Planungsleistungen für den Neubau Kindertagesstätte in 18356 Pruchten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Barth
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 18356
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amt-barth.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für den Neubau Kindertagesstätte in 18356 Pruchten
Ausgeschrieben werden Planungsleistungen für einen Neubau einer Kindertagesstätte. Die zu bebauende Fläche steht im Eigentum der Gemeinde Pruchten. Es wird eine nachhaltige, weitestgehend natürliche aber auch emissionsarme und wertbeständige Baukonstruktion und haustechnische Anlagen mit geringem Instandhaltungs-und Pflegeaufwand gefordert. Die Außenbauteile des Gebäudes sind wärmetechnisch optimiert auszubilden. Der Neubau untergliedert sich in 2 Nutzungseinheiten, die der Kinderkrippe mit 18 Plätzen und die des Kindergarten mit 27 Plätzen. Das Gebäude ist 1-geschossig, alle Gruppen-und Sanitärräume haben einen barrierefreien Zugang in den Außenbereich. Das Gebäude ist nicht unterkellert. Die zur Planung gehörenden Freianlagen beinhalten straßennah angeordnete Stellplätze sowie gebäudenahe und gebäudeunabhängige Spielbereiche. Ein Brandschutzkonzept ist zu erarbeiten.
Weitere Angaben ergeben sich aus der als Anlage beigeschlossene Bewerberbogen, Teil I. Allgemeine Projektbeschreibung.
Die Ausführung der Dienstleistung erfolgt im Landkreis Vorpommern-Rügen, in der Gemeinde
18356 Pruchten
Es sind Planungsleistungen zu erbringen im Bereich der Objektplanung und den Fachplanungen gemäß der HOAI in den Leistungsphasen 3 bis 9. Das Gebäude ist neu zu errichten. Die Gebäudekubatur ist vorgegeben und um 30 Grad abzuwinkeln.
Die Aufteilung und Anordnung der Räume sind in einem Raumprogramm festgelegt. Das Raumprogramm liegt der Ausschreibung an. Ein Hausanschlussraum ist separat von außen erreichbar zu planen.
Weitere Angaben ergeben sich aus dem Bewerberbogen, der der Ausschreibung anliegt.
000.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen für den Neubau Kindertagesstätte in 18356 Pruchten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ribnitz-Damgarten
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18311
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
Postleitzahl: 18437
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]00
„Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Bewerberfrist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften nach Kenntnis gegenüber den Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen.
Die obengenannten Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber den Auftrag gemäß § 135 Abs. 1 GWB ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne das die aufgrund des Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich der Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne das dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschuss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union gekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntgabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).“