3621S72210 – Durchführung einer repräsentativen Erhebung im Jahr 2021 mit dem Titel „Was denkt Deutschland über Strahlung? Umfrage 2021“ Referenznummer der Bekanntmachung: Z4/AG-R-08313/3621S72210
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE152353730
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bfs.de
Abschnitt II: Gegenstand
3621S72210 – Durchführung einer repräsentativen Erhebung im Jahr 2021 mit dem Titel „Was denkt Deutschland über Strahlung? Umfrage 2021“
Durchführung einer repräsentativen Erhebung im Jahr 2021 mit dem Titel „Was denkt Deutschland über Strahlung? Umfrage 2021“.
Ein zentraler Bestandteil des Strahlenschutzes ist die Information der Bevölkerung über Strahlenwirkungen und Strahlenrisiko sowie über das richtige Strahlenschutzverhalten.
Grundlage für eine zielgruppenspezifische Risikokommunikation ist die Kenntnis der Wahrnehmungen, Verhaltensweisen und Informationsbedürfnisse in der Bevölkerung allgemein sowie in verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen.
Ziel des Forschungsvorhabens ist es, die allgemeine gesellschaftliche Verankerung von Strahlung und Strahlenschutz und die diesbezüglichen Wahrnehmungen, Kenntnisse und Informationsbedürfnisse der Bevölkerung in Deutschland zu erheben. Dafür soll eine für die in Deutschland lebende Bevölkerung repräsentative telefonische Umfrage durchgeführt werden, um verlässliche Aussagen über den Umgang mit Strahlung und Strahlenschutz zu erhalten. In einer vorgeschalteten qualitativen Erhebung sollen anhand von leitfadengestützten Interviews mit Personen aus der Bevölkerung Denkmuster, Kenntnisse und Wahrnehmungen intensiver betrachtet und Einblicke in den Umgang mit Strahlung und Strahlenschutz gewonnen werden.
Die Erhebung soll wichtige Erkenntnisse liefern über das Umfeld, in dem sich das BfS mit seinen wissenschaftlichen Arbeiten und Informations- sowie Kommunikationsmaßnahmen bewegt. Die Ergebnisse liefern Impulse für die Gestaltung der Wissenschafts- und Risikokommunikation des BfS und für die Ausgestaltung von Strahlenschutzkonzepten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss in der Lage sein, die geforderten Untersuchungen sozialwissenschaftlich fundiert gemäß den Vorgaben für die wissenschaftliche Praxis in diesem Bereich durchzuführen. Der Bieter muss über die für die Durchführung und Auswertung der Untersuchung erforderlichen Kompetenzen verfügen. Insbesondere vorzuweisen sind fundierte sozialwissenschaftliche Expertisen in der Durchführung und Auswertung leitfadengestützter Interviews sowie in der Durchführung und Auswertung von repräsentativen, quantitativen telefonischen Befragungen. Der Bieter muss in der Lage sein, die strahlenschutzspezifischen Aspekte der Untersuchung, soweit für die Arbeiten erforderlich, zu berücksichtigen.
Im Hinblick auf die durchzuführenden Interviews sind angemessene Kenntnisse im Datenschutz vorzuweisen.
Die Eignung des Bieters gemäß obiger Angaben ist anhand der Angabe bisher durchgeführter Arbeiten und einer Referenzliste, die zeigt, dass die Kompetenzen vorhanden sind, nachzuweisen.
Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie Beinhaltet u. a. die Regelungen:
— Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen.
— Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt,
— Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters Grundsätzlich ausgeschlossen sind. Es findet das Deutsche Recht Anwendung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß §160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Auftraggebers gerügt werden. Verstöße
Gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, vergl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.