Änderungsbekanntmachung zu: Deutsches Jugendherbergswerk Landesverband Hessen e. V. – Abbruch und Neubau Jugendherberge in Marburg – Kopie Referenznummer der Bekanntmachung: ÄNDERUNGSBEKANNTMACHUNG - 22221 II 20 - Teilnahmewettbewerb II - Kopie
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Homberg
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61348
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hessen.jugendherberge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Änderungsbekanntmachung zu: Deutsches Jugendherbergswerk Landesverband Hessen e. V. – Abbruch und Neubau Jugendherberge in Marburg – Kopie
Es handelt um eine Änderungsbekanntmachung zu dem ursprünglich veröffentlichten Verfahren 22221 II 20 – Teilnahmewettbewerb II aufgrund der Reduzierung der Mindestanforderungen an die geforderten Referenzen. Es werden nunmehr auch Referenzen zugelassen, die die Leistungsphasen 5-8 betreffen. Alle weiteren Mindestanforderungen an die Referenzen und sonstige Mindestanforderungen bleiben bestehen! Die entsprechenden Passagen im Begleitdokument zur Bekanntmachung, die die Leistungsphasen 5-9 betreffend die Referenzen fordern sind somit insoweit nicht mehr gültig, als die Leistungsphasen 5-8 ausreichend sind!
Der Deutsches Jugendherbergswerk Landesverband Hessen e. V. (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) beabsichtigt, in Marburg die Errichtung der Jugendherberge am Standort der bisherigen Jugendherberge. Dazu soll zunächst ein Objektplaner (nachfolgend „Auftragnehmer“ / „Bewerber“ / „Bieter“) mit der Abbruchplanung des Bestandsgebäudes sowie in Bezug auf den Neubau mit der Durchführung der Leistungsphasen 5- 9 beauftragt werden.
Der Auftraggeber hat Fördermittel nach dem „Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe“ und nach dem Förderprogramm des Landes Hessen zur „Förderung sozialer Gemeinschaftseinrichtungen“ gestellt und jeweils bewilligt erhalten. Im Rahmen der Leistungserbringung hat der Auftragnehmer die sich daraus ergebenen förderrechtlichen Vorgaben einzuhalten.
Einzelheiten zu den Anforderungen an die Leistungserbringung ergeben sich aus dem mit der Bekanntmachung ebenfalls bereitgestelltem Leistungsverzeichnis/Leistungsbeschreibung (siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH7YYYN/documents).
35037 Marburg
1. Abbruchplanung, Vergabe der Abbrucharbeiten, Abbruchbegleitung und Bauüberwachung
Der Auftragnehmer führt bezüglich des Bestandsgebäudes soweit noch erforderlich die Abbruchplanung durch (eine Abbruchgenehmigung liegt bereits vor); er übernimmt die Vorbereitung erforderlicher Vergaben, die Mitwirkung bei der Vergabe und übernimmt in Bezug auf den Abbruch auch die Bauüberwachung.
2. Neubau
Der Auftragnehmer hat die Grundleistungen der Leistungsphasen 5-9 nach § 34 HOAI nebst Anlage 10 HOAI in der Fassung vom 10.7.2013, die durch Artikel 1 der Verordnung vom 2. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2636) geändert worden ist, zu erbringen, wobei die Beauftragung stufenweise gemäß den nachfolgend benannten Leistungsstufen erfolgt und insbesondere im Hinblick auf die Leistungsphasen 6 und 7 sowohl die Vergabe von erforderlichen Fachplanungsleistungen als auch erforderlichen Bauleistungen umfasst.
