Erschließungsmaßnahmen für das Baugebiet Wolffstraße, Rothenburg ob der Tauber – Objektplanung Teil 3, Abschnitt 4 Verkehrsanlagen und Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke HOAI 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: SG I/6 2021-015
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rothenburg ob der Tauber
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
Postleitzahl: 91541
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 9861 / 404-160
Fax: +49 9861 / 404-169
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rothenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erschließungsmaßnahmen für das Baugebiet Wolffstraße, Rothenburg ob der Tauber – Objektplanung Teil 3, Abschnitt 4 Verkehrsanlagen und Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke HOAI 2021
Die Stadt Rothenburg ob der Tauber plant die Erschließung des Baugebietes Wolffstraße. Gegenstand dieses Verfahrens sind die Leistungen zur Objektplanung nach HOAI 2021 Abschnitt 4 (Verkehrsanlagen) und Abschnitt 3 (Ingenieurbauwerke; hier Abwasserentsorgung im Trennsystem mit Regenwasserrückhaltung), Lph 1 bis 9.
Stadt Rothenburg ob der Tauber
Marktplatz 1
91541 Rothenburg ob der Tauber
Die Stadt Rothenburg ob der Tauber möchte im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. XXXVI Wolffstraße Wohnbauflächen, sowie Seniorenresidenzen für Altersgerechtes Wohnen schaffen. Der zugehörige Bebauungsplan wird derzeit im regulären Verfahren nach § 1 ff. BauGB aufgestellt und erhält die Bezeichnung Nr. XXXVI Wolffstraße. Das Gebiet ist derzeit in 4 Bauabschnitte aufgeteilt. Es gibt mehrere Grundstückseigentümer, was evtl. in Teilbereichen ein Umlegungsverfahren erforderlich macht. Für den Bauabschnitt 1 (BA I) gibt es bereits einen Projektträger und einen Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (V+E). Für den BA II mit Wohnbaufläche gibt es ebenfalls einen Projektträger und die Stadt Rothenburg ob der Tauber möchte bei diesem 2. Bauleitverfahren (V+E) die Verlängerung der Wolffstraße bis zur Schweinsdorfer Straße, den Retentionsbereich und die südlichen Grünflächen mit Lärmschutz überplanen. Der 1. und der 2. Bauabschnitt müssen möglichst in zeitlich enger Folge realisiert werden, damit auch der Baustellenverkehr nicht durch das bestehende Wohngebiet im Westen abgewickelt werden muss. Außerdem wird die Trasse der Straße für die neuen Leitungen benötigt. Zu erstellende Lärmschutzmaßnahmen und Retentionsflächen dienen ebenfalls dem 1. und 2. BA. Der 3. BA (V+E) soll dann zu einen späteren Zeitpunkt an die neue Straße anschließen. Um den geplanten 4. Bauabschnitt realisieren zu können, muss wahrscheinlich ein Umlegungsverfahren durchgeführt werden, da es in diesem Bereich mehrere Eigentümer gibt.
Gegenstand dieser Vergabe sind die Planungsleistungen zur Erschließung dieses Baugebietes, also Planungsleistungen für Straßen, Kreisverkehr, Ingenieurbauwerke, Regenrückhaltung usw. und umfassen konkret die Leistungen der Objektplanung nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 4 Verkehrsanlagen und Abschnitt 3 (Ingenieurbauwerke; hier Abwasserentsorgung im Trennsystem mit Regenwasserrückhaltung) Lph 1 bis 9. Nach einer Kostenschätzung vom 27.5.2021 auf Grundlage der Kanallängen und der Straßenflächen betragen die Kosten für den Kanalbau 1,7 Mio. EUR netto, für den Straßenbau 3,2 Mio. EUR netto (einschl. Kreisverkehr Schweinsdorfer Straße). Die Fläche des Geltungsbereiches des B-Planes beträgt ca.7,3 ha.
Es wird stufenweise beauftragt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach § 44 VgV. Details sind der Eigenerklärung zur Eignung zu entnehmen.
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach § 45 VgV. Details sind der Eigenerklärung zur Eignung bzw. der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb zu entnehmen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Berufshaftpflichtversicherung über 3 Mio. EUR für Personenschäden und 3 Mio. EUR für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der diese den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallelzueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach § 46 VgV. Details sind der Eigenerklärung zur Eignung bzw. der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb zu entnehmen. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Baukammergesetz siehe auch III.1.1 bzw. der Eigenerklärung zur Eignung. Gefordert werden Nachweise darüber, dass der Bewerber bauvorlageberechtigt (nach Art. 61 BayBO) und zum Führen der Berufsbezeichnung Architekt oder Dipl.-Ing. bzw. Dipl.-Ing. (FH) oder Bachelor- oder Masterberechtigt ist.
Zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit sind zur Erlangung der Höchstpunktzahl 4 leistungsvergleichbare Referenzen, sowie zusätzlich 2 besonders vergleichbare Referenzen vorzulegen. Dabei sind die vom Auslober zur Verfügung gestellten Referenzformblätter zwingend zu verwenden.
Baukammergesetz siehe auch III.1.1) bzw. der Eigenerklärung zur Eignung. Gefordert werden Nachweise darüber, dass der Bewerber bauvorlageberechtigt (nach Art. 61 BayBO) und zum Führen der Berufsbezeichnung Architekt oder Dipl.-Ing. bzw. Dipl.-Ing. (FH) oder Bachelor- oder Masterberechtigt ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auslober stellt diverse Formblätter zur Verfügung, welche unter der unter I.3 genannten Adresse abgerufen werden können und zwingend anzuwenden sind. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Sofern der Bieter über eine EEE verfügt, kann diese in Ergänzung der Eigenerklärung zur Eignung eingereicht werden. Der Teilnahmeantrag besteht aus den Formblättern und Nachweisen, die als Anlage beizufügen sind. Die Formblätter sind durch den Bewerber, wo gekennzeichnet auszufüllen und mit den Anlagen in der vorgegebenen Gliederung einzureichen. Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.dtvp.de. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der ausschreibenden Stelle und werden nicht zurückgegeben. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung gemäß Formblatt Bewerbergemeinschaft abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreteraufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Im Falle von Eignungsleihe oder dem Einsatz von Unterauftragnehmern sind die Formblätter Verzeichnis der Leistungen Unterauftragnehmer/anderer Unternehmen und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer zu verwenden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YARRRCJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
— Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
— Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de