Lieferung von mind. 4 100 bzw. max. 4 500 Tablet-PCs (detachable) inkl. Tastaturen, Stifte und Cover (technische Einheiten) sowie Vorbereitung der technischen Einheiten auf die Netzwerkeinrichtung Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5591
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bielefeld.de/de/rv/bgn/sus/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von mind. 4 100 bzw. max. 4 500 Tablet-PCs (detachable) inkl. Tastaturen, Stifte und Cover (technische Einheiten) sowie Vorbereitung der technischen Einheiten auf die Netzwerkeinrichtung
Lieferung von mind. 4 100 bzw. max. 4 500 Tablet-PCs (detachable) inkl. Tastaturen, Stifte und Cover (technische Einheiten) sowie Vorbereitung der technischen Einheiten auf die Netzwerkeinrichtung.
Berufskollegs der Stadt Bielefeld
Hinweis:
Der Auftrag wird über Fördermittel des Landes NRW finanziert. Der Abruf der Mittel ist zeitlich befristet. Sollte sich das Vergabeverfahren soweit verzögern, dass eine fristgerechte Lieferung nach Auftragserteilung nicht mehr gewährleistet wäre, behält sich der Auftraggeber vor, auf eine Auftragserteilung zu verzichten.
Lieferung von mind. 4 100 bzw. max. 4 500 Tablet-PCs (detachable) inkl. Tastaturen, Stifte und Cover (technische Einheiten) sowie Vorbereitung der technischen Einheiten auf die Netzwerkeinrichtung an sechs Bielefelder Berufskollegs an sieben Standorten.
Der Abruf der ausgeschriebenen Leistung erfolgt in einem Gesamtauftrag.
Die Lieferung soll nach den Sommerferien ab dem 17.8.2021 erfolgen und muss bis spätestens zum 15.10.2021 abgeschlossen sein.
Die Lieferung erfolgt an 7 Berufskollegstandorte innerhalb des Stadtgebietes Bielefeld. Die Stückzahl je Erfüllungsort wird dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung mitgeteilt. Die Liefertermine je Berufskollegstandort sind im Vorfeld mit dem betreffenden Berufskolleg abzustimmen. Die Kontaktdaten werden nach Zuschlagserteilung bekannt gegeben.
Für die Beschaffung der technischen Einheiten laut technischer Leistungsbeschreibung stehen insgesamt [Betrag gelöscht] EUR (brutto) zur Verfügung. Angebote, die diese Summe übersteigen, werden ausgeschlossen.
Unter Einhaltung der Preisobergrenze sind mindestens 4 100 technische Einheiten, maximal 4.500 technische Einheiten anzubieten. Angebote, die weniger als 4 100 technische Einheiten enthalten, werden ausgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
2. Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
3. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
4. Angabe, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist,
5. Angabe, dass keine strafrechtlichen Verurteilungen nach den in §§ 123 und 124 GBW in Verbindung mit § 42 VgV formulierten Tatbestände vorliegen.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Bielefeld, Zentrale Vergabestelle – Submissionsstelle, Niederwall 23, 4. Etage, Flur G, Zimmer G 420, 33602 Bielefeld
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9G43
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]