Lieferung von Tabletcomputern für die Schulen der Stadt Mülheim
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: (falls bekannt)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mülheim an der Ruhr
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45468
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.muelheim-ruhr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www1.muelheim-ruhr.de/wirtschaft-arbeit/oeffentliche-ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Tabletcomputern für die Schulen der Stadt Mülheim
Lieferung von Tabletcomputern für verschiedene Schulen im Stadtgebiet für die digitale Sofortausstattung.
Beschaffung von Tablets inkl. Zubehör sowie deren Inventarisierung und Auslieferung an die einzelnen Schulstandorte.
Abschnitt IV: Verfahren
Corona- Pandemie, Aufrechterhaltung des digitalen Unterrichts.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Tabletcomputern für die Schulen der Stadt Mülheim
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40549
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB: §§ 134, 135, 160 GWB.