Junge Gärten Torgau TB 2, TB 3, TB 4, TB 5, TB 7 - Los 11 Lieferung von Ausstattungsgegenständen Referenznummer der Bekanntmachung: 11/02_03/07/2019
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Torgau
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Postleitzahl: 04860
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.torgau.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Junge Gärten Torgau TB 2, TB 3, TB 4, TB 5, TB 7 - Los 11 Lieferung von Ausstattungsgegenständen
Lieferung von Ausstattungsgegenständen in Park- und Grünanlagen;
Insbesondere: Bänke, Abfallbehälter, Fahrradparker.
Torgau
Deutschland
Lieferung von Ausstattungsgegenständen in Park- und Grünanlagen;
Insbesondere: Bänke, Abfallbehälter, Fahrradparker.
Hinweis:
Die Fundamente werden bauseits hergestellt. Eine Abweichung von den vorgegebenen Maßen im Leistungsverzeichnis führt zum zwingenden Angebotsausschluss.
Mindestanforderungen an die Nebenangebote:
Die angebotenen Ausstattungsgegenstände müssen zwingend die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Maße, Material und Qualität inklusive farblicher Gestaltung aufweisen.
Die Bänke sind zwingend mit Befestigungslaschen entsprechend der jeweils angegebenen Maßen unter Flur zu versehen.
Die Abfallbehälter sind zwingend mit einem Ascher und ausgeschriebener Befestigungsart anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
„Auf Verlangen“: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB; Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal, Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in die Handwerksrolle, Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt, Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommenssteuergesetz, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
„Mit dem Angebot“:
1. Nachweise über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sowie es Lieferleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
2. Nachweis eines Jahresmindestumsatzes von [Betrag gelöscht] EUR jährlich in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages der in vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
„Auf Verlangen“: Bestätigung der Jahresabschlüsse durch vereidigte Wirtschaftsprüfer / Steuerberater oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse,
3. sofern ein Insolvenzverfahren eröffnet ist: Vorlage eines rechtskräftig bestätigten Insolvenzplanes,
4. Verzeichnis über Art und Umfang von Leistungen, die der Bieter an Dritte weiter zu vergeben beabsichtigt / für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (Unteraufträge/Eignungsanleihe) mit Beschreibung der Teilleistungen und Benennung der Unternehmen. Nachweise zur Eignung der Dritten müssen mit dem Teilnahmeantrag /Angebot nicht vorgelegt werde. Der Auftraggeber fordert derartige Nachweise ggf. von den Bietern, die in die engere Wahl kommen und behält sich vor, die Eignung der Dritten für die von ihnen zu erbringenden Leistungen zu prüfen,
5. Nachweis einer gültigen Berufshaftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
„Mit dem Angebot“ vorzulegen:
1. Vorlage von jeweils 3 vergleichbaren Referenzobjekten (Bezeichnung der Leistung, Auftragssumme, Angabe des maßgeblichen Leistungsumfangs, des Ausführungszeitpunktes und des Auftraggebers) über früher ausgeführte Lieferleistungen der in den letzten (höchstens 3) Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen
2. Vorlage eines FSC-Zertifikates für Holzprodukte
„Auf Verlangen“ vorzulegen: Urkalkulation.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Nachprüfantrag ist zulässig solange kein Zuschlag erteilt wurde. Ein wirksamer Zuschlag kann 15 Kalendertage nachschriftlichem Informationsschreiben gem. § 134 GWB bzw. 10 Kalendertage nach Information per Fax oder auf elektronischem Wege erteilt werden. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße die in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht vor Angebotsabgabegerügt hat oder mehr als 15 Tage nach Nichtabhilfemitteilung vergangen sind - § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB.