Mäharbeiten an den Hektometer- und Schifffahrtszeichen im Bereich des ABz. Bernburg in den Jahren 2021-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/815/014
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wsa-elbe.wsv.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Mäharbeiten an den Hektometer- und Schifffahrtszeichen im Bereich des ABz. Bernburg in den Jahren 2021-2024
Schwerpunktmäßig sind folgende Arbeiten zweimal jährlich auszuführen:
— an 668 Standorten Hektometer- und Kilometerpunkte freischneiden bzw. ausmähen,
— an 136 Standorten verschiedene Verkehrszeichen freischneiden bzw. ausmähen.
Der Bereich der Leistungserbringung erstreckt sich von Saale-km 0,0 (Mündung in die Elbe bei Barby) bis Saale-km 76,1 (oberhalb der Schleuse Wettin) einschließlich der jeweiligen Teile der Wehrsaaleabschnitte.
An beiden Ufern der Saale sind als Stationsmarken alle 200 m Hektometer- bzw. Kilometertafeln aufgestellt. Die freizuhaltenden Hektometer- bzw. Kilometertafeln befinden sich beidseitig auf der Saale-Hauptstrecke vom Saale-km 0,2 bis zum Saale-km 71,0.
Weiterhin sind in unregelmäßigen Abständen auf beiden Uferseiten Verkehrszeichen aufgestellt.
Die freizuhaltenden Verkehrsschilder befinden sich auf der Saale-Hauptstrecke vom Saale-km 0,0 bis zum Saale-km 76,1 und in den Bereichen der am jeweiligen Schleusenstandort befindlichen Wehrsaale.
Schwerpunktmäßig sind folgende Arbeiten zweimal jährlich auszuführen:
— an 668 Standorten Hektometer- und Kilometerpunkte freischneiden bzw. ausmähen,
— an 136 Standorten verschiedene Verkehrszeichen freischneiden bzw. ausmähen.
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der „Eigenerklärung zur Eignung“ oder der EEE erbracht werden.
Mindestanzahl Mitarbeiter im Unternehmen: 2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.