Estrich und Terrazzo, Bundesstraße 57 Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VOB NV 037-21 LG
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Estrich und Terrazzo, Bundesstraße 57
Die Baumaßnahme „Neubau am Geomatikum“ der Uni Hamburg befindet sich auf dem Grundstück Bundesstraße 57 südlich des Verkehrsknotens „Beim Schlump – Bundesstraße“. Das Gebäude erstreckst sich parallel zur Straße „Beim Schlump“. Der Neubau besteht aus einem kompakten 7-geschossigen polygonalen Institutionskörper mit teilweise 2 Untergeschossen und setzt sich aus 3 Baukörpern zusammen: Ost, Mitte und West. Der östlich gelegene Baukörper an der Straßenkreuzung dient als Haupteingangsbau mit gebäudehohem Atrium zu Haupterschließung und enthält überwiegend Administration, Büroräume, sowie auch Cafeteria und Vorlesungsräume. Der westlich gelegene Baukörper enthält überwiegend Labor -und Forschungsräume.
Bundesstraße 57
20146 Hamburg
Hauptsächliche Ausführung in Erdgeschossbereichen
— Terrazzobeton auf Dämmschicht (2-schichtig als Terrazzovorsatzbeton auf Kernbeton), ca. 850 m2,
— Zementestrich auf Dämmschicht, ca. 1 000 m2,
— Wärmedämmschichten aus Mineralwolle, ca. 500 m2,
— Trittschalldämmschichten aus Mineralwolle, ca. 1 800 t,
— Sperr- und Abdichtungsarbeiten, ca. 550 m2
— Oberflächenbeschichtung mit Polyurethan-/Epoxidharz (zum Teil mit besonderer Optik), ca. 900 m2 einschl. diverse Rand- und Bewegungsfugen und sonstige Anschlüsse,
— Sauberlaufsysteme als Sonderkonstruktionen, ca. 135 m2
Besonderer Hinweis zum Ausführungszeitraum:
Aufgrund der sehr lang gestreckten Ausbauphase können die Beschichtungsarbeiten erst zu einem sehr viel späteren Zeitpunkt erbracht werden, als die Estrich- und Terrazzoarbeiten. Dennoch lassen sich die Arbeiten nicht ohne Nachteil voneinander trennen, da durch die sehr hohen Anforderungen ein hohes Maß an Abstimmungstiefe der eng miteinander verbundenen Systemdetails erforderlich und somit objektiv nur von einem Auftragnehmer zu erbringen sind. Die Arbeiten unterteilen sich somit in Sperrabdichtungen, Dämmarbeiten, Estrich- und Kernbetonarbeiten von Oktober bis November 2021 bis zur zeitversetzten Ausführung der Terrazzovorsatzbetone von August bis September 2022 und den Beschichtungen der Standardestriche von Mai bis Juni 2023.
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht elektronisch eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Angebotsabgabe auffordert.
Die Auswahl erfolgt anhand der eingereichten 3 Referenzen, welche innerhalb der vergangenen 5 Jahre (Stichtag 31.5.2016) realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe Estrich (0-6 Punkte), vergleichbare Leistungen (0-3 Punkte), vergleichbare Größe Beschichtungen (0-3 Punkte), vergleichbare Größe Terrazzo (0-6 Punkte) und Vergleichbarkeit der Rahmenbedingungen (0-6 Punkte).
Zudem werden die Darstellungen zur Qualitätssicherung in den Kriterien Qualitätssicherung bei der Ablauforganisation (0-6 Punkte) und Qualitätssicherung bei der Ausführung (0-6 Punkte) mit der Gewichtung 3 gewertet.
Insgesamt können zusammen maximal 108 Punkte erreicht werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer
Oder:
— Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug (den aktuellen Stand abbildend),
— Eintragung in die Handwerksrolle oder in das Berufsregister bzw. Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (gültig und den aktuellen Stand abbildend)
Und:
— vollständig ausgefüllter Bewerberbogen.
— Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer
Oder:
A) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (SOKA-Bau oder anderer Sozialkassen) über die vollständige Entrichtung der Beiträge (gültig und nicht älter als 12 Monate). Sofern keine Beitragspflicht an eine Sozialkasse besteht, ist der Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge (gültig und nicht älter als 12 Monate) beizubringen
B) Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des Versicherungsträgers, zum Nachweis, dass die Beiträge ordnungsgemäß abgeführt werden (nicht älter als 12 Monate)
C) Umsätze aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für den Leistungsbereich Estrich- und Terrazzoarbeiten als Eigenerklärung (gem. § 6a EU Nr. 2 lit. c Satz 1 VOB/A)
D) gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
Und:
E) Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt über die zuverlässige Entrichtung von Steuern (gültig und nicht älter als 12 Monate)
F) Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung (Bei Bietergemeinschaften ist mit den Bewerbungsunterlagen eine Erklärung der Bietergemeinschaft einzureichen, im Auftragsfalle eine zusätzliche Versicherung gemeinsam mit allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzuschließen. Eine Eigenerklärung ist als Nachweis zulässig. Die Eigenerklärung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und jeweils in voller Deckungshöhe nachgewiesen werden.)
G) Eigenerklärung über die Bereitschaft zum Abschluss einer projektbezogenen Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall von Seiten des Bewerbers
H) Nachweis der Bereitschaft des Versicherers zum Abschluss einer projektbezogenen Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall.
Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll, die Aufteilung ist anzugeben. Bei Bewerbungen mit Unterauftragnehmern sind die geforderten Unterlagen für den Bewerber sowie für alle Unterauftragnehmer vorzulegen.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn die nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, indem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in Übersetzung vorzulegen.
Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem Bewerbungsbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen einzureichen. Die Bewerbung ist in Schriftform oder per Signatur zu unterschreiben. Etwaige Unterschriftserfordernisse von weiteren Bietern einer Bietergemeinschaft, Nachunternehmern oder Eignungsleihern sind auf den entsprechenden Formularen im Original zu unterzeichnen und als gescannte Anlage einzureichen. Insoweit werden nur hierfür gescannte Unterschriften zugelassen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Angaben zu fordern. Nachforderungen in der Bewerbungs- und Angebotsphase, die nicht fristgerecht eingehen, führen zum Ausschluss am weiteren Verfahren.
Zu C) Der durchschnittliche Jahresumsatz über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die für den Leistungsbereich Estrich und Terrazzo angegebenen werden, muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto erreichen.
Zu F) Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (mind. 0,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden).
Zu G) Die Erklärung muss projektbezogen und über Deckungshöhen in Höhe von mind. 1,0 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden erfolgen.
Zu H) Die Erklärung muss projektbezogen und über Deckungshöhen in Höhe von mind. 1,0 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden erfolgen.
— Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer
Oder:
A) mindestens 3 Referenzen zu vergleichbaren Leistungen aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren (gem. § 6a EU Nr. 3 lit. a VOB/A)
B) Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte für den Leistungsbereich Estrich- und Terrazzoarbeiten der letzten 3 Kalenderjahre als Eigenerklärung (gem. § 6a EU Nr. 3 lit. g VOB/A)
Und:
C) Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung des für die Ausführung der Leistung Verantwortlichen (Bauleiter vor Ort),
D) Nachweis über die Qualifikation gem. Handwerksordnung Anhang A.
Zu A) Es ist mit mindestens einer Referenz eine Leistungsausführung über mind. 1 000 m2 Estrichverlegung nachzuweisen und mit einer weiteren oder in der gleichen eine Herstellung von 800 m2 Terrazzo.
Zu B) Das jährliches Mittel der fachlich geeigneten, festangestellten Mitarbeiter im Bereich Estrich- und Terrazzoarbeiten in den letzten 3 Geschäftsjahren muss mind. 2 betragen.