Leistungsstufen:
Leistungsstufe 1 (Ausführungsplanung):
Leistungsphase Nr. 5 gemäß § 34 III HOAI
Leistungsstufe 2 (Vorbereitung der Vergabe):
Leistungsphase Nr. 6 gemäß § 34 III HOAI
Leistungsstufe 3 (Mitwirkung bei der Vergabe):
Leistungsphase Nr. 7 gemäß § 34 III HOAI
Leistungsstufe 4 (Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation):
Leistungsphase Nr. 8 gemäß § 34 III HOAI
Leistungsstufe 5 (Objektbetreuung):
Leistungsphase Nr. 9 gemäß § 34 III HOAI
3. Maßnahmen nach der BaustellV
Der Auftragnehmer trifft eigenverantwortlich sämtliche Maßnahmen, die gemäß der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (nachfolgend auch „Bauste llV“ genannt) dem Bauherrn obliegen. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von allen Verpflichtungen und Ansprüchen Dritter aus oder im Zusammenhang mit der schuldhaften Verletzung der BaustellV frei.
4. Besondere Leistungen
Es sind über die in vorstehender 2. aufgeführten Grundleistungen hinausgehend folgende Besonderen Leistungen zu erbringen. Gemäß den Bewilligungsbescheiden des Landes Hessen und des Bundes aus dem November 2019 ist an dem Förderverfahren mitzuwirken. Der Auftragnehmer erbringt insoweit als Beratungs- bzw. Besondere Leistungen
— die Vornahme erforderlicher Dokumentationen gemäß den förderrechtlichen Rechtsgrundlagen,
— die Mitwirkung an dem Mittelabruf gemäß den förderrechtlichen Rechtsgrundlagen,
— Kommunikation mit Fördermittelgeber insbesondere bei Abweichungen der Bauausführung, Einhaltung des verbindlichen Finanzierungsplanes.
Sofern aus Sicht des Bieters weitere als die genannten besonderen Leistungen erforderlich sind, sind diese von dem Bieter in dem Angebot im Formblatt „Angebot“ (Anlage 1 der Leistungsbeschreibung, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH7YYYN/documents) anzugeben.
Es werden – sofern eine ausreichende Anzahl entsprechender Teilnahmeanträge grundsätzlich geeigneter Bewerber eingeht – mindestens 3 Bewerber, maximal aber 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Gehen mehr als 5 Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber ein, erfolgt die Reduzierung des Bewerberkreises anhand folgender Eignungsmatrix; die 5 geeigneten Bewerber mit der höchsten Eignungspunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mittelwert Jahresumsatz (Max. 15 Punkte)
Es wird ein Mittelwert des jeweiligen Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020 bzw. 2017, 2018, 2019) gebildet. Das Unternehmen mit dem höchsten Mittelwert des Jahresumsatzes in EUR (nachfolgend: „der Bestbewerber“) erhält die volle Punktzahl (15). Zu den verbleibenden Bewerbern wird die rechnerische Differenz in % bezogen auf den Mittelwert des Jahresumsatzes berechnet. Beträgt die Differenz 10 % erhält der Bewerber damit 10 % und somit 1,5 Punkte weniger in der Bewertung dieses Eignungskriteriums.
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
a) Beschäftigtenzahl (Max. 25 Punkte)
Es wird ein Mittelwert der jeweiligen Anzahl der festangestellten Architekten in Vollzeit der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020) gebildet. Das Unternehmen mit dem höchsten Mittelwert der vollzeitbeschäftigten festangestellten Architekten (nachfolgend: „der Bestbewerber“) erhält die volle Punktzahl (25). Zu den verbleibenden Bewerbern wird die rechnerische Differenz in % bezogen auf den Mittelwert der festangestellten Architekten in Vollzeit berechnet. Beträgt die Differenz 10 % erhält der Bewerber damit 10 % und somit 2,5 Punkte weniger in der Bewertung dieses Eignungskriteriums.
