Planungswettbewerb gemäß RPW 2013 für den Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte in Manching Ortsteil Niederstimm-Donaufeld
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Manching
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 85077
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.manching.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungswettbewerb gemäß RPW 2013 für den Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte in Manching Ortsteil Niederstimm-Donaufeld
Der Markt Manching plant den Neubau einer Kindertagesstätte mit 6 Gruppen. Zwei bisher in einem Containerbau untergebrachte Kinderkrippengruppen sowie 2 auf dem Nachbargrundsück untergebrachte Kindergartengruppen sollen in dem neu zu errichtenden Gebäude aufgenommen werden. Der derzeit bestehende 2-gruppige Kindergarten auf dem Nachbargrundstück der evangelischen Kirche soll abgerissen werden. Die so entstehenden Freiflächen sollen dem neuen Kindergarten zur Nutzung überlassen werden.
Der Markt hat eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, um Bebaubarkeit und Verkehrserschließung nachzuweisen. Die Anbindung der Kindertagesstätte zur Erschließung für den Fahrverkehr und damit die Lagekonzeption auf dem Grundstück ist Wettbewerbsaufgabe.
Das Wettbewerbsgebiet ist eben und hat eine Fläche von ca. 4 300 m2.
Für das Gebiet existiert ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan. Im Zuge des B-Plan Verfahrens muss die Erschließung des Kindergartens und dessen Zuwegung neu geordnet werden. Es sind mind. 12 PKW-Stellplätze vorgesehen.
Die Kindertagesstätte ist in Massivbauweise zu planen. Die Dachneigung ist so zu wählen, dass die Möglichkeit besteht, eine Photovoltaikanlage aufzusetzten.
Eine FAG Förderung soll erreicht werden.
Der Auslober wird, soweit die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird und sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einen Preisträger mit den Planungsleistungen Objektplanung Gebäude LPH 1 bis 9 HOAI § 34 stufenweise beauftragen, wobei die LPH 6-9 an den Auftragnehmer nur vergeben werden, wenn dieser zum Zeitpunkt des vorgesehenen Leistungsabrufes seine Qualifikation und Erfahrung für diese Leistungen noch nachweisen kann.
Abschnitt IV: Verfahren
— Stadträumliche Konzeption,
— Gestaltung der Gebäude,
— Funktionalität der Planung,
— Erschließung und Verkehr,
— Langlebigkeit, niedrige Baunutzungskosten,
— Wirtschaftlichkeit in der Realisierung.
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90768
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.heid-architekten.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.glaserarchitekten.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heitersheim
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 79423
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.hoefler-stoll.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80336
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.schaetzler.net
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Anschluss an den Wettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV mit den Preisträgern durchgeführt.
Anerkennung: Girnghuber Wolfrum Architekten PartG mbB, München
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).