Rahmenvereinbarung Erstellung von Außenanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: BGG-RV-2021-01-01
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10963
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Erstellung von Außenanlagen
Rahmenvereinbarung über die Erstellung von Außenanlagen in 2 Losen.
Los 1 < 2 000 m2
Die Berlinovo Grundstücksentwicklungs GmbH (BGG) realisiert im Auftrag des Landes Berlin studentische Wohnheime (teilw. mit Kita), Flüchtlingsunterkünfte und Seniorenwohnen. Für die Realisierung von Außenanlagen zukünftiger Projekte plant die BGG eine Rahmenvereinbarung mit 2 Losen mit einer Laufzeit von 4 Jahren, wobei sich jede Firma nur auf ein Los bewerben darf.
Die Außenanlagen sind bei allen Nutzungsformen in nachstehende Bereiche unterteilt:
— Zuwegung,
— Stellplätze (PKW / Fahrrad),
— Müllstellplatz,
— Grünflächen,
— Aufenthaltsräume (Spiel- und Sportflächen, Bereiche zum Verweilen).
Da verschiedene Möglichkeiten der Rahmenbedingungen (z. B. Topografie, Bodengüte, Grundwasserbedingungen etc.) mit dem LV abgedeckt werden sollen, wurden verschiedene Bereiche nochmals unterteilt (z. B. befahrene Flächen und Stellplätze -> Stellplatzfläche mit Anforderung seitens Trinkwasserschutz).
Aufgrund der bisher sehr unterschiedlichen Grundstücksgrößen ist die Aufteilung in 2 Lose vorgesehen mit folgender Unterteilung:
— Los 1 < 2 000 m2,
— Los 2 ≥ 2 000 m2,
Das gegenständliche Los 1 beinhaltet die vorgenannten Grundstücksgrößen bis 2 000 m2.
Los 2 ≥ 2 000 m2
Die Berlinovo Grundstücksentwicklungs GmbH (BGG) realisiert im Auftrag des Landes Berlin studentische Wohnheime (teilw. mit Kita), Flüchtlingsunterkünfte und Seniorenwohnen. Für die Realisierung von Außenanlagen zukünftiger Projekte plant die BGG eine Rahmenvereinbarung mit 2 Losen mit einer Laufzeit von 4 Jahren, wobei sich jede Firma nur auf ein Los bewerben darf.
Die Außenanlagen sind bei allen Nutzungsformen in nachstehende Bereiche unterteilt:
— Zuwegung,
— Stellplätze (PKW / Fahrrad),
— Müllstellplatz,
— Grünflächen,
— Aufenthaltsräume (Spiel- und Sportflächen, Bereiche zum Verweilen).
Da verschiedene Möglichkeiten der Rahmenbedingungen (z. B. Topografie, Bodengüte, Grundwasserbedingungen etc.) mit dem LV abgedeckt werden sollen, wurden verschiedene Bereiche nochmals unterteilt (z. B. befahrene Flächen und Stellplätze -> Stellplatzfläche mit Anforderung seitens Trinkwasserschutz).
Aufgrund der bisher sehr unterschiedlichen Grundstücksgrößen ist die Aufteilung in 2 Lose vorgesehen mit folgender Unterteilung:
— Los 1 < 2 000 m2,
— Los 2 ≥ 2 000 m2,
Das gegenständliche Los 2 beinhaltet die vorgenannten Grundstücksgrößen ab 2 000 m2.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung gem. BerlAVG
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu diesem Verfahren und Auskünfte können grundsätzlich nur auf solche Fragen während der Angebotsfrist erteilt werden, die rechtzeitig, spätestens bis 5 Arbeitstage vor Ablauf der Angebotsfrist, jeweils bis 24.00 Uhr bei der Kontaktstelle eingegangen sind. Die Interessenten/Bieter werden gebeten, ihre Fragen möglichst unverzüglich zu stellen. Rückfragen sind in elektronischer Form über die Bietersoftware iTWO-Tender der Vergabeplattform des Landes Berlin zu stellen. Jede sonstige Kontaktaufnahme zur Vergabestelle bzw. zu den Auftraggebern ist unerwünscht und kann nach pflichtgemäßem Ermessen der Vergabestelle bzw. der Auftraggeber zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen (Grundsatz der Verfahrensintegrität). Mündliche oder telefonische Rückfragen werden nicht beantwortet. Die Anfrage um weitere Auskünfte soll von den Interessenten/Bietern möglichst präzise auf die jeweilige Fundstelle in den Vergabeunterlagen Bezug nehmen, auf welche sich die Anfrage bezieht. Die Vergabestelle wird sämtliche Fragen sowie die zugehörigen Antworten in einem sogenannten Fragen-Antworten-Katalog anonymisiert einpflegen und diesen dann allen Interessenten/Bietern transparent und diskriminierungsfrei zur Verfügung stellen. Die Vergabestelle wird bei der Beantwortung von Rückfragen insbesondere darauf achten, dass die Interessenten/Bieter die Antworten bei der Erstellung des Angebotes berücksichtigen können. Die Interessenten/Bieter werden daher gebeten, die Fragen möglichst neutral zu formulieren und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen des jeweiligen Interessenten/Bieters frei zu halten. Die Antworten und Fragen sind bei der Ausarbeitung des Angebotes in gleicher Weise zugrunde zu legen wie die Vergabeunterlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Verfahrens-/Bewerbungsbedingungen, die Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die interessierten Unternehmen auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen oder die den Interessenten/Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder verstoßen diese gegen geltendes Recht, so weist der Interessent/Bieter die Vergabestelle unverzüglich – spätestens jedoch mit der Abgabe des Angebotes in Textform darauf hin. Anderen-falls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Interessenten/Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Ein-gang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10963
Land: Deutschland