Holzbau- und Zimmererarbeiten - Umbau und Erweiterung der Regenbogenschule in Seelze mit Mensa Referenznummer der Bekanntmachung: 33.1/RBS/01/2021

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seelze
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30926
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 5137 / 828-134
Fax: +49 5137 / 828-133
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.seelze.de/seelze/wirtschaftsnah/wirtschaftsfoerderung/ausschreibungen/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Holzbau- und Zimmererarbeiten - Umbau und Erweiterung der Regenbogenschule in Seelze mit Mensa

Referenznummer der Bekanntmachung: 33.1/RBS/01/2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45422000 Zimmer- und Tischlerarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Für den Umbau und die Erweiterung der Regenbogenschule mit Mensa sind Holzbau- und Zimmererarbeiten durchzuführen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Leistungsverzeichnis.

HInweis: Es wird bei der Angebotsabgabe darum gebeten, auch eine GAEB-Datei mit abzugeben.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45422100 Holzarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Hauptort der Ausführung:

Stadt Seelze Rathausplatz 1

30926 Seelze

Regenbogenschule

Humboldtstraße 10

30926 Seelze

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Zusätzliche Informationen sind bitte dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 100 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich zum kostenlosen Download auf dem Deutschen Vergabeportal (DTVP) unter www.dtvp.de zur Verfügung.

Auch die Kommunikation wird elektronisch über diese Plattform abgewickelt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 066-170268
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Online-Vergabeportal DTVP (www.dtvp.de) bereitgestellt. Eine Registrierung ist keine Pflicht, die Vergabeunterlagen können ohne diese abgerufen werden. Da die Kommunikation mit Bietern jedoch ebenfalls über dieses Portal erfolgt, wird eine Registrierung empfohlen.

Angebote müssen grundsätzlich vollständig sein und alle geforderten Unterlagen (insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise) enthalten. Der Auftraggeber wird ggf. Unterlagen entsprechend § 16 a VOB / A- EU mit Fristsetzung nachfordern. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der festgesetzten Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes (§ 16 a Abs. 5 VOB / A- EU).

Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Unfallversicherung und der gesetzlichen Krankenkasse, bei denen die Mehrheit der Arbeitnehmer des Bewerbers / des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft versichert ist, nachzufordern (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, legen Bescheinigungen des für sie zuständigen Versicherungsträgers vor).

Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Der Name der Bietergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Die vorgesehene Erklärung und Nachweise zur Eignung sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen.

Will ein Bieter Teile der Leistung an Nachunternehmer weitergeben, sind die für die Weitergabe vorgesehenen Teile und die hierfür vorgesehenen Nachunternehmer in dem Nachunternehmerverzeichnis anzugeben. Erklärungen und Nachweise zur Eignung sind auch von den Nachunternehmern vorzulegen.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YRURDEC.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gem. § 155 ff GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewertung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt sind,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung es Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seelze
Postleitzahl: 30926
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 5137 / 828-134
Fax: +49 5137 / 828-133
Internet-Adresse: http://www.seelze.de/seelze/wirtschaftsnah/wirtschaftsfoerderung/ausschreibungen/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/05/2021

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