Vergabe eines Liefer- und Dienstleistungsvertrags für einen Computertomographen Referenznummer der Bekanntmachung: MVZT CT2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Homburg v. d. H.
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 6172140
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe eines Liefer- und Dienstleistungsvertrags für einen Computertomographen
Vergabe eines Liefer- und Dienstleistungsvertrags (incl. Vollservicevertrag für 8 Jahre) für einen Computertomographen und Zubehör.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) Taunus GmbH bietet gesetzlich und privat versicherten Patienten ambulante Dienstleistungen in den Bereichen Gastroenterologie, Gefäßchirurgie, Gynäkologie, Humangenetik, Labormedizin, Neurologie, Nuklearmedizin, Onkologie, Pneumologie, Radiologie, Strahlentherapie und Unfallchirurgie an. Dabei arbeiten wir eng mit den diagnostischen und therapeutischen Abteilungen der Hochtaunus-Kliniken zusammen. Auch mit Ärzten aller Fachrichtungen von außerhalb der Hochtaunus-Kliniken kooperieren unsere Mediziner. Dies garantiert unseren Patienten kompetente Diagnostik und hohe medizinische Qualität. Wir orientieren uns an einem ganzheitlichen Menschenbild, das die physischen, psychischen, sozialen und religiösen Bedürfnisse des Patienten berücksichtigt. Die MVZ Taunus GmbH beabsichtigt, den in den Räumen der HTK in Bad Homburg installierten Computertomographen durch ein neues Gerät zu ersetzen. Außerdem soll ein Voll-Servicevertrag üb 96 Monate abgeschlossen werden. Die anzubietenden Leistungen sind in den Vergabeunterlagen beschrieben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22335
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs.3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:,,Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB). Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig.(§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)