b) Referenzen (Max. 60 Punkte)
Aa) Projektvolumen (Max. 30 Punkte)
Der Bewerber mit der höchsten Anzahl (mindestens mehr als 2) an Referenzen mit einem Projektgesamtvolumen von mehr als 5 Mio. EUR, die die Projektleitung in Hochbauvorhaben in den Leistungsphasen 5- 8 von Bauprojekten mit einer Gesamtgröße des Bauvorhabens (Innen- und Außenanlagen) von mindestens 2 000 m2 betreffen („der Bestbewerber“), erhält die volle Punktzahl (30). Zu den verbleibenden Bewerbern wird die rechnerische Differenz in % bezogen auf die Anzahl der entsprechenden Referenzen berechnet. Beträgt die Differenz 10 % erhält der Bewerber damit 10 % und somit 3,0 Punkte weniger in der Bewertung dieses Eignungskriteriums.
Bewerber mit nur 2 Referenzen mit einem Projektgesamtvolumen von mehr als 5 Mio. EUR, die die Projektleitung in Hochbauvorhaben in Leistungsphasen 5-8 von Bauprojekten mit einer Gesamtgröße des Bauvorhabens (Innen- und Außenanlagen) von mindestens 2 000 m2 betreffen (Mindestanforderung), erhalten 0 Punkte.
Bewerber, die über weniger als 2 Referenzen mit einem Projektvolumen von mindestens 5 Mio. EUR, die die Projektleitung in den Leistungsphasen 5-8 von Bauprojekten mit einer Gesamtgröße des Bauvorhabens (Innen- und Außenanlagen) von mindestens 2 000 m2 betreffen, verfügen, werden ausgeschlossen.
Bb) Subventionierung durch öffentliche Fördergelder (Max. 30 Punkte)
Der Bewerber mit der höchsten Anzahl (mindestens mehr als eine) an Referenzen, die durch öffentliche Fördergelder subventioniert wurden und die die Projektleitung in Hochbauvorhaben in den Leistungsphasen 5-8 von Bauprojekten mit einer Gesamtgröße des Bauvorhabens (Innen- und Außenanlagen) von mindestens 2 000 m2 betreffen („der Bestbewerber“), erhält die volle Punktzahl (30). Zu den verbleibenden Bewerbern wird die rechnerische Differenz in % bezogen auf die Anzahl der entsprechenden Referenzen berechnet. Beträgt die Differenz 10 % erhält der Bewerber damit 10 % und somit 3,0 Punkte weniger in der Bewertung dieses Eignungskriteriums.
Zum Vorgehen bei Punktegleichheit von Bewerbern, wird auf Ziff. 2 e) dd) des Begleitdokuments zur Bekanntmachung verwiesen (vgl. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH7YYYN/documents).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachfolgend folgen zunächst Hinweise für die Einreichung sämtlicher Eignungsnachweise: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit UND Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Sofern eine Beteiligung von Bewerbern bzw. Bietern am vorliegenden Verfahren als Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, muss mit dem Teilnahmeantrag die in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH7YYYN/documents) enthaltene Bewerber- bzw. Bietergemeinschaftserklärung vorgelegt werden, in der für den Fall einer Beauftragung eine gesamtschuldnerische Haftung gegenüber dem Auftraggeber erklärt wird. Für jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft müssen darüber hinaus die weiteren Eignungsnachweise gemäß dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH7YYYN/documents) nebst den geforderten Anlagen vorgelegt werden. Im Zuge der Eignungsprüfung werden die Mitglieder der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft insgesamt mit der jeweiligen Summe ihrer Beiträge zur Eignung beurteilt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB bzw. die Selbstreinigung nach § 125 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft einzeln nachweisen.
Im Falle einer Eignungsleihe hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, hat der Bewerber für jedes eignungsbeliehene Unternehmen eine Verpflichtungserklärung des eignungsbeliehenen Unternehmens vorzulegen, welche in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH7YYYN/documents) aufgeführt ist. Zudem sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH7YYYN/documents) für das eignungsbeliehene Unternehmen insoweit vorzulegen, als sich der Eignung dieses Unternehmens bedient wird. Dies bedeutet, dass – sofern sich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird – die geforderten Eignungsnachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß nachfolgender Aufstellung bzw. dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH7YYYN/documents) vorzulegen sind. Sofern sich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, sind die geforderten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß nachfolgender Aufstellung bzw. dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH7YYYN/documents) vorzulegen.
