Mittagsverpflegung (verzehrfertige Speisen – Cook&Hold) in 2 Losen für insgesamt 3 Schulen der Stadt Walldorf Referenznummer der Bekanntmachung: 2021001125
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Walldorf
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69190
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.walldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mittagsverpflegung (verzehrfertige Speisen – Cook&Hold) in 2 Losen für insgesamt 3 Schulen der Stadt Walldorf
Rahmenverträge über die Lieferung von Mittagsverpflegung (verzehrfertige Speisen – Cook&Hold) in 2 Losen für insgesamt 3 Schulen der Stadt Walldorf, Nußlocher Str. 45, 69190 Walldorf.
Los 1
Rahmenvertrag über die Lieferung von verzehrfertiger Mittagsverpflegung zum 13.9.2021.
Bedarfsstelle:
Grundschule
Schillerschule Walldorf Schlossweg 11
69190 Walldorf.
Die Auftraggeberin hat die Option den Vertrag schriftlich spätestens 6 Monate vor Vertragsende jeweils um ein weiteres Jahr bis zu maximal 48 Monaten Gesamtvertragslaufzeit zu verlängern.
Los 2
Rahmenvertrag über die Lieferung von verzehrfertiger Mittagsverpflegung zum 13.9.2021.
Bedarfsstelle:
Mensa in der
Waldschule Walldorf Am Wald 1
69190 Walldorf
Für die Schüler*Innen der Grund- und Werkrealschule Waldschule Walldorf und SBBZ Sambugaschule.
Die Auftraggeberin hat die Option den Vertrag schriftlich spätestens 6 Monate vor Vertragsende jeweils um ein weiteres Jahr bis zu maximal 48 Monaten Gesamtvertragslaufzeit zu verlängern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7219260
Fax: [gelöscht]
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland