Junge Gärten Torgau TB 6 Festplatz – Los 02 Starkstromanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 02/06/06/2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Torgau
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Postleitzahl: 04860
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.torgau.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Junge Gärten Torgau TB 6 Festplatz – Los 02 Starkstromanlagen
Technische Anlagen in Außenanlagen – Starkstromanlagen
Torgau
Deutschland
— 4 Stück Festplatzverteiler,
— 600 m Kabelschutzrohr DN 110,
— 150 m Kabelschutzrohr DN 75,
— 100 m Kabelschutzrohr DN 40,
— 570 m NAYY-J 4 x 150 mm2,
— 300 m NAYY-J 4 x 120 mm2,
— 150 m NAYY-J 4 x 50 mm2,
— 2 Stück Tiefenerder.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
„Auf Verlangen“: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB; Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal; Gewerbeanmeldung; Handelsregisterauszug und Eintragung in die Handwerksrolle; Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist; Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt; Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommenssteuergesetz; Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Formblatt 124 „Mit dem Angebot“:
1. Nachweise über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sowie es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
2. Nachweis eines Jahresmindestumsatzes von [Betrag gelöscht] EUR jährlich in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages der in vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
3. Nachweis aktuelle Freistellungserklärung Finanzamt und einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung.
„Auf verlangen“:
1. Bestätigung der Jahresabschlüsse durch vereidigte Wirtschaftsprüfer / Steuerberater oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse.
2. Sofern ein Insolvenzverfahren eröffnet ist: Vorlage eines rechtskräftig bestätigten Insolvenzplanes.
3. Verzeichnis über Art und Umfang von Leistungen, die der Bieter an Dritte weiter zu vergeben beabsichtigt / für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (Unteraufträge/Eignungsanleihe) mit Beschreibung der Teilleistungen und Benennung der Unternehmen.
Nachweise zur Eignung der Dritten müssen mit dem Teilnahmeantrag /Angebot nicht vorgelegt werde. Der Auftraggeber fordert derartige Nachweise ggf. von den Bietern, die in die engere Wahl kommen und behält sich vor, die Eignung der Dritten für die von ihnen zu erbringenden Leistungen zu prüfen.
„Mit dem Angebot“ vorzulegen:
1. Eigenerklärung Formblatt 124, Formblatt 444 oder Präqualifikation entspr. VOB/A § 6b Abs. 1; Vorlage von jeweils 3 vergleichbaren Referenzen (Bezeichnung der Leistung, Auftragssumme, Angabe des maßgeblichen Leistungsumfangs einschl. Angabe der ausgeführten Mengen, des Ausführungszeitpunktes und des Auftraggebers) über früher ausgeführte Bauleistungen – 3 vergleichbare Referenzobjekte für den Bau von Starkstromanlagen (Baukosten betragen mind. [Betrag gelöscht] EUR).
„Auf verlangen“ vorzulegen: Urkalkulation.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung der Leistungen erfolgt über die Vergabestelle der Stadtverwaltung Torgau. Die Beauftragung und Rechnungslegung für Titel 1 – dauerhafte Leistungen erfolgt durch die Stadtverwaltung Torgau, für Titel 2 – temporäre Leistungen erfolgt durch die Landesgartenschau Torgau gGmbH.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfantrag ist zulässig solange kein Zuschlag erteilt wurde. Ein wirksamer Zuschlag kann 15 Kalendertage nachschriftlichem Informationsschreiben gem. § 134 GWB bzw. 10 Kalendertage nach Information per Fax oder auf elektronischem Wege erteilt werden. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße die in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht vor Angebotsabgabegerügt hat oder mehr als 15 Tage nach Nichtabhilfemitteilung vergangen sind – § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB.