Stadt Burgdorf und Region Hannover – Neubau IGS Burgdorf und Förderschule Region Hannover Referenznummer der Bekanntmachung: CXP4Y6JR6F4
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Burgdorf
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31303
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.burgdorf.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bbt-kanzlei.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Burgdorf und Region Hannover – Neubau IGS Burgdorf und Förderschule Region Hannover
Die Stadt Burgdorf plant den Neubau einer IGS (Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule) und die Region Hannover plant den Neubau einer Förderschule (Schule am Wasserwerk).
Beide Schulen sollen auf angrenzenden Grundstücken am nördlichen Stadtrand der Stadt Burgdorf errichtet werden.
Die Stadt Burgdorf hat für den Neubau der IGS Haushaltsmittel in Höhe von 60 Mio. EUR vorgesehen. Auf einem ca. 51 000 m2 umfassenden Grundstück sollen neben dem eigentlichen Schulgebäude die 4-Feldsporthalle mit Tribüne, das Außensportgelände und ein Busbahnhof integriert werden. Das Raum- und Funktionsprogramm wurde für ca. 1 400 Schülerinnen und Schüler inklusive der Oberstufe erstellt. Darauf basierend soll das Angebot an die IGS angepasst sein und für einen 6-zügigen Schulbetrieb in der Sek I und eine 4-zügige Sek II ausgelegt sein.
Die Region Hannover hat für den Neubau der Förderschule sowie einer zugehörigen Sporthalle Haushaltsmittel in Höhe von 29,2 Mio. EUR vorgesehen. Die Förderschule soll auf einer an das Grundstück der IGS angrenzenden ca. 20 000 m2 großen Fläche errichtet werden. Zu dem Objekt gehören zudem die Außen- und Freiflächen sowie Sportaußenanlagen (Pausenhof, Fahrradständer, Parkplätze, Grünanlagen).
Die bauliche Umsetzung beider Schulen soll durch einen Totalunternehmer erfolgen. Es erfolgt eine losweise Vergabe der beiden Leistungen. Zurzeit ist somit noch offen, ob die beiden Schulen durch einen oder 2 unterschiedliche Totalunternehmer errichtet werden.
Der Totalunternehmer soll sämtliche Planungen, Arbeiten, Leistungen und Lieferungen erbringen, die zur schlüsselfertigen, funktionstüchtigen, mangelfreien, betriebs- und bezugsfertigen Herstellung des jeweiligen Bauvorhabens mit Gebäuden nebst Außenanlagen, Verkehrsflächen und Parkplätzen erforderlich sind.
Das Vergabeverfahren für die Vergabe der Totalunternehmerleistungen wurde im Sommer 2020 begonnen und läuft zurzeit. Die Bieter haben bis zum 28.5.2021 ihr überarbeitetes Angebot vorgelegt. Zurzeit wird die zweite Verhandlungsrunde durchgeführt. Nach Durchführung der zweiten Verhandlungsrunde werden die Bieter am 28.6.2021 zur Abgabe eines finalen Angebots aufgefordert. Das finale Angebot ist bis zum 13.7.2021 vorzulegen. Auf Grundlage der finalen Angebote wird der Auftraggeber seine Vergabeentscheidung treffen. Die zuständigen Gremien beider Kommunen tagen am 20.7.2021.
Der Baubeginn ist im Sommer 2022 sowie die Fertigstellung der Totalunternehmerleistungen und die Inbetriebnahme der Gebäude im Sommer 2024 vorgesehen.
Für das Planungs- und Baucontrolling wird ein Projektsteuerungsbüro gesucht. Das Vergabeverfahren wird noch von dem bisherigen Projektsteuerungsbüro begleitet. Das neue Projektsteuerungsbüro soll nach Möglichkeit jedoch noch in die finalen Vertragsverhandlungen eingebunden werden.
Es ist zurzeit noch offen, ob der bisherige Auftragnehmer das Planungs- und Baucontrolling für die Förderschule übernimmt. Dieses wird sich erst im Laufe des vorliegenden Verfahrens herausstellen.
Stadt Burgdorf, Region Hannover
Gegenstand der Leistungen ist das Planungs- und Baucontrolling für den Hochbau sowie die technische Ausrüstung (TGA).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1. Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2. Angabe, im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3. Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist,
c) dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4. Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5. Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.7. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
1.8. Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Im beigefügten Vordruck für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen:
— mindestens 5.0 Mio. EUR für Personenschäden,
— mindestens 5,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1 Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung mindestens eines Referenzprojekts innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 1.1.2016) für das planungs- und baubaugleitende Controlling (Bauüberwachung).
Vergleichbar sind nur Referenzprojekte, bei denen
— die Leistungen auf Auftraggeberseite erbracht wurden,
— die Bruttogesamtbaukosten (KG 200-700 gemäß DIN 276) des Bauvorhabens größer/gleich brutto 10 Mio. EUR waren und
— nach dem 1.1.2016 eine Abnahme und Übergabe der Einrichtung an die Nutzer erfolgt ist.
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
— Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail),
— Bruttogesamtbaukosten (KG 200-700 gemäß DIN 276),
— Projektzeitraum (Baubeginn / Bauabnahme / Zeitpunkt der Übergabe an den Nutzer bzw. Inbetriebnahme),
— Beschaffungsmodell (Totalunternehmer bzw. ÖPP-Modell/ Generalunternehmer / Einzelunternehmer),
— Angabe der in dem Projekt erbrachten Leistungen (Planungs- und Baucontrolling Hochbau / Planungs- und Baucontrolling TGA).
Abschnitt IV: Verfahren
Auf Grund der Dringlichkeit werden im vorliegenden Vergabeverfahren die Fristen verkürzt. Der Teilnahmewettbewerb wird gemäß § 17 Abs. 3 VgV auf 16 Kalendertage verkürzt. Die Angebotsfrist wird gemäß § 17 Abs. 10 VgV auf 10 Kalendertage verkürzt.
Die Dringlichkeit war weder für die Auftraggeber vorhersehbar noch ist diese durch die Auftraggeber zu vertreten. Die zu vergebenden Leistungen wurden bereits in einem europaweiten Vergabeverfahren im Jahr 2019 an ein Projektsteuerungsbüro zusammen mit der Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens vergeben. Es wurden auf Grundlage des abgeschlossenen Vertrags die Vorbereitung und die Durchführung des Vergabeverfahrens abgerufen. Der bisherige Auftragnehmer hat Ende Mai 2021 erklärt, dass er nicht über die personellen Kapazitäten für das Planungs- und Baucontrolling verfügt, so dass kurzfristig eine Neuvergabe dieser Leistungen zu erfolgen hat. Da eine Auftragsvergabe der Totalunternehmerleistungen im August 2021 vorgesehen ist.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JR6F4.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]