Sammlung und Beförderung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Vogelsbergkreis
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lauterbach
NUTS-Code: DE725 Vogelsbergkreis
Postleitzahl: 36341
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zav-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sammlung und Beförderung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Vogelsbergkreis
Sammlung und Beförderung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Vogelsbergkreis.
Vogelsbergkreis
Sammlung und Beförderung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Vogelsbergkreis.
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Auftragsvergabe ist gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 b) GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, da ein neuer Auftragnehmer an die Stelle des ursprünglichen Auftragnehmers tritt, ohne dass dies eine weitere wesentliche Änderung des Auftrags im Sinne des § 132 Abs. 1 GWB zur Folge hat. Im Zuge einer Unternehmensumstrukturierung gibt der bisherige Auftragnehmer seinen Standort, von dem aus die Vertragserfüllung bislang erfolgte, auf. Dieser wird zum 1.7.2021 von dem neuen Auftragnehmer übernommen. Der neue Auftragnehmer tritt ab diesem Tag in die Verbindlichkeit des bisherigen Auftragnehmers ein; insbesondere ist auch die Übernahme von Angestellten/Ressourcen des bisherigen Auftragnehmers durch den neuen Auftragnehmer vorgesehen. Die Aufzählung von Fällen der Unternehmensumstrukturierungen in § 132 Abs. 1 GWB ist nicht die abschließend. Die hier vorgesehene Standortübernahme ist mit den dort geregelten Fallkonstellationen vergleichbar. Die Erfüllung der Eignungsanforderungen wurde durch den neuen Auftragnehmer bereits im Rahmen des ursprünglichen Vergabeverfahrens positiv nachgewiesen. Eine weitere wesentliche Vertragsänderung im Sinne des § 132 Abs. 1 GWB erfolgt nicht; insbesondere wird die Vertragslaufzeit nicht etwa verlängert, sondern der neue Auftragnehmer wird lediglich mit der Erbringung der Dienstleistung für die Restlaufzeit des ursprünglichen Vertrags mit dem bisherigen Auftragnehmer beauftragt. Es ist beabsichtigt, den Vertrag mit dem neuen Auftragnehmer am 25.6.2021 abzuschließen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Sammlung und Beförderung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Vogelsbergkreis
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36041
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.knettenbrech-gurdulic.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der tatsächliche Auftragswert wird gemäß §39 Absatz 6 Nummer 3 VgV nicht veröffentlicht. Der Betrag [Betrag gelöscht] EUR dient lediglich als Platzhalter.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.