Lieferung von elektrischer Energie für die Jahre 2022 bis 2023 sowie Dienstleistung zur Unterstützung bei Stromlieferungen an leistungsgemessene Lieferstellen
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52353
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wver.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von elektrischer Energie für die Jahre 2022 bis 2023 sowie Dienstleistung zur Unterstützung bei Stromlieferungen an leistungsgemessene Lieferstellen
Stromlieferung an 80 leistungsgemessene Abnahmestellen des Auftraggebers in den Kalenderjahren 2022-2023. Zu liefern ist Drehstrom mit einer Frequenz von 50 Hertz. Die Gesamtliefermenge beläuft sich auf ca. 94 416 578 kWh.
Weiterhin ist eine Dienstleistung zur Unterstützung bei Stromlieferungen zu liefern.
Verbandsgebiet des WVER
Stromlieferung an 80 leistungsgemessene Abnahmestellen des Auftraggebers in den Kalenderjahren 2022-2023. Zu liefern ist Drehstrom mit einer Frequenz von 50 Hertz. Die Gesamtliefermenge beläuft sich auf ca. 94 416 578 kWh.
Weiterhin ist eine Dienstleistung zur Unterstützung bei Stromlieferungen zu liefern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch eine Zertifizierung oder den Eintrag in ein amtliches Verzeichnis („Präqualifikationsverzeichnis“) die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügen,
— Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben,
— Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden,
— Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen,
— Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen,
— Die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers muss die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung garantieren können.
— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch eine Zertifizierung oder den Eintrag in ein amtliches Verzeichnis („Präqualifikationsverzeichnis“) die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügen,
— Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben,
— Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden,
— Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen,
— Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen,
— Die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Wirtschaftsteilnehmers muss die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung garantieren können.
— ausgefülltes Formblatt 124_LD „Eigenerklärung zur Eignung“ sowie die Vorlage der dort gefordertenErklärungen und Nachweise,
— Nachweis des Geschäftsvolumens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch eine Zertifizierung oder den Eintrag in ein amtliches Verzeichnis („Präqualifikationsverzeichnis“) die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügen,
— Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben,
— Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden,
— Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen,
— Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen,
— Die technische und berufliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers muss die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung garantieren können.
— ausgefülltes Formblatt 124_LD „Eigenerklärung zur Eignung“ sowie die Vorlage der dort geforderten Erklärungen und Nachweise,
— Vorlage von Referenzen über die Belieferung vergleichbarer Objekte mit Strom aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Übermittlung der Angebote
Wasserverband Eifel-Rur, Eisenbahnstraße 5, 52353 Düren, Raum 333
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (siehe § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Januar / Februar 2023
Ergänzung zu VI.2) elektronische Rechnungsstellung:
Die elektronische Rechnungsstellung (digitale Zustellung der Rechnung per Mail) wird seitens des WVER(AG) nur dann akzeptiert, wenn nach Beauftragung und vor Stellung der ersten Rechnung eine Vereinbarung zwischen dem AG und AN unterzeichnet wird. Die Vereinbarung ist Bestandteil der Verdingungsunterlagen.
...
Beantwortung von Bieterfragen:
Bieterfragen sind zwingend über das Vergabeportal subreport ELViS bis spätestens 10 Tage vor dem Submissionstermin zu stellen! ... Kommunikation im laufenden Verfahren:
Die gesamte Kommunikation zwischen der Vergabestelle und Bewerbern/Bietern – von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung – erfolgt ausschließlich in elektr. Form über die Vergabeplattform subreport ELViS! Alle Informationen zum Vergabeverfahren wie Änderungsmitteilungen, Antworten auf Bieterfragen oder Informationen zur Zuschlagserteilung werden nur noch elektr. übermittelt. Bieter müssen ihre Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren, fehlende Angaben und Nachweise zur Eignung oder Informationen zur Aufklärung des Angebot Inhalts ebenfalls elektr. einreichen.
Nachweis über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
Es werden nur Angebote von Bietern zugelassen, deren mittlerer Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre mindestens das 1,8-fache des angebotenen Auftragswertes (Brutto) beträgt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/index.html
Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
Postleitzahl: 52353
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.wver.de