Erweiterung der Beruflichen Schule „Alexander Schmorell“, Schleswiger Str. 5, 18109 Rostock – Los 301 Rohbau
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koe-rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung der Beruflichen Schule „Alexander Schmorell“, Schleswiger Str. 5, 18109 Rostock – Los 301 Rohbau
Der Auftraggeber will einen Erweiterungsneubau der Beruflichen Schule „Alexander Schmorell“ in der Schleswiger Straße 5 in 18109 Rostock errichten.
Schleswiger Str. 5
18109 Rostock
Die Leistung beinhaltet im Einzelnen u.a.:
— 500 m3 Baugrubenaushub, Bkl. 3-5,
— 2 272 m2 Kiesfilterschicht, d = 50 cm,
— 260 m3 Hinterfüllung Bauwerke, Lieferkies,
— 2 364 m2 Frischbetonverbundabdichtung,
— 1 955 m2 Stahlbetonbodenplatte, d=60 cm, WU,
— 202 m2 Stahlbetonbodenplatte, d=30 cm, WU,
— 315 m2 Abdichtung Wände PYE PV 200 S5, W2.1 E,
— 2 110 m2 Bitumenschweißbahn G200 S4+AL,
— 3 160 m2 Stahlbeton-Außenwände, d = 25 cm,
— 3 895 m2 Stahlbeton-Innenwände, d = 25 cm,
— 133 m2 Stahlbeton-Aufzugswand, d = 25 cm,
— 4 420 m2 Stahlbetondecken, d = 30 cm,
— 1 918 m2 Stahlbetondachdecke, d = 30 cm,
— 24 Stahlbeton-Treppenläufe, d = 20-32 cm,
— 187 Stck Stahlbeton-Stützen, L = 4,00-8,39 m.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 301 – Rohbau
Ort: Waren
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]