BSHÖ – Berufsschule Höchstädt – Neubau und Sanierung, Klassen- und Verwaltungsgebäude Bauabschnitt 1 301.01 Erdarbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dillingen an der Donau
NUTS-Code: DE277 Dillingen a.d. Donau
Postleitzahl: 89407
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-dillingen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
BSHÖ – Berufsschule Höchstädt – Neubau und Sanierung, Klassen- und Verwaltungsgebäude Bauabschnitt 1 301.01 Erdarbeiten
BA1a
— Aushub ca. 1 546 m3,
— Geotexgewebe ca. 1 860 m2,
— Bodenauffüllungen ca. 830 m3,
— Wasserhaltung mit 7 Grundwasserbrunnen, 1 Absetzbecken, Leitungen sowie Vorhaltung ca. 140 Kalendertage.,
— Unterfangungen nach DIN 4123 mit C25/30, Länge ca. 18 m.
BA1b
— Ca. 24 Monate nach BA1a,
— Aushub ca. 1 056 m3,
— Geotexgewebe ca. 1 110 m3,
— Bodenauffüllungen ca. 530 m3.
Deisenhofer Straße
89420 Höchstädt an der Donau
BA1a
— Aushub ca. 1 546 m3,
— Geotexgewebe ca. 1 860 m2,
— Bodenauffüllungen ca. 830 m3,
— Wasserhaltung mit 7 Grundwasserbrunnen, 1 Absetzbecken, Leitungen sowie Vorhaltung ca. 140 Kalendertage.,
— Unterfangungen nach DIN 4123 mit C25/30, Länge ca. 18 m.,
Ausführungsbeginn = Baubeginn 2.8.21,
Fertigstellung Baugrube einschl. Bohrpfahlplanum: 25.8.21,
Fertigstellung Planum um Bohrpfahlköpfe: 22.10.21
BA1b
— Ca. 24 Monate nach BA1a,
— Aushub ca. 1 056 m3,
— Geotexgewebe ca. 1 110 m3,
— Bodenauffüllungen ca. 530 m3,
Ausführungsbeginn = Baubeginn Mitte 02/ 2024,
Fertigstellung Baugrube einschl. Bohrpfahlplanum: 03/ 2024,
Fertigstellung Planum um Bohrpfahlköpfe: Ende 04/ 2024.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=219392
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt: Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber In Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen den Bieter oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§129 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB),Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263StGB), Subventionsbetrug (§264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren(§ 283ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer-und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Erklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu DE Standardformular 02 – Auftragsbekanntmachung 7 / 17 einem Eintrag im Gewerbezentralregisterauszug geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
Oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist. Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justizanfordern.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung: Erklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt
Hat. Angabe zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Die Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG vorzulegen. Die Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen eine Gewerbeanmeldung sowie einen Berufs-/Handelsregisterauszug vorzulegen. Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragspflicht besteht, von jedem Mitglied eingereicht werden. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, so weit es die Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (Der Bieter muss einen Jahresumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für vergleichbare Leistungen vorweisen können). Angabe zu Arbeitskräften: Erklärung, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird durch die Unterschrift des Angebotes mit abgegeben. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Alternativ Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, welcher auf Verlangen vorgelegt wird.
Sofern Bietergemeinschaften gebildet werden sollen, sind die oben aufgeführten Angaben und Formalitäten von jedem Mitglied zu erbringen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
Die Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind
Die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Angabe von mindestens 3 aussagekräftigen Referenzen über in den letzten 3 Jahren fertig gestellte vergleichbare Leistungen.
Die Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen für die Referenzleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis in Anlehnung an das den Vergabeunterlagen beiliegende Muster vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Dillingen an der Donau
Bieter oder ihre Bevollmächtigten dürfen während der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein. Gemäß VOB/A § 14 EU Absatz 6 werden die Bieter unverzüglich nach der erfolgten Submission über die Ergebnisse Informiert (Fax / E-Mail).
Das Öffnungsverfahren erfolgt gemäß § 14 EU VOB/B.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen unentgeltlich, uneingeschränkt und vollständig bei dem Bayerischen Staatsanzeiger Online System in digitaler Form zur Verfügung und sind unter dem Link gemäß I.3) zu beziehen. Die Vergabeunterlagen können ebenfalls schriftlich bei der Projektsteuerung Hitzler Ingenieure ([removed]) angefordert werden. Die Vergabeunterlagen werden nach Eingang des Unkostenbeitrages postalisch an das interessierte Unternehmen versandt.
Die Versendung der Verdingungsunterlagen in digitaler Form (CD) erfolgt nur bei vorheriger Überweisung des Unkostenbeitrages unter Angabe der
Baumaßnahme und der Vergabe Nr. auf folgendes Konto:
Empfänger: Landkreis Dillingen an der Donau
Konto 1: Sparkasse Dillingen-Nördlingen:
IBAN: DE07 7225 1520 0000 0038 67
BIC (Swift): BYLADEM1DLG
Oder
Konto 2: VR-Bank Donau-Mindel eG
IBAN: DE13 7206 9043 0002 5774 70
BIC (Swift): GENODEF1GZ2
Verwendungszweck: „Ihr Firmenname ,BSHOE, „LV-Nummer und Gewerk“
Höhe des Entgeltes: [Betrag gelöscht] EUR
Der Unkostenbeitrag wird nicht zurückerstattet. Nach Überweisung des Unkostenbeitrages ist eine Überweisungsbestätigung mit Firmenstempel an die Faxnummer 089-255595-33 oder per E-Mail an [removed] zu senden. Grundlage des Verfahrens: Vergabehandbuch Bayern Juli 2020
Die eingereichten Unterlagen werden nicht zurückgegeben. Bieterfragen sind seitens des Bewerbers spätestens 9 Kalendertage vor Angebotseröffnung (Submission) über das Bayerischer Staatsanzeiger Online System an die Vergabestelle zu richten.
Die Bieterfragen werden bis spätestens 6 Kalendertage vor Angebotseröffnung (Submission) von der Vergabestelle über das Bayerischer Staatsanzeiger Online System beantwortet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung-oberbayern.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung-oberbayern.de