Hochwasserschutzmaßnahme M 1.14 an der Zwönitz in Burkhardtsdorf, VGE 1.14 C Referenznummer der Bekanntmachung: FMZ-2021-02
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau (FMZ)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pockau-Lengefeld
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09514
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochwasserschutzmaßnahme M 1.14 an der Zwönitz in Burkhardtsdorf, VGE 1.14 C
Hochwasserschutzmaßnahmen M1.14 an der Zwönitz in Burkhardtsdorf, VGE 1.14 C
Neubau HWS-Anlagen M1.14/1 – M1.14/8, M1.14/10 rechts und M1.14/24A – M1.14/26A.
Burkhardtsdorf
DEUTSCHLAND
— ca. 620 m Fangedamm,
— ca. 1 350 m3 Baustraße,
— ca. 294 m3 Oberbodenabtrag,
— ca. 294 m3 Oberboden liefern und andecken,
— ca. 1 459 m2 Rasenansaat,
— ca. 2 375 m2 Baugelände Gewässer und Uferzone abräumen,
— ca. 3 236 m3 Bodenaushub Baugruben,
— ca. 683 m3 Frostschutzschicht,
— ca. 1 035 m2 Asphaltbefestigung fräsen,
— ca. 1 035 m2 Asphalttragschicht Bk 0,3, Dicke 10 cm,
— ca. 1 035 m2 Asphaltdeckschicht Bk 0,3, Dicke 4 cm,
— ca. 228 m Bordsteine Naturstein,
— ca. 214 m Leistensteine Naturstein,
— ca. 311 m2 Betonpflaster in Splittbettung,
— ca. 40 m2 Pflasterdecke Naturstein-Kleinpflaster in Betonbettung,
— ca. 209 m Pflasterstreifen Naturstein-Kleinpflaster in Betonbettung,
— ca. 734 m2 Unbewehrten Beton als Sauberkeitsschicht herstellen,
— ca. 1 875 m3 Bewehrten Beton herstellen,
— ca. 319 t Bewehrungsstahl,
— ca. 842 St. Verbundanker,
— ca. 6 064 m Mikropfähle,
— ca. 1 428 m2 Strukturschalung,
— ca. 271 m Stahlgeländer,
— ca. 5 St. Buhnen,
— ca. 1 072 m2 vorhandenes Natursteinmauerwerk verfugen,
— ca. 1 St. Dammbalkenbarriere,
— ca. 1 St. Hochwasserschutztor.
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg. Nr.103097052
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis gemäß VOB/A § 6a EU Abs. 1
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist die Eintragung in das Berufs- und Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes mit dem Angebot vorzulegen.
Nachweise gemäß VOB/A § 6a EU Abs. 2c
Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Der Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen.
Folgende Nachweise /Angaben/Unterlagen sind – zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen EU genannt – einzureichen.
Nachweise gemäß VOB/A § 6 a EU Abs. 3a
— 2 Referenzen über die Ausführung von Stahlbetonbauten im Ingenieurbau über 1 Mio. EUR in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren. Der Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen.
— Grobablaufplan (Mindestanforderungen gemäß Anlage 1 zu Formblatt 211 EU beachten! Der eingereichte Grobablaufplan wird Vertragsbestandteil!).
Nachweis gemäß VOB/A § 6 a EU Abs. 3g
Anzahl über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leistungspersonal.
Der Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind – zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen EU genannt – auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
— Urkalkulation.
Abschnitt IV: Verfahren
Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Betrieb Freiberger, Mulde/Zschopau, 09514 Pockau-Lengefeld
Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zum Öffnungsverfahren zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot ist im digitalen Format GAEB DA 84 und als PDF-Datei abzugeben.
Bei Angeboten, die aufgrund des geprüften Angebotspreises nicht in die engere Wahl kommen, wird auf eine Prüfung der Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und die damit ggf. notwendige Nachforderung von Unterlagen verzichtet.
Für diese Angebote entfällt ebenfalls die Prüfung der Eignung des Bieters sowie der Einhaltung der Anforderungen in Technischer und wirtschaftlicher Hinsicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.