Objektplanung Gebäude und Innenräume für den Neubau einer Kindertagesstätte, Leistungsphasen 3-9 gem. §§ 33 ff HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/S 037-092618
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilsbronn
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
Postleitzahl: 91560
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heilsbronn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Gebäude und Innenräume für den Neubau einer Kindertagesstätte, Leistungsphasen 3-9 gem. §§ 33 ff HOAI
Aufgrund des steigenden Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen in Heilsbronn sowie des aktuellen Sonderinvestitonsprogramms des Freistaates Bayern zum Ausbau der Kindertagesbetreuung ist der Neubau einer Kindertagesstätte mit acht Gruppen geplant. Es soll am vorgesehenen Standort eine Kindertagesstätte mit 5 Kindergarten- sowie 3 Krippengruppen einschließlich ausreichend Frei- und Spielflächen auf den Außenanlagen entstehen.
Bauhofstr. 26
91560 Heilsbronn
Für den Neubau der Kindertagesstätte sollen nun die Architektenleistungen gem. §§ 33ff HOAI i. V. m. Anlage 10 für die Leistungsphasen 3-9 sowie die erforderlichen besonderen Leistungen vergeben werden. Die Beauftragung erfolgt stufenweise mit verbindlicher Festlegung der Leistungserweiterung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Gebäude und Innenräume für den Neubau einer Kindertagesstätte, Leistungsphasen 3-9 gem. §§ 33 ff HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ehingen
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
Postleitzahl: 91725
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ingplusarch.eu
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.de
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, bzw. mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilsbronn
Postleitzahl: 91560
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.heilsbronn.de