Druck, Satz und Vertrieb des Amtsblattes des Saarlandes, Teil I und II Referenznummer der Bekanntmachung: 2017/S 174-356476

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.saarland.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.saarland.de/stk/DE/home/home_node.html

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Druck, Satz und Vertrieb des Amtsblattes des Saarlandes, Teil I und II

Referenznummer der Bekanntmachung: 2017/S 174-356476
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79822000 Satzarbeit
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Druck, Satz und Vertrieb des Amtsblattes des Saarlandes, Teil I und II

II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Hauptort der Ausführung:

Saarbrücken

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Das Amtsblatt des Saarlandes ist das Gesetzesblatt und das amtliche Verkündungsportal des Saarlandes. Herausgeber ist der Chef der Staatskanzlei. Das Amtsblatt des Saarlandes erscheint in der Regel einmal pro Woche.

Das Amtsblatt des Saarlandes erscheint in seinem Teil I nur elektronisch (www.amtsblatt.saarland.de) und in seinem Teil II sowohl elektronisch als auch auf Papier.

Die Vergabe für Satz, Druck und Vertrieb des Amtsblattes für das Saarland erfolgt mit Wirkung vom 1. Januar 2018 für die Dauer von 4 Jahren. Satz, Druck und Vertrieb des Amtsblattes, bestehend aus Teil I und II, werden als einheitlicher Auftrag vergeben.

Die Veröffentlichung des Amtsblattes Teil I erfolgt am Donnerstag durch die Bereitstellung der elektronischen Form auf der Verkündungsplattform bei der juris GmbH. Zu Kalkulationszwecken kann für das Jahr 2018 mit insgesamt rund 2 000 Seiten verteilt auf 50 Ausgaben des Amtsblattes Teil I gerechnet werden.

Die Veröffentlichung des Amtsblattes Teil II erfolgt am Donnerstag durch Versand der Print-ausgaben und nachrichtlich durch die Bereitstellung auf der Verkündungsplattform bei der juris GmbH.

Zusätzliche Sonderausgaben sind möglich, aber selten. Die Druckauflage beträgt je Ausgabe Amtsblatt Teil II derzeit 1 300 Exemplare. Für Kalkulationszwecke kann für das Jahr 2018 von rund 700 Seiten verteilt auf 25 Ausgaben des Amtsblattes Teil II ausgegangen werden. Für Teil II übernimmt der Auftragnehmer den Versand und die Rechnungsstellung im Namen des Auftraggebers.

Herstellung und Vertrieb, Entgegennahme von Bestellungen und Barverkauf erfolgen im Namen und für Rechnung des Herausgebers (Auftraggeber).

Für Inserententexte werden die Rechnungen durch den Auftragnehmer erstellt und dem Inserenten zugestellt.

Die Zahlungen des Inserenten erfolgen auf das Konto des Herausgebers des Amtsblattes (Auftraggeber). Die hierfür erforderlichen Dateien und Listen werden dem Herausgeber durch den Auftragnehmer zur Verfügung.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/01/2018
Ende: 31/12/2021
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2017/S 223-464269

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 2017/S 174-356476
Bezeichnung des Auftrags:

Druck, Satz und Vertrieb des Amtsblattes des Saarlandes, Teil I und II

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
17/11/2017
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66121
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/05/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
22211100 Amtsblätter
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Amtsblatt des Saarlandes ist das Gesetzesblatt und das amtliche Verkündungsportal des Saarlandes. Herausgeber ist der Chef der Staatskanzlei. Das Amtsblatt des Saarlandes erscheint in der Regel einmal pro Woche.

Das Amtsblatt des Saarlandes erscheint in seinem Teil I nur elektronisch (www.amtsblatt.saarland.de) und in seinem Teil II sowohl elektronisch als auch auf Papier.

Die Vergabe für Satz, Druck und Vertrieb des Amtsblattes für das Saarland erfolgt mit Wirkung vom 1.1.2018 für die Dauer von 4 Jahren. Satz, Druck und Vertrieb des Amtsblattes, bestehend aus Teil I und II, werden als einheitlicher Auftrag vergeben.

Die Veröffentlichung des Amtsblattes Teil I erfolgt am Donnerstag durch die Bereitstellung der elektronischen Form auf der Verkündungsplattform bei der juris GmbH. Zu Kalkulationszwecken kann für das Jahr 2018 mit insgesamt rund 2 000 Seiten verteilt auf 50 Ausgaben des Amtsblattes Teil I gerechnet werden.

Die Veröffentlichung des Amtsblattes Teil II erfolgt am Donnerstag durch Versand der Print-ausgaben und nachrichtlich durch die Bereitstellung auf der Verkündungsplattform bei der juris GmbH.

Zusätzliche Sonderausgaben sind möglich, aber selten. Die Druckauflage beträgt je Ausgabe Amtsblatt Teil II derzeit 1 300 Exemplare. Für Kalkulationszwecke kann für das Jahr 2018 von rund 700 Seiten verteilt auf 25 Ausgaben des Amtsblattes Teil II ausgegangen werden.

Für Teil II übernimmt der Auftragnehmer den Versand und die Rechnungsstellung im Namen des Auftraggebers. Herstellung und Vertrieb, Entgegennahme von Bestellungen und Barverkauf erfolgen im Namen und für Rechnung des Herausgebers (Auftraggeber).

Für Inserententexte werden die Rechnungen durch den Auftragnehmer erstellt und dem Inserenten zugestellt. Die Zahlungen des Inserenten erfolgen auf das Konto des Herausgebers des Amtsblattes (Auftraggeber). Die hierfür erforderlichen Dateien und Listen werden dem Herausgeber durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2016 wurden 1077 Inserentenrechnungen versendet.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/01/2018
Ende: 31/12/2021
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Erweiterung des Vertrages um einen Sonderbereitschaftsdienst, der außerhalb der üblichen Geschäftszeiten zur Erstellung von Sonderamtsblättern zur Verfügung stehen soll, um die im Zuge der SARS-CoV-2-Pandemie zu erlassenden Rechtsverordnungen kurzfristig veröffentlichen zu können.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Die SARS-CoV-2-Pandemie und deren dynamische Entwicklung, die eine kurzfristige Reaktion auf das jeweils aktuelle Infektionsgeschehen erforderlich macht, konnte auch bei Beachtung aller Sorgfaltspflichten nicht vorhergesehen werden. Zwar wurde mit dem Auftragnehmer vertraglich vereinbart, dass die Erstellung von Sonderausgaben des Amtsblattes außerhalb des regelmäßigen Turnus erforderlich werden kann, allerdings eine Seltenheit darstellt, was auf den Erfahrungswerten der Vergangenheit beruhte. Dass die Veröffentlichung von Sonderausgaben, die in der Regel ein Tätigwerden des Auftragnehmers außerhalb der üblichen Geschäftszeiten erforderlich macht, in dieser Häufigkeit erforderlich werden würde, war bei Vertragsschluss im Jahre 2018 nicht vorherzusehen.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR