Holzbau- und Zimmererarbeiten - Umbau und Erweiterung der Regenbogenschule in Seelze mit Mensa Referenznummer der Bekanntmachung: 33.1/RBS/01/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seelze
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30926
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 5137 / 828-134
Fax: +49 5137 / 828-133
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.seelze.de/seelze/wirtschaftsnah/wirtschaftsfoerderung/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Holzbau- und Zimmererarbeiten - Umbau und Erweiterung der Regenbogenschule in Seelze mit Mensa
Für den Umbau und die Erweiterung der Regenbogenschule mit Mensa sind Holzbau- und Zimmererarbeiten durchzuführen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Leistungsverzeichnis.
HInweis: Es wird bei der Angebotsabgabe darum gebeten, auch eine GAEB-Datei mit abzugeben.
Stadt Seelze Rathausplatz 1
30926 Seelze
Regenbogenschule
Humboldtstraße 10
30926 Seelze
Zusätzliche Informationen sind bitte dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich zum kostenlosen Download auf dem Deutschen Vergabeportal (DTVP) unter www.dtvp.de zur Verfügung.
Auch die Kommunikation wird elektronisch über diese Plattform abgewickelt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Online-Vergabeportal DTVP (www.dtvp.de) bereitgestellt. Eine Registrierung ist keine Pflicht, die Vergabeunterlagen können ohne diese abgerufen werden. Da die Kommunikation mit Bietern jedoch ebenfalls über dieses Portal erfolgt, wird eine Registrierung empfohlen.
Angebote müssen grundsätzlich vollständig sein und alle geforderten Unterlagen (insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise) enthalten. Der Auftraggeber wird ggf. Unterlagen entsprechend § 16 a VOB / A- EU mit Fristsetzung nachfordern. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der festgesetzten Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes (§ 16 a Abs. 5 VOB / A- EU).
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Unfallversicherung und der gesetzlichen Krankenkasse, bei denen die Mehrheit der Arbeitnehmer des Bewerbers / des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft versichert ist, nachzufordern (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, legen Bescheinigungen des für sie zuständigen Versicherungsträgers vor).
Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Der Name der Bietergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Die vorgesehene Erklärung und Nachweise zur Eignung sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Will ein Bieter Teile der Leistung an Nachunternehmer weitergeben, sind die für die Weitergabe vorgesehenen Teile und die hierfür vorgesehenen Nachunternehmer in dem Nachunternehmerverzeichnis anzugeben. Erklärungen und Nachweise zur Eignung sind auch von den Nachunternehmern vorzulegen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRURDEC.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gem. § 155 ff GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewertung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt sind,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung es Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seelze
Postleitzahl: 30926
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 5137 / 828-134
Fax: +49 5137 / 828-133
Internet-Adresse: http://www.seelze.de/seelze/wirtschaftsnah/wirtschaftsfoerderung/ausschreibungen/