Notebooks und robuste Notebooks (produktneutral) Los 2: Notebooks für unterwegs Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 13.05 - 9977/19/VV: 2
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]4
Fax: [removed]564
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Notebooks und robuste Notebooks (produktneutral) Los 2: Notebooks für unterwegs
Gegenstand ist die Lieferung von Notebooks für unterwegs, die in einer produktneutralen Ausschreibung für die Bundesverwaltung beschafft werden sollen.
Gegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Notebooks für unterwegs.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt zunächst 2 Jahre, mit optionaler Verlängerungsmöglichkeit um zweimal ein weiteres Jahr. Somit beträgt die maximale Laufzeit 4 Jahre.
Es gibt noch 3 weitere Lose, die jeweils in einem eigenen Verfahren ausgeschrieben werden.
Los 1: Notebooks für Büroanwendungen (ZIB 13.05 - 9977/19/VV: 1)
Los 3: Notebooks für rechen- und grafikintensive Anwendungen (ZIB 13.05 - 9977/19/VV: 3)
Los 4: Robuste Notebooks (ZIB 13.05 - 9977/19/VV: 4).
Zweimalige Verlängerung um 12 Monate auf maximal 48 Monate
Der Bedarf an Notebooks wird in 4 Fachlose aufgeteilt:
Los 1: Notebooks für Büroanwendungen (ZIB 13.05 - 9977/19/VV: 1)
Los 2: Notebooks für unterwegs (ZIB 13.05 - 9977/19/VV: 2)
Los 3: Notebooks für rechen- und grafikintensive Anwendungen (ZIB 13.05 - 9977/19/VV: 3)
Los 4: Robuste Notebooks (ZIB 13.05 - 9977/19/VV: 4)
Aus technischen Gründen werden diese 4 Lose jeweils in einem eigenen Vergabeverfahren ausgeschrieben. Das vorliegende Verfahren ist Los 2: Notebooks für unterwegs.
Die vorliegenden Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung, Kriterienkatalog Leistung und Preisblatt) wurden mit Hilfe des Beratungsunternehmens umlaut SE erstellt.
Die Anlage „Leistungsverzeichnis“ in den Vergabeunterlagen auf www.evergabe-online.de wird lediglich aus technischen Gründen mit übersendet. Bitte füllen Sie das Leistungsverzeichnis nicht aus, sondern nutzen für die Erstellung Ihres Angebotes die in den Vergabeunterlagen bereitgestellten Dokumente.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die „Anlage Eigenerklärung-Ausschlussgründe“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die „Anlage Unternehmensdaten“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz muss mindestens 15 Mio. EUR netto pro Jahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 3 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
— Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
— Wert des Auftrages,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
— Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung – gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist),
— Als geeignet werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
—— Der Referenzauftrag ist hinsichtlich der zu erbringenden Leistung vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand. Vergleichbar ist dieser, wenn alle wesentlichen Aspekte des Ausschreibungsgegenstandes (Lieferung von Computersystemen bestehend aus Hardware und Betriebssystem, sowie Vor-Ort -Service) enthalten sind.
—— Die Referenzen beziehen sich auf mindestens 3 unterschiedliche Kunden.
—— Mindestens eine Referenz berücksichtigt die Lieferung an mehrere, räumlich verteilte Standorte.
—— Bei mindestens einer Referenz handelt es sich um einen Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr.
—— Die Referenzen umfassen insgesamt ein Auftragsvolumen von mindestens 7 Mio. EUR.
— Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
— Für die Referenzen ist die Vorlage „Vordruck Referenzen“ zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bei Bedarf bitte mehrfach.
— Es sind nur 3 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bsp. > [Betrag gelöscht] EUR oder zwischen 100 000 und [Betrag gelöscht] EUR).
Für die von Ihnen angebotenen Produkte sind Sie Hersteller oder Sie verfügen über einen Partner-Status oder eine vergleichbare Beziehung beim jeweiligen Hersteller, der Sie berechtigt, diese Produkte an Endkunden zu verkaufen und Support entsprechend der Leistungsbeschreibung zu liefern. Einen entsprechenden Nachweis reichen Sie bei Angabe des Angebotes mit ein.
Reichen Sie einen entsprechenden Nachweis gemäß ISO 9001 zur Qualitätssicherung ein. Alternativ reichen Sie einen vergleichbaren Nachweis ein. Im Falle eines vergleichbaren Nachweises, erläutern Sie bitte anhand der Kriterien gemäß ISO 9001 wieso die Vergleichbarkeit gegeben ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abrufberechtigt sind neben der unmittelbaren Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland:
Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik-Telekommunikation
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Bundesinstitut für Risikobewertung
Erdölbevorratungsverband KdöR
Max Weber Stiftung – Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland
Alexander von Humboldt-Stiftung
Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V.
BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH
Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e. V.
Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e. V.
Deutsche Zentrale für Tourismus e. V.
Deutscher Verband für Landschaftspflege e. V.
Deutsches Jugendinstitut e. V.
Deutsches Maritimes Zentrum e. V.
Engagement Global
Friedrich-Ebert-Stiftung
Internationaler Suchdienst
Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH
Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e. V.
RKW Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V.
Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Lauenburg
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Hamburg
Haus der Geschichte
Rosa Luxemburg Stiftung
Stiftung Forum Recht
THW-Bundesvereinigung e. V.
Stiftung Wissenschaft und Politik
Stiftung Jüdisches Museum Berlin
Otto-von-Bismarck-Stiftung
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus
Unfallversicherung Bund und Bahn
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Postbeamtenkrankenkasse
DRK Suchdienst
Nationale Anti Doping Agentur
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.