Planungsleistungen für den Ersatzneubau Hortgebäude in Hermsdorf – Los 04 (TGA ELT) Referenznummer der Bekanntmachung: 23/21 - Los 04

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohe Börde
NUTS-Code: DEE07 Börde
Postleitzahl: 39167
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.md-ra.de
Adresse des Beschafferprofils: www.hoheboerde.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/2421190/zustellweg-auswaehlen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Planungsleistungen für den Ersatzneubau Hortgebäude in Hermsdorf – Los 04 (TGA ELT)

Referenznummer der Bekanntmachung: 23/21 - Los 04
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Planungsleistungen für den Ersatzneubau eines Hortgebäude in Hermsdorf – Los 04 (TGA ELT).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE07 Börde
Hauptort der Ausführung:

Hohe Börde

Dutschland

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Hermsdorf ist ein Ortsteil der Gemeinde Hohe Börde und befindet sich in der Magdeburger Börde. Verkehrsgünstig liegt die Ortschaft zwischen den regionalen Oberzentren Braunschweig und Magdeburg, 2 km von der Anschlussstelle Irxleben der Bundesautobahn und 4 km von der Bundesstraße 1 entfernt.

Neubausiedlungen am Rand des alten Dorfes und Einfamilienhäuser am Hang des idyllischen Gersdorfer Kessels haben seit der Wende die Einwohnerzahl von Hermsdorf nahezu vervierfacht. Weitere Schwerpunkte der ersten Nachwendejahre waren die Erschließung großflächiger Gewerbegebiete in unmittelbarer Nähe der A2 sowie der Bau des Einkaufscenters „Elbepark“. Hier hat sich eine Vielzahl mittelständischer Produktions- und Dienstleistungsunternehmen angesiedelt. Seit 10 Jahren forciert die Ortschaft den Ausbau des inneren Dorfkerns. Sanierte Straßen führen durch das alte Dorf in die „Neue Dorfmitte Hermsdorf“ mit dem für kulturelle Zwecke offenen 2011 eingeweihten Komplex Kita/Mehr-Generationen-Haus, der Börde-Grundschule, dem Jugendklub, dem Hort und der neuen Sporthalle.

Der aktuelle Hort „Abenteuerland“ ist ein 2 ½ geschossiges Gebäude und befindet sich sich in unmittelbarer Nachbarschaft der Börde-Grundschule Hermsdorf und ist Teil der Kita "Abenteuerland" Hermsdorf. Das Gebäude stammt aus dem Jahre 1890.

In dem Hort werden derzeit 175 Kinder in 8 Gruppenräumen betreut. Die Gruppenräume und Waschanlagen erfüllen nicht die Anforderungen der aktuellen Richtlinien. Die beengte Raumsituation des bestehendes Hortgebäudes lässt lediglich eine Betriebserlaubnis zur Betreuung von max. 114 Kindern zu. Die aktuelle Betriebserlaubnis besteht daher nur über eine Ausnahmegenehmigung unter Mitbenutzung des Schulgebäudes.

Die Gruppen- und Waschräume befinden sich im Erd-und Obergeschoss.

Der zweite Rettungsweg aus dem Obergeschoss erfolgt über eine Stahlaußentreppe.

Im Keller sind der Hausanschlussraum und die Heizungsanlage, sowie Abstellräume untergebracht.

Eine barrierefreie Nutzung des Gebäudes ist nicht möglich. Die Außenhülle (Außenwände, Decke zum Kellergeschoss, Dach, Fenster) ist unzureichend gedämmt. Die Haustechnikinstallation ist veraltet. Es besteht ein hoher energetischer und allgemeiner Sanierungsbedarf. Zuletzt wurde das Gebäude 2006 saniert.

Auf Grund des Bevölkerungswachstums steigt der Bedarf an Plätzen in den Kindertageseinrichtungen. Die räumlichen Kapazitäten im Hort sind erschöpft. Eine räumliche Ausweitung des 2 1/2-geschossigen Gebäudes ist innerhalb der vorhandenen Gebäudehülle schwierig. Eine Erweiterung der vorhandenen Gebäudekubatur wäre daher unumgänglich. Das 1890 errichtete Gebäude kann den heutigen Anforderungen in Bezug auf den Wärmeschutz, Brandschutz sowie Anforderungen, welche an das Raumprogramm gestellt werden, nicht zu 100 % erfüllen.