Zu C) Als befähigt gelten Gesellen mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung in diesem Beruf (durch Abschlusszeugnis und Lebenslauf nachzuweisen), alternativ Techniker oder Ingenieur mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung in dieser Tätigkeit (durch Abschlusszeugnis und Lebenslauf nachzuweisen).
Zu D) Es ist mind. 1 Meister (durch Meisterbrief) nachzuweisen. Dieser Eignungsnachweis ist von der Eignungsleihe ausgenommen und muss durch den Bewerber selbst erbracht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die geforderten Angaben sind die Vordrucke sowie der Bewerbungsbogen auszufüllen.
Die Bekanntmachung sowie die Teilnahmeunterlagen und die „Auskunftserteilungen“ während der Teilnahmephase finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungsplattform unter: http://www.hamburg.de/bauleistungen/.
Hinter dem Wort „LINK Bieterportal“ sind im Bieterportal die Teilnahmeunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zum Download kostenfrei hinterlegt.
Dort gelangen Sie auch in die elektronische Vergabe. Nach Anmeldung im Bieterportal können Sie Ihren Teilnahmeantrag und Ihr Angebot rein elektronisch abgeben. Die Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist ausschließlich in elektronischer Form mit einer Signatur gemäß § 126b BGB über den Bieterassistenten zugelassen.
Der mit dieser Bekanntmachung in Ziffer I.3 publizierte, direkte Link zu den Vergabeunterlagen ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung korrekt. Sofern sich Änderungen ergeben, wird er hingegen nicht aktualisiert. Die dann aktuellen Teilnahmeunterlagen sind somit im Änderungsfall NICHT mehr über den Link aus dieser Ziffer I.3. erreichbar.
Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail. Die Bekanntmachung sowie die „Auskunftserteilungen“ während der Teilnahmephase finden Sie zudem auf der Homepage des Unternehmens GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH unter: http://www.gmh-hamburg.de/ausschreibungen
Sofern Sie sich nicht im Bieterportal anmelden, erhalten Sie die „Auskunftserteilungen“ im laufenden Verfahren nicht direkt per E-Mail und können Ihren Teilnahmeantrag/Ihr Angebot nicht unterstützt durch den Bieterassistenten elektronisch einreichen.
Ein Versand der „Auskunftserteilungen“ per E-Mail erfolgt nur dann automatisch aus der elektronischen Vergabe, sofern Sie als Bewerber/Bieter im Bieterportal registriert sind und als solcher angemeldet auf die Ausschreibung zugegriffen haben.
Elektronische Teilnahmeanträge und Angebote werden bei Unterzeichnung in Textform als unterzeichnet anerkannt. Für alle weiteren, ggf. erforderlichen Unterzeichnungen (z. B. bei Bietergemeinschaften) werden gescannte Unterschriften als gültig anerkannt.
Die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich über die eVergabe.
Zum Schutz aller mit der Leistungserbringung befassten Personen sowie der sich vor Ort aufhaltenden Personen vor den Risiken, die mit COVID-19 einhergehen können, wird auf das den Vergabeunterlagen beigefügte „Hinweisblatt: Handhabung von Bauablaufstörungen“ verwiesen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Das Eröffnungsprotokoll der Angebote steht allen am Verfahren beteiligten Bietern nach Öffnung der Angebote über den Bieterassistenten zum eigenen Download zur Verfügung. Sie finden die Datei im Register „Meine Angebote“ in der Spalte „Dokumente“.
Um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, erfolgt die rechnerische Prüfung der Angebote unter Berücksichtigung des zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung gültigen Umsatzsteuersatzes. In diesem Zuge werden auch die ggf. unterschiedlichen Steuersätze, die den Angeboten zugrunde liegen, bereinigt.
Bei der Rechnungsstellung ist zu beachten, dass der Umsatzsteuersatz im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes maßgebend ist. Steuerrechtlich ausgeführt wird der Umsatz mit der Vollendung des Werkes bzw. der Verschaffung der Verfügungsmacht, d.h. regelmäßig mit der Abnahme.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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