Sanierung Sekundarschule Horn-Bad Meinberg (Gebäude 2): Gerüstarbeiten BA 1 Referenznummer der Bekanntmachung: IKZ 019/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Horn-Bad Meinberg
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32805
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.horn-badmeinberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Sekundarschule Horn-Bad Meinberg (Gebäude 2): Gerüstarbeiten BA 1
Gerüststellung für Fassadenarbeiten, Schulgebäude Sekundarschule in Horn-Bad Meinberg. Hier der 1. BA von 3 BA.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Energetische Fassadensanierung, Schadstoffsanierung und Restrukturierung des Raumkonzeptes der Sekundarschule Horn – Bad Meinberg Die hier ausgeschriebenen Leistung Gerüstbau dient zur bauseitigen Ausführung von Abbrucharbeiten von Stahlbetonfassadenelementen und Fensterelementen, Dämmarbeiten, Montagearbeiten einer neuen Plattenfassade, Montage neuer Fensterelemente und teilweise Ausführung eines Wärmedämm-Verbundsystems. Die oberste Gerüstlage dient auch als Absturzsicherung bei Arbeiten an der Attika der Flachdächer. Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfasst lediglich den ersten Bauabschnitt von insgesamt 3 Bauabschnitten. Während der abschnittsweisen Arbeiten im Gebäude bleiben die nicht bearbeiteten Gebäudeteile weiterhin in Benutzung durch die Sekundarschule.
Nebenangebote – ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten -sind für die gesamte Leistung zugelassen, allerdings nur in Verbindung mit einem Hauptangebot.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Horst
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25358
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.