Daher wurde eine Erweiterung des Gebäudes am jetzigen Standort in Betracht gezogen. Es wurde eine Lösung zur Gesamtnutzung des Objektes inkl. Erweiterung erarbeitet.

Diese Lösung stellt sich gegenüber einem Neubau als unwirtschaftlich dar.

Daher ist der Ersatzneubau des Hortes „Abenteuerland“ am Standort „Mittelstraße“ schräg gegenüber der Grundschule, hinter der neuen Sporthalle geplant und Grundlage des Antrages. Zukünftig sollen dort 200 Hortkinder betreut werden.

Planung

Auf Grund der zuvor genannten Mängel ist der Ersatzneubau eines Hortes geplant.

Für den Ersatzneubau stellt die Gemeinde ein unbebautes Grundstück am Standort „Mittelstraße“ zur Verfügung.

Der Ersatzneubau hat den Vorteil, dass bis zur Fertigstellung der neuen Einrichtung die Kinder in dem vorhandenen Hort weiter betreut werden können.

Umständliche und auch kostenaufwendige Zwischenlösungen bleiben erspart. Der Hortneubau rundet die neue Dorfmitte hervorragend ab und unterschtreicht die gesamte Funktionalität des modernen Bildungsstandorts.

Raumprogramm

Entsprechend den Bedürfnissen wurde der Ersatzneubau für 200 Hortkinder mit 6 Gruppenräumen, 2 Hausaufgabenräumen, 1 Raum als Fördergruppe sowie ein Sprachtherapieraum in Clusterbildung konzipiert. Des Weiteren gibt es eine Kinderküche sowie ausreichende Bewegungs- und Spielflächen mit multifunktionalen Nutzungsmöglichkeiten. Somit lassen sich auch pädagogische Konzepte in die geplanten Raumstrukturen intergrieren, welche die Schul- und Hortnutzung vereinen.

Das Gebäude wird als eingeschossiges Gebäude mit Staffelgeschoss errichtet.

Die Räume liegen auf 2 Ebenen verteilt und sind barrierefrei erreichbar. Um eine bessere Verteilung der ankommenden Hortkinder zu gewährleisten wurden 2 getrennte Eingangsbereiche mit ausreichend Bewegungsfläche vorgesehen.

Das Baugrundstück gibt die langgestreckte Kubatur des neuen Gebäudes vor. Im Erdgeschoss sind im nördlichen Teil die Räume für das Personal, Büros, Hausanschlussraum, Garderobe, WC-Anlagen sowie ein Gruppenraum untergebracht.

Im südlichen Teil befinden sich ein weiterer Gruppenraum, Fördergruppenraum und Sprachtherapie und ebenfalls Garderobe und WC-Anlage sowie der Aufzug. Im OG sind jeweils links und rechts die Gruppen- und Hausaufgabenräume mit den dazugehörigen WC-Anlagen geplant.

Bei den Geschossen sind die Sanitärräume mit Waschmöglichkeiten und Toiletten in erforderlicher Anzahl entsprechend den Richtlinien für den Bau von Kindertagesstätten im Landkreis Börde zugeordnet. Weiterhin stehen Materialräume, sowie Einbauschränke als Abstellmöglichkeiten zur Verfügung.

Die Gruppenräume haben einen direkten Ausgang zum Spielbereich, so dass dieser auch als zweiter Fluchtweg dient. Im Zentrum des Hortes ist ein grünes Atrium für die Kinder angelegt. Das Staffelgeschoss bietet eine großzügige Aussen-Spielfläche.

Bauliche und energetische Maßnahmen

1. Bauteile (Energie- und Co2 Einsparung)

Die Außenbauteile (Außenwände, Bodenplatte, Dach) werden entsprechend den Anforderungen des neuen Gebäudeenergiegesetzes 2020 gedämmt.

Die Fenster erhalten eine Zweifachverglasung mit zusätzlicher Verschattung auf der Südseite.

Bauweise:

Bodenplatte: Stahlbetonbodenplatte

Fußböden: Fußböden mit schwimmendem Estrich (gedämmt)

Wände: Massivwände aus Kalksandstein mit 16 cm Dämmstoff an der Außenseite (WDVS)

Innenwände: massiv aus Kalksandstein, teils aus Trockenbau

Fenster: Zweifachisolierverglasung

Decke: Stahlbetondecken

Dachkonstruktion: Flachdach Stahlbetondecke, Kunststoffbahn als harte Bedachung

2. Schaffung Barrierefreiheit

Das Gebäude wird entsprechend des §49 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalts barrierefrei errichtet. Durch die ebenerdige Bauweise wird eine barrierefreie Zugänglichkeit geschaffen. Das Staffelgeschoss ist über einen Aufzug erreichbar. Die geforderten Bewegungsflächen werden uneingeschränkt eingehalten.

Für Besucher wird ein barrierefreies WC errichtet, welches bei Bedarf auch durch andere Personen genutzt werden kann.

Der Hort ist grundsätzlich nicht als integrative Einrichtung geplant.

3. Wärmeversorgung

Heizung:

— Einbau einer gasversorgten Absorbtionswärmepumpe mit integriertem Brennwertkessel zur Abdeckung der Spitzenheizlast zur Außenaufstellung,

— Luft als erneuerbare Energiequelle und Erdgas als primäre Energiequelle,

— Übergabe der Wärme über Fußbodenheizung,

4. Be-und Entlüftung:

Einbau von Einzelraum-Entlüftungsgeräten (Abluftgeräte) für die innenliegenden WC- und Putzmittelräume. Die Nachströmung der erwärmten Zuluft erfolgt über die bauseits vorzusehenden Türluftgitter.

Einbau von Lüftungsgeräten mit Wärmerückgewinnung, Wandeinbau max. 100 m3/h,

Geräte mit Feuchte- und CO2 Regelung in den Aufenthalts- und Gruppenräumen der Hortkinder.

5. Energieeffiziente Beleuchtung

In allen Räumen ist der Einsatz einer LED-Beleuchtung geplant, die Schaltung erfolgt

In den Fluren und Sanitärbereichen über Präsenzmeldung und Lichteinfall.

Dadurch ist ein häufigerer Schaltzyklus als in der konventionellen Schaltungsart notwendig, der aber durch die wirtschaftlicheren LED-Leuchten mit über 50 000 Betriebsstunden problemlos realisiert wird.

Zudem entfallen die Startphasen der bisher üblichen Leuchtstofflampen. Eine LED- Beleuchtung steht sofort zu 100 % zur Verfügung.

Die eingesetzten LED-Leuchten reduzieren den Energieverbrauch bis zu 85 %.

Dadurch wird eine Energieersparnis sowie höhere Lebensdauer der Leuchtmittel gewährleistet, welches sich in der Senkung der Betriebskosten bemerkbar macht.

Die Komponenten für die Sicherheitsbeleuchtung werden generell mit LED-Technik ausgeführt.

Sicherheitseinrichtungen:

Es wird eine Sicherheitsbeleuchtung sowie eine interne Hausalarmanlage mit vernetzten Rauchmeldern für Rettungswege vorgesehen.

Vorverkabelung für Datennetz

Es ist eine Vorverkabelung für das Datennetz in den Kosten vorgesehen. Das Gebäude wird komplett mit W-Lan Accesspoints ausgestattet.

Die Leistungen bis zur Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) sind bereits vom Planungsbüro A+I Planungsbüro Seidl & Dr. Heinecke erbracht worden. Das Planungsbüro wird sich an dieser Ausschreibung auch beteiligen.

Die Maßnahme soll im Rahmen des Förderprogramms Städtebauförderung gefördert werden. Entsprechende Anträge wurden seitens der Gemeinde

Hohe Börde gestellt.

Insgesamt werden folgende Lose (jeweils mit separater Bekanntmachung vergeben):

— Gebäudeplanung/Freianlagen (Los 1),

— Tragwerksplanung (Los 2),

— Technische Gebäudeausrüstung HLS (Los 3),

— Technische Gebäudeausrüstung ELT (Los 4).

Diese Bekanntmachung bezieht sich nur auf Los 4.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 40
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 60
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/10/2021
Ende: 30/09/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Schriftliche Erklärung des Bieters, dass keine Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzuordnen sind, aufgrund der in § 123 Abs. 1 und 2 GWB genannten Verstöße rechtskräftig verurteilt worden sind.

2. Schriftliche Erklärung des Bieters, dass kein in § 123 Abs. 4 GWB erwähnter Ausschlussgrund und kein Verstoß im Sinne von § 124 Abs. 1 GWB, § 21 A-EntG und § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG vorliegt; die Einholung eines Registerauszuges bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.

3. Die Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt.

4. Die Erklärung zum Nachunternehmereinsatz gemäß § 13 Abs. 2 und 4 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt.

