Stadt Mühlheim am Main – Ausschreibung Transport und Verwertung von Grünabfall (2021) Referenznummer der Bekanntmachung: MHM-2021-001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühlheim am Main
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.muehlheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Mühlheim am Main – Ausschreibung Transport und Verwertung von Grünabfall (2021)
Ausschreibung Transport und Verwertung von Grünabfall (2021).
Stadt Mühlheim
Die Stadt Mühlheim am Main ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger zuständig für die Sammlung und Verwertung der Abfälle der rund 28 652 (Stand 31.12.2019) Einwohner im Stadtgebiet.
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur Verwertung von Grünabfall, der auf dem Wertstoffhof der Stadt Mühlheim am Main gesammelt wird. Der Grünabfall ist vom Wertstoffhof abzuholen und zur Verwertungsanlage zu transportieren.
Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags gemäß Bekanntmachung zur Ausschreibung kommen insgesamt ca. 3 800 Mg ungehäckselter Grünabfall pro Jahr (Mittelwert des Grünabfallaufkommens der letzten 4 Jahre, siehe auch Ziffer 6.2.4).
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es sich bei den Angaben zum Abfallaufkommen um Mengen handelt, welche insbesondere saisonalen Schwankungen (z. B. Vegetationsphasen, Witterung) oder Abweichungen aus anderen Gründen unterliegen bzw. unterliegen können. Schwankungen sind daher sowohl bei den monatlichen Mengen als auch bei den Jahresmengen zu erwarten.
Der Auftraggeber ist berechtigt, einmal die Laufzeit des Vertrages um ein Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Vertragsverlängerung muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.6.2024 für eine Verlängerung der Laufzeit bis zum 31.12.2025 ausgeübt werden.
Der Auftraggeber ist berechtigt, einmal die Laufzeit des Vertrages um ein Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Vertragsverlängerung muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.6.2024 für eine Verlängerung der Laufzeit bis zum 31.12.2025 ausgeübt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit dem Angebot folgenden Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorzulegen:
— Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder andere geeignete Mittel, die die erlaubte Berufsausübung nachweisen, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (Eignungskriterium: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Der Bieter hat mit dem Angebot folgenden Beleg über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit einzureichen:
— Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist (Eignungskriterium: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Bieter, die nicht zur Veröffentlichung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen verpflichtet sind, haben dies in ihrem Angebot anzugeben und andere geeignete Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einzureichen (z. B. Bankauskunft oder Jahresabschluss der Muttergesellschaft). Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keine oder nicht alle Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen, haben sie ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Nachweise zu belegen (z. B. Testate eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers, Bankauskunft). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Sind entsprechende Angaben nicht verfügbar, hat der Bieter dies im Angebot anzugeben und zu begründen (Eignungskriterium: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
— dass mein/unser Unternehmen über eine aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder über einen gleichwertigen Nachweis des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, verfügt und den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit),
— dass, falls eine stoffliche Verwertung in einer bestehenden Anlage erfolgt, die Endprodukte meines/unseres Unternehmens über eine bestehende RAL-Gütezertifizierung (oder eine gleichwertige Zertifizierung) verfügen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit),
— dass, falls eine stoffliche Verwertung in einer noch nicht betriebenen, aber geplanten Anlage erfolgen soll, die Endprodukte meines/unseres Unternehmens über eine bestehende RAL-Gütezertifizierung (oder eine gleichwertige Zertifizierung) verfügen werden (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot zwingend folgende Erklärungen auf Anlage D zu den Vergabeunterlagen einzureichen:
— Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will oder sich der Eignungsleihe bedienen möchte. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt und es dem Bieter zuzumuten ist. Die Unternehmen, welche dem Bieter ihre Eignung leihen, sind ebenfalls zu benennen. Der Bieter hat im Falle der Eignungsleihe nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen,
— Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
— Darstellung des geplanten Entsorgungskonzepts unter Angabe der voraussichtlichen Mengenströme und der vorgesehenen Verwertungsanlagen. Aufzuklären sind alle Mengenströme bis zur endgültigen energetischen Verwertung oder bis zur Erzeugung eines gütezertifizierten Düngemittels oder bis zur Herstellung eines Brennstoffprodukts.
— Ausschluss von Angeboten gem. Ziffer 3.1.1 der Vergabeunterlagen,
— Geforderte Kautionen und Sicherheitsleistungen gem. Ziffer 3.1.2 der Vergabeunterlagen,
— Zahlungsbedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen gem. Ziffer 3.1.3 der Vergabeunterlagen,
— Bietergemeinschaften gem. Ziffer 3.1.4 der Vergabeunterlagen,
— Unterauftragnehmer und Eignungsleihe gem. Ziffer 3.1.5 der Vergabeunterlagen,
— Angaben für die Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit gem. Ziffer 3.1.6 der Vergabeunterlagen,
— Einreichung der Urkalkulation gem. Ziffer 3.1.7 der Vergabeunterlagen,
— Vergabe- und Tariftreuegesetz gem. Ziffer 3.1.8 der Vergabeunterlagen,
— Erklärung zu schweren Verfehlungen gem. Ziffer 3.1.9 der Vergabeunterlagen,
— Sonstige besondere Bedingungen gem. Ziffer 3.1.10 der Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelungen des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland