Garten- und Landschaftsbau, Quellmoor 24 Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VOB OV 002-21 IE
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Garten- und Landschaftsbau, Quellmoor 24
Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg beabsichtigt die Einrichtung einer schulbauintegrierten Institution, die einen Bildungs-, Beratungs- und Freizeitort für Kinder, Jugendliche und Erwachsene anbietet. Die Baumaßnahme umfasst die Sanierung und den Umbau eines Bestandsgebäudes sowie die Erweiterung durch einen Anbau. Die Bearbeitungsgrenze/Gesamtfläche umfasst ca. 13 000 m2 inkl. Gebäude mit ca. 1 875 m2 Grundfläche. Der Bereich der Außenanlagenfläche besitzt eine Größe von ca. 11 125 qm.
Die Baustelle ist über die Straße Quellmoor über eine Torzufahrt unabhängig vom Schulbetrieb anfahrbar sowie belieferbar.
Quellmoor 24 in 21149 Hamburg
— ca. 3 385 m2 Pflaster- und Plattenflächen,
— ca. 1 190 m Borde,
— ca. 105 m Winkelstützen,
— ca. 2 220 m2 Pflanzflächen,
— ca. 3 260 m2 Rasenflächen,
— ca. 215 St. Kunststoffrigolenkörper,
— ca. 580 m Stabmattenzäune,
— ca. 280 m2 Sandspielflächen,
— ca. 8 Spielgeräte,
— ca. 29 St. Fahrradständer,
— ca. 4 St. Müllschränke,
— ca. 600 m3 Erdarbeiten.
Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: ca. April 2021 bis Dezember 2021
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Garten- und Landschaftsbau, Quellmoor 24
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22339
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]