Mittagsverpflegung Stadt Wernau Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000717
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wernau
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73249
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wernau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mittagsverpflegung Stadt Wernau
Rahmenvertrag über die Lieferung von Mittagsverpflegung (temperaturentkoppelte Systeme) für 5 Bedarfstellen (3 Grundschulen, 1 Realschule, 1 Kindertagesstätte) der Stadt 73249 Wernau; Leistungsbeginn in den Schulen ist der 13.9.2021. Leistungsbeginn in der Kindertagesstätte Haus des Kindes ist der 16.8.2021.
Rahmenvertrag über die Lieferung von Mittagsverpflegung (temperaturentkoppelte Systeme) für 5 Bedarfsstellen (3 Grundschulen, 1 Realschule, 1 Kindertagesstätte) der Stadt 73249 Wernau
Grund- und Förderschule Teckschule
Schulstraße 21
73249 Wernau
Grundschule
Schlossgartenschule
Schlosshof 9
73249 Wernau
Grundschule
Schlossgartenschule Katzenstein
Adlerstr. 72
73249 Wernau
Realschule Wernau
Adlerstr. 74
73249 Wernau
Kindertagesstätte
Haus des Kindes
Johannesstr. 16
73249 Wernau
Der Vertrag kommt durch Zuschlag zustande und endet am 31.8.2023.
Die Auftraggeberin hat die Option den Vertrag schriftlich spätestens 6 Monate vor Vertragsende jeweils um ein weiteres Jahr bis zu maximal 48 Monaten Gesamtvertragslaufzeit zu verlängern.
Zu Ziff. II.2.5): Detaillierte Angaben zur Wertungsmethode finden sich in Ziff. 3 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mittagsverpflegung Stadt Wernau
Ort: Schopfloch
NUTS-Code: DE12C Freudenstadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 7219260
Fax: [removed]
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland