Rahmenvereinbarung für die Holzernte 2022 bis 2025 im Forstamt Schuenhagen Referenznummer der Bekanntmachung: LAFO-2021-0051
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Malchin
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17139
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wald-mv.de
Adresse des Beschafferprofils: www.wald-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für die Holzernte 2022 bis 2025 im Forstamt Schuenhagen
Das Forstamt Schuenhagen beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit bis zu 10 Auftragnehmern je Fachlos zur Erbringung von Leistungen der Holzernte für den Zeitraum vom 3.1.2022 bis 31.12.2025.
Die Leistung ist in folgenden Holzerntetechnologien zu erbringen:
— Maschineller Holzeinschlag und anschließende Tragrückung,
— Motormanueller Holzeinschlag ohne Rückung,
— Tragrückung Kurzholz ohne Holzeinschlag,
— Stammholzrückung ohne Holzeinschlag,
— Tragrückung Kurzholz mit Spezialtechnik (Forwarder = 10 t) ohne Holzeinschlag.
Der Auftraggeber behält sich im Rahmen des Wettbewerbes zur Vergabe der Einzelaufträge eine Beschränkung der Vergabe von 2 Einzelaufträgen je Bieter vor.
Fachlos 1: Maschineller Holzeinschlag und anschließende Tragrückung
Leistungsorte sind die Reviere des Forstamtes Schuenhagen der Landesforst MV AöR.
Maschineller Holzeinschlag und anschließende Tragrückung von ca. 16 000 fm/Jahr.
Fachlos 2: Motormanueller Holzeinschlag ohne Rückung
Leistungsorte sind die Reviere des Forstamtes Schuenhagen der Landesforst MV AöR.
Motormanueller Holzeinschlag ohne Rückung von ca. 10 000 fm/Jahr.
Fachlos 3: Tragrückung Kurzholz ohne Holzeinschlag
Leistungsorte sind die Reviere des Forstamtes Schuenhagen der Landesforst MV AöR.
Tragrückung Kurzholz ohne Holzeinschlag von ca. 7 000 fm/Jahr.
Fachlos 4: Stammholzrückung ohne Holzeinschlag
Leistungsorte sind die Reviere des Forstamtes Schuenhagen der Landesforst MV AöR.
Strammholzrückung ohne Holzeinschlag von ca. 1 000 fm/Jahr.
Fachlos 5: Tragrückung Kurzholz mit Spezialtechnik (Forwarder = 10t) ohne Holzeinschlag
Leistungsorte sind die Reviere des Forstamtes Schuenhagen der Landesforst MV AöR.
Tragrückung Kurzholz mit Spezialtechnik (Forwarder = 10 t) ohne Holzeinschlag von ca. 1 000 fm/Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage der Kopie einer Gewerbeanmeldung oder eines Auszugs aus dem Handelsregister. (Bei entsprechender Rechtsform), alternativ ist auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder einer Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnisses einer Auftragsberatungsstelle bzw. eines anderen Präqualifizierungsnachweises möglich.
Der/Die Bieter/Bietergemeinschaft hat folgende Eigenerklärungen
Vorzulegen:
— das er/sie den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Versicherungsbeiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind und weiterhin werde/n,
— das sich das Unternehmen weder in Insolvenz noch Liquidation
Befinde(n) oder ein entsprechendes Verfahren mangels Masse eingestellt wurde;
— das keine rechtskräftige Verurteilung in den in § 123 Absatz 1 GWB angeführten Tatbeständen vorliegt,
— dass das Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist und damit nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Auftragsvergabe nach § 19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen,
— dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 21 SchwarzArbG wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR oder nach § 6 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden sind. Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die genannten Gesetze, sind gegen mich/uns nicht anhängig;
— über das Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden,
— Alternativ zu den vorgenannten Eigenerklärungen ist auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder einer Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer und Lieferantenverzeichnisses einer Auftragsberatungsstelle bzw. eines anderen Präqualifizierungsnachweismöglich,
— Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen (§ 45 und 48 VgV). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens.
Dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden
Durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen voll entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen
Dem Angebot separat beizufügen.
— Vorlage einer gültigen und nach PEFC anerkannte Zertifizierungsbescheinigung für die angebotenen Technologien,
— Mindestens 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen (Fachlosweise) aus den letzten 2 Jahren von insgesamt 500 fm. Hierbei muss jeweils eine angegebene Referenz einen Leistungsumfang von mindestens 300 fm haben. Die Referenzliste muss folgende Angaben enthalten: Leistung, Auftraggeber mit Benennung des Ansprechpartners des Auftraggebers mit Telefonnummer (§ 46VgV Abs. 3 Nr. 1),
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 10); Der Auftraggeber behält sich vor die Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer in Schriftlicher Form sowie die unter Ziffer III.1.1), III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Eignungsnachweise, für jeden einzelnen Unterauftragnehmer Anzufordern. Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen.
Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4). Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zulassen (§ 45 und 48 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen voll entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
— Die Leistungserbringung soll unter Einhaltung der ILOKernarbeitsnormen erfolgen,
— Die Mindestanzahl von Mitarbeitern für den manuellen Holzeinschlag (Fachlos 2) beträgt 3 Holzschläger mit Ausreichender fachlicher Qualifikation,
— Es wird vorausgesetzt, dass ein Mitarbeiter der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig ist und Kenntnisse der forstlichen Fachbegriffe besitzt. Dieser Mitarbeiter ist während der Arbeiten jederzeit Vor-Ort und stellt die Kommunikation mit dem Auftraggeber sowie mit Arbeitskräften des Auftragnehmers sicher, die ggf. nicht der deutschen Sprache mächtig sind,
— Der Bieter verpflichtet sich vor Ort im Wald mindestens 2 Personen zu stellen, die zum Absetzen eines Notrufes in deutscher Sprache in der Lage sind und die benachrichtigten Rettungskräfte in deutscher Sprache zum Unfallort leiten können,
— Bei der Ausführung der zu vergebenden Leistung ist mindestens ein Stundenentgelt von [Betrag gelöscht] EUR (brutto) zu zahlen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Informationen durch den Auftraggeber werden auf dem Postweg, mittels Telekopie, direkt oder elektronisch übermittelt,
— Die Vergabestelle dem interessierten Unternehmen sich regelmäßig anhand der Versionsnummern über die Aktualität der von ihm bearbeiteten Unterlagen auf dem Vergabemarktplatz Mecklenburg-Vorpommern zu informieren. Angebote die in einer veralteten Version eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]7
Sofern sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Absatz 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Absatz 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absenden der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]7