Sofern der Bieter beabsichtigt Nachunternehmer zu beauftragen, sind die Teile der Leistung, die an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen, im Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH7YYYN/documents) zu benennen und eine wie in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH7YYYN/documents) geforderte „Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers“ vorzulegen. Der konkrete Nachunternehmer ist nur dann zu benennen, wenn dieser bereits feststeht bzw. es sich um einen wesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll. In einem solchen Fall sind für diesen Nachunternehmer auch die Eignungsnachweise zur „Befähigung zur Berufsausübung einschließlich der Auflagen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister“ gemäß nachfolgender Aufstellung bzw. dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH7YYYN/documents) sowie die entsprechenden in diesem Formular geforderten Eignungsnachweise vorzulegen, die seine konkrete Leistungserbringung betreffen.
Der Auftraggeber wird die Ersetzung von Nachunternehmern verlangen, die zwingend nach § 123 GWB auszuschließen sind und behält sich vor, auch die Ersetzung von Nachunternehmern zu verlangen, die nach § 124 GWB fakultativ ausgeschlossen werden können, sofern keine Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB nachgewiesen wurden.
Eine Änderung an den im Teilnahmeantrag getroffenen Aussagen und Festlegungen zu Bewerber-/Bietergemeinschaften und/oder hinsichtlich der eignungsbeliehenen Unternehmen und Nachunternehmern durch den Bewerber/Bieter bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft im weiteren Verfahren kommt nur aus wichtigem Grund und in den Grenzen, die von der Rechtsprechung hierfür anerkannt sind, in Betracht. Unabhängig hiervon ist jede beabsichtigte Änderung dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Die weitere Teilnahme am Verfahren nach einer solchen Änderung bedarf der Zustimmung des Auftraggebers in Textform.
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH7YYYN/documents) und ggf. seiner dort geforderten Anlage
— Nachweis der Berechtigung, die Berufsbezeichnung „Architekt“ zu tragen bzw. in der Bundesrepublik entsprechend tätig zu werden sowie Angabe der Registernummer und des Registergerichts/Berufsregisters in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH7YYYN/documents) nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. Kopie anderer geeigneter Nachweis über die erlaubte Berufsausübung
— Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgabe sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH7YYYN/documents)
— Bei Bewerber-bzw. Bietergemeinschaften: Erklärung der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft gemäß den Anforderungen in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH7YYYN/documents)
— Bei Nachunternehmern bzw. Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers/eignungsbeliehenen Unternehmens gemäß den Anforderungen in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH7YYYN/documents)
— Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)" durch entsprechende Erklärung in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH7YYYN/documents)
— Angabe des Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des vorliegenden Auftrags durch entsprechende Angabe in dem in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH7YYYN/documents). Sollten die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2020 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen aus den Jahren 2017, 2018 und 2019 anzugeben,
— Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden (zweifach maximiert je Versicherungsjahr, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH7YYYN/documents) durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument) nebst Kopie der Versicherungspolice bzw. Bestätigung des Versicherungsgebers, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Betreffend die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine Deckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) erforderlich bzw. die Bestätigung eines Versicherungsgebers vorzulegen, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
— Benennung des zuständigen Projektleiters bzw. der zuständigen Projektleiterin und eines Stellvertreters bzw. einer Stellvertreterin in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH7YYYN/documents),
— Eigenerklärung, dass der Projektleiter bzw. die Projektleiterin über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags) in der Leitung von mit der Aufgabenstellung vergleichbaren Projekten verfügt in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH7YYYN/documents). Vergleichbar sind solche Projekte, die die Projektleitung in Leistungsphasen 5-8 von Bauprojekten im einer Gesamtgröße des Bauvorhabens (Innen- und Außenanlagen) von mindestens 2 000 m2 betreffen,
— Angabe der durchschnittlich in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) festangestellten Architekten in Vollzeit (Teilzeitbeschäftigte sind anteilig anzugeben) in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH7YYYN/documents),
— Angabe von mindestens 5 geeigneten Referenzen des Bewerbers über in den letzten 3 Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Teilnahmeantragseinreichung) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Wert der gesamten und der eigenen Leistung, des Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers, des Projektvolumens, des Nutzungsbereichs und der Angabe einer etwaigen öffentlichen Subventionierung durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH7YYYN/documents). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die die Projektleitung in Hochbauvorhaben in den Leistungsphasen 5-8 von Bauprojekten mit einer Gesamtgröße des Bauvorhabens (Innen- und Außenanlagen) von mindestens 2 000 m2 betreffen.
