Digitalisierung der Werdohler Grundschulen: Lieferung und Montage von digitalen Tafeln Referenznummer der Bekanntmachung: EU 021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Werdohl
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58791
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.werdohl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitalisierung der Werdohler Grundschulen: Lieferung und Montage von digitalen Tafeln
Zur Ausstattung der städtischen Grundschulen in Werdohl beabsichtigt die Stadt Werdohl den Kauf von 43 Digitalen Tafeln in Form von 86" Multi- Touch-Displays mit Whiteboard-Tafel-Sets, Interaktiver Software und 43 kompatiblen Slot-In-Computer. Die Leistungen umfassen die Lieferung und Montage.
Städtische Gemeinschaftsgrundschule Werdohl Standort Kleinhammer Schulweg 16, 58791 Werdohl,
Städtische Evangelische Martin-Luther-Grundschule Danziger Straße 30, 58791 Werdohl,
Städtische Gemeinschaftsgrundschule Werdohl Standort Königsburg Feldstraße 54, 58791 Werdohl,
Städtische St. Michael-Schule (Kath. Grundschule) Schulstraße 19, 58791 Werdohl
Zur Ausstattung der städtischen Grundschulen in Werdohl beabsichtigt die Stadt Werdohl den Kauf von 43 Digitalen Tafeln in Form von 86" Multi- Touch-Displays mit Whiteboard-Tafel-Sets, Interaktiver Software und 43 kompatiblen Slot-In-Computer. Die Leistungen umfassen die Lieferung und Montage.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 Gewerbeordnung i.V.m. § 19 MiLoG) beim Bundeszentralregister anfordern, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
Vorlage des Nachweises der Eintragung in einem Präqualifizierungsvereichnis, z. b. Amtliches Verzeichnis IHK oder Vorlage folgender gültiger Einzelnachweise:
— Gewerbeanmeldung/-Ummeldung in Kopie oder Steuernummer oder
Vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist
— aktueller Handelsregisterauszug oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist
— Erklärung, dass Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen, Formular 124 EU Eigenerklärung zur Eignung
— ggf. Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531 EU Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
Bei Bietergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung abzugeben.
Sollte eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgeben, so sind alle Eignungsnachweise sowie die Erklärungen in der geforderten Form
Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
— ggf. Erklärung zu Leistungen von Unterauftragnehmern, Formular 532 EU Unteraufträge/Eignungsleihe
— ggf. Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer, Formular 533 EU Verpflichtungserklärung Nachunternehmer
Auf besonderes Verlangen der Vergabestelle ist von den Bietern, die in die engere Auswahl kommen vor Zuschlagserteilung der Nachweis einer branchenüblichen Berufshaftpflichtversicherung vorzulegen (Kopie des Teils der Police, aus dem sich die versicherten Risiken sowie die entsprechenden Deckungssummen ergeben).
— Vorlage einer Referenzliste über mindestens 3 vergleichbare Lieferleistungen in den letzten 3 Jahren an öffentliche Auftraggeber, unter Nennung des Auftraggebers, des Ansprechpartners und seiner Telefonnummer sowie der Art der ausgeführten Leistung, der Auftragssumme und des Ausführungszeitraumes,
— Zertifizierung des Betriebes für Vertrieb, Montage, Support und Schulung durch den Hersteller,
— Zertifikat DIN EN ISO 9001
Das Zertifikat DIN EN ISO 9001 muss zwingend auf den Bieter ausgestellt sein.
— Zertifikat DIN EN ISO 14001/bzw. vergleichbare Gütezeichen in Bezug auf die Zertifizierungsinhalte,
— Zertifikat DIN EN ISO 50001/bzw. vergleichbare Gütezeichen in Bezug auf die Zertifizierungsinhalte,
— CE Zertifizierung der Komponenten.
Hinweis: Die Zertifikate//bzw. vergleichbare Gützezeichen müssen aktuell gültig sein und durch anerkannte Prüfstellen ausgestellt sein. Alternativ können die Zertifikate/Gütezeichen vom jeweiligen Hersteller der einzelnen Komponenten vorgelegt werden. Es ist dabei genau zu dokumentieren und nachzuweisen, welche Komponente der jeweilige Hersteller liefert und es müssen Zertifikate für alle Komponenten vorliegen.
Eigenerklärungen sowie abgelaufene Zertifikate sind nicht gleichgestellt und stellen keinen adäquaten Ersatz dar.
— Bewerbungs- und Vergabebedingungen des Landes NRW (Formular 511 EU),
— Vertragsbedingungen des Landes NRW (Formular 512 EU),
— Besondere Vertragsbedingungen Tariftreue/Mindestarbeitsbedingungen des Landes NRW (Formular 513 EU),
— Besondere Vertragsbedingungen (Formular 634 EU),
— Ergänzende Vertragsbedingungen der Informationstechnik (EVB-IT Kauf).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYR89G7U
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Stadt Werdohl innerhalb von spätestens 10 Tagen nach Erkennen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Stadt Werdohl gerügt hat,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe erster Indikativer Angebote gegenüber der Stadt Werdohl gerügt werden,
4) der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Werdohl einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]