Sanierung und Erweiterung des Rathauses der VG Rhein-Mosel — lose Möblierung (Tische, Schränke, Stühle etc.)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kobern-Gondorf
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56330
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vg-rhein-mosel.de/vgrm/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vg-rhein-mosel.de/vgrm/Aktuelles/%C3%96ffentl.%20Ausschreibungen/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Montabaur
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56410
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Vergabeberatungsstelle.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabeberatungsstelle.de/aktuelle-ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Erweiterung des Rathauses der VG Rhein-Mosel — lose Möblierung (Tische, Schränke, Stühle etc.)
Die Verbandsgemeinde Rhein-Mosel hat die Bauleistungen zum „Neubau und den Umbau des Bestandsgebäudes der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel“ nahezu abgeschlossen. Ziel dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung der losen Möblierung für den Betrieb des Rathauses.
Bahnhofstr. 44
56330 Kobern-Gondorf
Lieferung der losen Möblierung (Tische, Schränke, Stühle etc.) mit:
— Möblierung der Erweiterung und des Bestandsgebäude,
— Einzel- und Mehrpersonenbüros mit ca. 90 Arbeitsplätzen (inkl. Tische, Sideboards und Schiebetürschränken),
— Sitzungssaal mit Plenarsaalbestuhlung mit ca. 75 Sitzplätze.
Die unter Ziffer II.2.7 enthaltene Angabe zur Laufzeit des Vertrages ist ein geschätzer Wert. Nähere Angaben zu Terminen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Angaben zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, Nachweis durch Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
— Angabe, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132 a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen den Bewerber oder dessen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben einschließlich der Überwachung der Geschäftsführung oder der sonstigen Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung. Oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89 a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen (§ 89 c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108 e StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129 a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129 b StGB), Menschenhandel (§§ 232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233 a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche (§261StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbs beschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit § 335 a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Einer Verurteilung oder der Festsetzung eine Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich,
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Diese vorgenannten Angaben und Nachweise zur Eignung sind zunächst in Form einer Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) möglich. Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind vom Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung erworben wurden, sind zugelassen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen und die mit dem Angebot vorzulegen sind:
— Angaben zu Insolvenzverfahren, Liquidation,
— Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen in- oder ausländischen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein darf,
— Bescheinigungen der zuständigen Krankenkasse, tariflichen Sozialkasse und Berufsgenossenschaft über die vollständige Entrichtung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein dürfen.
Die vorgenannten Angaben und Nachweise zur Eignung sind zunächst in Form einer Eigenerklärung gem.Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) möglich. Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind vom Bieter, deren Angebotein die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebotvorgelegt, so sind diese innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung erworben wurden, sind zugelassen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
— Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und die mit dem Angebotvorzulegen sind..
Erklärung über die Ausführung von mindestens 3 vergleichbaren Leistungen in den letzten 5 Jahren (aufVerlangen der Vergabestelle anhand von entsprechenden Referenznachweisen mit folgenden Angaben zubelegen: Ansprechpartner; Artder ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartigeBenennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges),
Diese vorgenannten Angaben und Nachweise zur Eignung sind zunächst in Form einer Eigenerklärung gem.Formblatt 124_LD (Eigenerklärungen zur Eignung) möglich. Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagenbeigefügt. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) alsvorläufiger Nachweis. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind vom Bieter, deren Angebotein die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Gelangt das Angebot indie engere Wahl und wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebotvorgelegt, so sind diese innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung erworben wurden, sind zugelassen. Ausländische Bieter haben gleichwertigeBescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasstsind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Angebot zu erklären.
Der Auftraggeber wendet das Landetariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.
Abschnitt IV: Verfahren
Die elektronische Angebotseröffnung findet unter www.subreport-Elvis.de statt.
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bewerber / Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Vergabeunterlagen anonym herunterladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bewerbers / Bieters.
2. Anfragen von Bewerbern/Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform, per E-Mail oder Fax von der unter I.3) genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge bzw. Angebote gestellt werden.
3. Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform, die Vergabestelle behält sich eine Versendung per Fax vor. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits- / Bietergemeinschaft aus mehreren Bietern erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des Bevollmächtigten.
4. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
5. Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch, verschlüsselt in Textform über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform einzureichen.
6. Die Abgabe von schriftlichen Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen.
7 Anlieferung: Die Anlieferung der Möbel soll 6-8 Wochen nach erfolgter technische Erklärung erfolgen. Durch den Auftragnehmer ist sicherzustellen, dass die Leistungserbringung bis zum 29.10.2021 abgeschlossen ist.
8. Bemusterung:
Der Auftraggeber wird nach erster formaler und rechnerischer Angebotsprüfung bis spätestens Mon-tag, 8.6.2021die Bieter, deren Angebote eine Chance auf den Zuschlag besitzen, auffordern, einzelne Muster-Möbelstücke bis spätestens Freitag, 18.6.2021, 12.00 Uhr kostenfrei an die Lieferstelle zur Bemusterung zu liefern. Die Bemusterung wird seitens des Auftraggebers in der 25. KW durchgeführt. Ab der 28. Kalenderwoche 2021 kann der Bieter die kostenfrei zur Verfügung gestellten Musterstücke wieder an der Lieferstelle abholen. Hierzu ergeht eine entsprechende Nachricht seitens der Vergabestelle in der 27. Kalenderwoche. Die Abholung hat innerhalb von 10 Tagen nach Aufforderung zu erfolgen. Zur Bemusterung sind folgende Möbelstücke zur Verfügung zu stellen:
— Schreibtisch gemäß Position 1.1.1,
— Rollcontainer gemäß Position 1.1.12,
— Schiebetürschrank gemäß Position 1.2.1,
— Staffeltisch, klappbar gemäß Position 1.3.5,
— Konferenzsessel gemäß Position 1.4.1,
— Besucherstuhl gemäß Position 1.4.3.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]