Bewerber können ergänzend noch zu den in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH7YYYN/documents) abgefragten Referenzen auch eine weitergehende Referenzliste einreichen.
Mindestanforderungen an den Projektleiter bzw. die Projektleiterin:
— Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags) in der Leitung von mit der Aufgabenstellung vergleichbaren Projekten. Vergleichbar sind solche Projekte, die die Projektleitung in Leistungsphasen 5-8 von Bauprojekten mit einer Gesamtgröße des Bauvorhabens (Innen- und Außenanlagen) von mindestens 2 000 m2 betreffen.
Mindestanforderungen an die Referenzen des Bewerbers:
— Angabe von mindestens 5 geeigneten Referenzen über in den letzten 3 Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Teilnahmeantragseinreichung) erbrachten vergleichbaren Leistungen. Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die die Projektleitung in Hochbauvorhaben in den Leistungsphasen 5-8 von Bauprojekten mit einer Gesamtgröße des Bauvorhabens (Innen- und Außenanlagen) von mindestens 2 000 m2 betreffen.
Weitere Mindestanforderungen an die Referenzen des Bewerbers:
— Mindestens 2 der Referenzen müssen jeweils ein Projektgesamtvolumen von mehr als 5 Mio. EUR umfassen,
— Mindestens ein Referenzprojekt muss durch öffentliche Fördergelder subventioniert worden sein.
Eine Referenz kann mehrere der genannten Mindestanforderungen gleichzeitig erfüllen. D.h. eine Referenz kann sowohl die Mindestanforderung des Projektvolumens von mehr als 5 Mio. EUR und gleichzeitig ein durch öffentliche Fördergelder subventioniertes Projekt betreffen.
§§ 73 ff. VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis: Bei der Angabe zur Laufzeit handelt es sich um eine Pflichtangabe. Der angegebene Wert ist nicht verbindlich. Bei der Angabe wurde eine stufenweise Beauftragung auch der Leistungsphase 9 unterstellt.
Sämtliche Kommunikation im Verfahren erfolgt über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals DTVP (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH7YYYN), d.h. alle Fragen, die im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vergabeverfahren stehen, sind ausschließlich elektronisch über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals DTVP (der konkrete Link ist in der Bekanntmachung genannt) an den Auftraggeber zu richten. Bewerber- und Bieterfragen können bis 10 Tage vor Ablauf der gesetzten Teilnahme- bzw. Angebotsfrist an den Auftraggeber gerichtet werden. Der Auftraggeber wird die Bewerber- bzw. Bieterfragen innerhalb einer angemessenen Frist über das Portal DTVP (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH7YYYN) beantworten. Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen werden allen Bewerbern bzw. Bietern in transparenter und nicht diskriminierender Weise unverzüglich durch den Auftraggeber auf dem Vergabeportal DTVP (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH7YYYN) zur Verfügung gestellt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YH7YYYN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/%C3%B6ffentliches-auftragswesen/vergabekammer
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/%C3%B6ffentliches-auftragswesen/vergabekammer