5. Die Erklärung bezüglich der Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation gemäß § 12 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt.

6. Ergänzende Vertragsbedingungen zum Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt zu den § 12, 17 und 18.

7. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister/Partnerschaftsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bieters Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Bei juristischen Personen muss aus dem Register hervor-gehen, dass deren Unternehmensgegenstand auch auf Planungs- und Beratungsleistungen im Sinne des ausgeschriebenen Auftrages ausgerichtet ist.

8. Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bieter mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verbunden ist.

9. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten.

10. Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 1 bis 8 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.

11. Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise nach den Ziffern 1 bis 8 vorzulegen. Von den Bietern/Bietergemeinschaften ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters und den Umsatz für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020).

2. Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind für jedes Mitglied Umsatzerklärungen der letzten 3 Geschäftsjahre (Gesamt und über vergleichbare Leistungen) vorzulegen.

Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen, sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.

3. Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Projektversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Höhe der Deckungssumme muss je Schadensereignis mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und 1,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden betragen. Der Nachweis ist spätestens bei Auftragserteilung zu führen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Namentliche Benennung:

a) Projektleiter,

b) Fachplaner in den Leistungsphasen 3 bis 7 (Genehmigungsplanung),

c) Fachplaner der Leistungsphase 8-9 (Bauüberwacher).

Die Erklärung muss jeweils den Namen der im Auftragsfalle vorgesehenen Person nebst Angaben zur beruflichen Qualifikation (Eintragung in das Berufsregister oder eine Kopie des Hochschulzeugnisses) beinhalten.

2. Referenzen:

Darstellung von mindestens 5 Referenzprojektes über vergleichbare Leistungen der Planung und Bauüberwachung eines Hortgebäudes oder eines vergleich-baren Mehrzweckgebäudes, das in den letzten 5 Jahren abgeschlossen wurde und bei dem der Referenznehmer die Leistungsphasen 3 – 9 für die Technische Gebäudeausrüstung ELT der Anlagengruppen 4-6 (§ 53 Abs. 2 HOAI) erbracht hat.

Für die jeweilige Referenz sind folgende Angaben zu machen:

− Ort, Art und Umfang der Baumaßnahme bzw. des Referenzprojektes, Nutzungszweck, Größe, besondere energetische o.ä. Maßnahmen,

− Realisierungszeitraum und Termineinhaltung während des Planungs- und Realisierungszeitraumes unter Angabe des geplanten und tatsächlichen Fertigstellungstermins,

− vom Referenznehmer erbrachte Leistungen aufgeschlüsselt nach Leistungsbildern und Leistungsphasen der HOAI

− Auftraggeber (mit Ansprechpartner und aktueller Telefonnummer),

− Kurzbeschreibung des Referenzprojektes nebst bildlicher Darstellungen, die zur Veranschaulichung des Referenzvorhabens geeignet sind (z. B. Fotos, Pläne, Skizzen) (max. 3 DIN A 4 Seiten).

Die angegebenen Referenzen von Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen werden nur im Fall einer Eignungsleihe gewertet. Für diesen Fall hat der Bieter darauf, indem er das dafür vorgesehene Formblatt ordnungsgemäß ausfüllt.

3. Mitarbeiter:

Erklärung zum jährlichen Mittel der vom Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft beschäftigten Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren (2018, 2019, 2020) aufgeteilt nach Berufsgruppen sowie dem Anteil freier Mitarbeiter über die letzten 3 Jahre.

4. Technische Ausstattung:

Erklärung zur Ausstattung mit CAD- und AVA-Software mit den üblicherweise verwendeten Datenaustauschschnittstellen wie dxf, dwg sowie GAEB für die Leistungserbringung.

Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 3 und 4 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.

Beabsichtigt der Bieter-/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen die Erklärungen und Nachweise wie unter Ziffer 2-4 gefordert, einzureichen. Es ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Örtliche Präsenz sowie kurzfristige Erreichbarkeit insbesondere während der Ausführungsphase wird vorausgesetzt. Er hat ausreichende Kontrollen vorzunehmen, deren Häufigkeit sich nach ihrer Notwendigkeit und dem Fortgang der Arbeiten richtet (mindestens 2 x wöchentlich). Es wird vorausgesetzt, dass der/die Leistungserbringer über die branchenübliche technische Ausstattung verfügt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/07/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/08/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 15/07/2021
Ortszeit: 10:05

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/06/2021