Druck, Satz und Vertrieb des Amtsblattes des Saarlandes, Teil I und II Referenznummer der Bekanntmachung: 2017/S 174-356476
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.saarland.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.saarland.de/stk/DE/home/home_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
Druck, Satz und Vertrieb des Amtsblattes des Saarlandes, Teil I und II
Druck, Satz und Vertrieb des Amtsblattes des Saarlandes, Teil I und II
Saarbrücken
Das Amtsblatt des Saarlandes ist das Gesetzesblatt und das amtliche Verkündungsportal des Saarlandes. Herausgeber ist der Chef der Staatskanzlei. Das Amtsblatt des Saarlandes erscheint in der Regel einmal pro Woche.
Das Amtsblatt des Saarlandes erscheint in seinem Teil I nur elektronisch (www.amtsblatt.saarland.de) und in seinem Teil II sowohl elektronisch als auch auf Papier.
Die Vergabe für Satz, Druck und Vertrieb des Amtsblattes für das Saarland erfolgt mit Wirkung vom 1. Januar 2018 für die Dauer von 4 Jahren. Satz, Druck und Vertrieb des Amtsblattes, bestehend aus Teil I und II, werden als einheitlicher Auftrag vergeben.
Die Veröffentlichung des Amtsblattes Teil I erfolgt am Donnerstag durch die Bereitstellung der elektronischen Form auf der Verkündungsplattform bei der juris GmbH. Zu Kalkulationszwecken kann für das Jahr 2018 mit insgesamt rund 2 000 Seiten verteilt auf 50 Ausgaben des Amtsblattes Teil I gerechnet werden.
Die Veröffentlichung des Amtsblattes Teil II erfolgt am Donnerstag durch Versand der Print-ausgaben und nachrichtlich durch die Bereitstellung auf der Verkündungsplattform bei der juris GmbH.
Zusätzliche Sonderausgaben sind möglich, aber selten. Die Druckauflage beträgt je Ausgabe Amtsblatt Teil II derzeit 1 300 Exemplare. Für Kalkulationszwecke kann für das Jahr 2018 von rund 700 Seiten verteilt auf 25 Ausgaben des Amtsblattes Teil II ausgegangen werden. Für Teil II übernimmt der Auftragnehmer den Versand und die Rechnungsstellung im Namen des Auftraggebers.
Herstellung und Vertrieb, Entgegennahme von Bestellungen und Barverkauf erfolgen im Namen und für Rechnung des Herausgebers (Auftraggeber).
Für Inserententexte werden die Rechnungen durch den Auftragnehmer erstellt und dem Inserenten zugestellt.
Die Zahlungen des Inserenten erfolgen auf das Konto des Herausgebers des Amtsblattes (Auftraggeber). Die hierfür erforderlichen Dateien und Listen werden dem Herausgeber durch den Auftragnehmer zur Verfügung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Druck, Satz und Vertrieb des Amtsblattes des Saarlandes, Teil I und II
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66121
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Saarbrücken
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Das Amtsblatt des Saarlandes ist das Gesetzesblatt und das amtliche Verkündungsportal des Saarlandes. Herausgeber ist der Chef der Staatskanzlei. Das Amtsblatt des Saarlandes erscheint in der Regel einmal pro Woche.
Das Amtsblatt des Saarlandes erscheint in seinem Teil I nur elektronisch (www.amtsblatt.saarland.de) und in seinem Teil II sowohl elektronisch als auch auf Papier.
Die Vergabe für Satz, Druck und Vertrieb des Amtsblattes für das Saarland erfolgt mit Wirkung vom 1.1.2018 für die Dauer von 4 Jahren. Satz, Druck und Vertrieb des Amtsblattes, bestehend aus Teil I und II, werden als einheitlicher Auftrag vergeben.
Die Veröffentlichung des Amtsblattes Teil I erfolgt am Donnerstag durch die Bereitstellung der elektronischen Form auf der Verkündungsplattform bei der juris GmbH. Zu Kalkulationszwecken kann für das Jahr 2018 mit insgesamt rund 2 000 Seiten verteilt auf 50 Ausgaben des Amtsblattes Teil I gerechnet werden.
Die Veröffentlichung des Amtsblattes Teil II erfolgt am Donnerstag durch Versand der Print-ausgaben und nachrichtlich durch die Bereitstellung auf der Verkündungsplattform bei der juris GmbH.
Zusätzliche Sonderausgaben sind möglich, aber selten. Die Druckauflage beträgt je Ausgabe Amtsblatt Teil II derzeit 1 300 Exemplare. Für Kalkulationszwecke kann für das Jahr 2018 von rund 700 Seiten verteilt auf 25 Ausgaben des Amtsblattes Teil II ausgegangen werden.
Für Teil II übernimmt der Auftragnehmer den Versand und die Rechnungsstellung im Namen des Auftraggebers. Herstellung und Vertrieb, Entgegennahme von Bestellungen und Barverkauf erfolgen im Namen und für Rechnung des Herausgebers (Auftraggeber).
Für Inserententexte werden die Rechnungen durch den Auftragnehmer erstellt und dem Inserenten zugestellt. Die Zahlungen des Inserenten erfolgen auf das Konto des Herausgebers des Amtsblattes (Auftraggeber). Die hierfür erforderlichen Dateien und Listen werden dem Herausgeber durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2016 wurden 1077 Inserentenrechnungen versendet.
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Land: Deutschland
Erweiterung des Vertrages um einen Sonderbereitschaftsdienst, der außerhalb der üblichen Geschäftszeiten zur Erstellung von Sonderamtsblättern zur Verfügung stehen soll, um die im Zuge der SARS-CoV-2-Pandemie zu erlassenden Rechtsverordnungen kurzfristig veröffentlichen zu können.
Die SARS-CoV-2-Pandemie und deren dynamische Entwicklung, die eine kurzfristige Reaktion auf das jeweils aktuelle Infektionsgeschehen erforderlich macht, konnte auch bei Beachtung aller Sorgfaltspflichten nicht vorhergesehen werden. Zwar wurde mit dem Auftragnehmer vertraglich vereinbart, dass die Erstellung von Sonderausgaben des Amtsblattes außerhalb des regelmäßigen Turnus erforderlich werden kann, allerdings eine Seltenheit darstellt, was auf den Erfahrungswerten der Vergangenheit beruhte. Dass die Veröffentlichung von Sonderausgaben, die in der Regel ein Tätigwerden des Auftragnehmers außerhalb der üblichen Geschäftszeiten erforderlich macht, in dieser Häufigkeit erforderlich werden würde, war bei Vertragsschluss im Jahre 2018 nicht vorherzusehen.