Probenentnahme und Untersuchung gem. Trinkwasserverordnung an den von SBH | Schulbau Hamburg, GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH und dem Landesbetrieb Erziehung und Beratung bewirtschafteten Hamburger Standorten. Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV OV 003-21 DK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22089
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hamburg.de/leb/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Probenentnahme und Untersuchung gem. Trinkwasserverordnung an den von SBH | Schulbau Hamburg, GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH und dem Landesbetrieb Erziehung und Beratung bewirtschafteten Hamburger Standorten.
Die Freie und Hansestadt Hamburg, hier die Landesbetriebe SBH und LEB zum einen und die GMH zum anderen, vergeben als Auftraggeber die jährliche bzw. abrufmäßige Probeentnahme und anschließende Untersuchung gem. Trinkwasserverordnung (TrinkwV) an den von den AG betreuten Immobilien in Hamburg.
Bereich Nord, Probenahmen 2021-2025
Hamburg – Region Nord
Gegenstand des Vertrages ist die Probeentnahme und Untersuchung gem. Trinkwasserverordnung in der Form eines Dauerschuldverhältnisses regelmäßig einmal im Jahr eigenverantwortlich durch den AN sowie auf Abruf durch den AG.
Der Gesamtauftrag des Rahmenvertrags umfasst aktuell 733 Warmwasseranlagen zur regelmäßigen Überwachung auf Legionellen und 550 Trinkwasseranlagen.
Aufgrund der Besonderheiten des (Schul-)Betriebes (z. B. unterschiedlich zügige Erreichbarkeit und Präsenz in Ferien und Schulzeit) ist für Probenahmetermine ausreichend vorher (fünf Werktage bzw. vor den Schulferien 15 Werktage) eine Terminabsprache mit dem Schulhausmeister (SHM) bzw. dem Ansprechpartner für nichtschulische Liegenschaften vorzunehmen, um den Zugang zu den Anlagen sicherzustellen.
Die Rückmeldung mit Terminvereinbarung auf eine abgerufene Leistung sollte innerhalb eines Werktages erfolgen, die Abarbeitung (Probenentnahme) muss innerhalb von 3 Werktagen erfolgen können.
Die Dokumentation hat nach Vorgaben der Trinkwasserverordnung für jede Leistungsgruppe zu erfolgen. Zu differenzieren ist nach Liegenschaft – Gebäude – Anlage – Beprobungsstelle.
Es ist durch die Nutzung der vorhandenen Zuordnung (Labelung) sicherzustellen, dass die jeweiligen Probenahmestellen durchgängig beibehalten werden.
Bereich Mitte, Probenahmen 2021-2025
Hamburg – Region Mitte
Gegenstand des Vertrages ist die Probeentnahme und Untersuchung gem. Trinkwasserverordnung in der Form eines Dauerschuldverhältnisses regelmäßig einmal im Jahr eigenverantwortlich durch den AN sowie auf Abruf durch den AG.
Der Gesamtauftrag des Rahmenvertrags umfasst aktuell 733 Warmwasseranlagen zur regelmäßigen Überwachung auf Legionellen und 550 Trinkwasseranlagen.
Aufgrund der Besonderheiten des (Schul-)Betriebes (z. B. unterschiedlich zügige Erreichbarkeit und Präsenz in Ferien und Schulzeit) ist für Probenahmetermine ausreichend vorher (fünf Werktage bzw. vor den Schulferien 15 Werktage) eine Terminabsprache mit dem Schulhausmeister (SHM) bzw. dem Ansprechpartner für nichtschulische Liegenschaften vorzunehmen, um den Zugang zu den Anlagen sicherzustellen.
Die Rückmeldung mit Terminvereinbarung auf eine abgerufene Leistung sollte innerhalb eines Werktages erfolgen, die Abarbeitung (Probenentnahme) muss innerhalb von 3 Werktagen erfolgen können.
Die Dokumentation hat nach Vorgaben der Trinkwasserverordnung für jede Leistungsgruppe zu erfolgen. Zu differenzieren ist nach Liegenschaft – Gebäude – Anlage – Beprobungsstelle.
Es ist durch die Nutzung der vorhandenen Zuordnung (Labelung) sicherzustellen, dass die jeweiligen Probenahmestellen durchgängig beibehalten werden.
Bereich Süd, GMH, LEB Probenahmen 2021-
Gegenstand des Vertrages ist die Probeentnahme und Untersuchung gem. Trinkwasserverordnung in der Form eines Dauerschuldverhältnisses regelmäßig einmal im Jahr eigenverantwortlich durch den AN sowie auf Abruf durch den AG.
Der Gesamtauftrag des Rahmenvertrags umfasst aktuell 733 Warmwasseranlagen zur regelmäßigen Überwachung auf Legionellen und 550 Trinkwasseranlagen.
Aufgrund der Besonderheiten des (Schul-)Betriebes (z. B. unterschiedlich zügige Erreichbarkeit und Präsenz in Ferien und Schulzeit) ist für Probenahmetermine ausreichend vorher (fünf Werktage bzw. vor den Schulferien 15 Werktage) eine Terminabsprache mit dem Schulhausmeister (SHM) bzw. dem Ansprechpartner für nicht schulische Liegenschaften vorzunehmen, um den Zugang zu den Anlagen sicherzustellen.
Die Rückmeldung mit Terminvereinbarung auf eine abgerufene Leistung sollte innerhalb eines Werktages erfolgen, die Abarbeitung (Probenentnahme) muss innerhalb von 3 Werktagen erfolgen können.
Die Dokumentation hat nach Vorgaben der Trinkwasserverordnung für jede Leistungsgruppe zu erfolgen. Zu differenzieren ist nach Liegenschaft – Gebäude – Anlage – Beprobungsstelle.
Es ist durch die Nutzung der vorhandenen Zuordnung (Labelung) sicherzustellen, dass die jeweiligen Probenahmestellen durchgängig beibehalten werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bereich Nord, Probenahmen 2021-2025
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21107
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bereich Mitte, Probenahmen 2021-2025
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21107
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bereich Süd, GMH, LEB Probenahmen 2021-
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21107
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nachprüfungsanträge sind:
— schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde (Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg),
— und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach [removed] zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]