Verpflegungsleistungen für Schulen und Kitas Gde. Neuhausen a.d. Filtern Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000418
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuhausen a. d. F.
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73765
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.neuhausen-fildern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verpflegungsleistungen für Schulen und Kitas Gde. Neuhausen a.d. Filtern
Rahmenverträge über die Lieferung von verzehrfertiger Mittagsverpflegung für Kindertageseinrichtungen (Los 1) sowie Lieferung von verzehrfertiger Mittagsverpflegung für Schulen und Übernahme zusätzlicher Dienstleistungen (Los 2 und Los 3).
Kindertageseinrichtungen — Liefervertrag
Die Gemeinde Neuhausen a. d. F. schreibt die Belieferung mit Mittagessen für Kindertagesstätten in verschiedenen Trägerschaften aus. Dies sind:
— 3 Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft (davon eine neue Kita ab Jan 2022),
— 4 Kindertagesstätten in katholischer Trägerschaft,
— 2 Kindertagesstätten in evangelischer Trägerschaft,
— 1 Kindertagesstätte in freier Trägerschaft.
Durch die bestehenden Rahmenbedingungen in den Bedarfsstellen aus Los 1 muss das Mittagessen als Warmverpflegung (Cook & Hold-System) verzehrsfertig angeliefert werden.
Die Gemeinde Neuhausen auf den Fildern baut eine Zentralküche. Zukünftig sollen alle Bedarfsstellen der Gemeinde Neuhausen auf den Fildern aus dieser Zentralküche heraus versorgt werden. Die Inbetriebnahme dieser Zentralküche ist ab dem 1.9.2022 geplant. Für den Fall, dass Bauverzögerungen eintreten, hat die Auftraggeberin die Option den Vertrag schriftlich spätestens 1 Monat vor dem jeweiligen Vertragsende jeweils um weitere 3 Monate bis zu maximal 48 Monaten Gesamtvertragslaufzeit zu verlängern.
Mozartschule — Liefervertrag u. Übernahme von Dienstleistungen
Die Gemeinde Neuhausen a. d. F. schreibt die Belieferung mit Mittagessen für die Grundschule Mozartschule, deren Träger sie ist, aus. Das Mittagessen wird an zwei verschiedenen Standorten ausgegeben. Der Standort Mensa I befindet sich im Gebäude der Mozartschule, die Mensa II ist eine Interimslösung im Saal einer Gaststätte.
Die Auftragnehmerin muss verzehrfertige Speisen und Speisenkomponenten für das Mittagessen anliefern.
Das Mittagessen wird mit Personal der Auftragnehmerin ausgegeben. Es sind weitere Dienstleistungen durch die Auftragnehmerin zu erbringen. Diese werden in der Leistungsbeschreibung beschrieben.
Durch die bestehenden Rahmenbedingungen in den Bedarfsstellen aus Los 2 muss das Mittagessen als Warmverpflegung (Cook & Hold-System) verzehrfertig angeliefert werden.
Die Gemeinde Neuhausen auf den Fildern baut eine Zentralküche. Zukünftig sollen alle Bedarfsstellen der Gemeinde Neuhausen auf den Fildern aus dieser Zentralküche heraus versorgt werden. Die Inbetriebnahme dieser Zentralküche ist ab dem 1.9.2022 geplant. Für den Fall, dass Bauverzögerungen eintreten, hat die Auftraggeberin die Option den Vertrag schriftlich spätestens 1 Monat vor dem jeweiligen Vertragsende jeweils um weitere 3 Monate bis zu maximal 48 Monaten Gesamtvertragslaufzeit zu verlängern.
Friedrich-Schiller-Schule — Liefervertrag und Übernahme von Dienstleistungen
Die Gemeinde Neuhausen a. d. F. schreibt die Belieferung mit Mittagessen für die Gemeinschaftsschule Friedrich-Schiller-Schule, deren Träger sie ist, aus.
Die Auftragnehmerin muss verzehrfertige Speisen und Speisenkomponenten für das Mittagessen in die Mensa anliefern.
Das Mittagessen wird mit Personal der Auftragnehmerin ausgegeben. Es sind weitere Dienstleistungen durch die Auftragnehmerin zu erbringen. Diese werden in der Leistungsbeschreibung beschrieben.
Durch die bestehenden Rahmenbedingungen in den Bedarfsstellen aus Los 3 muss das Mittagessen als Warmverpflegung (Cook & Hold-System) verzehrfertig angeliefert werden.
Die Gemeinde Neuhausen auf den Fildern baut eine Zentralküche. Zukünftig sollen alle Bedarfsstellen der Gemeinde Neuhausen auf den Fildern aus dieser Zentralküche heraus versorgt werden. Die Inbetriebnahme dieser Zentralküche ist ab dem 1.9.2022 geplant. Für den Fall, dass Bauverzögerungen eintreten, hat die Auftraggeberin die Option den Vertrag schriftlich spätestens 1 Monat vor dem jeweiligen Vertragsende jeweils um weitere 3 Monate bis zu maximal 48 Monaten Gesamtvertragslaufzeit zu verlängern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kindertageseinrichtungen — Liefervertrag
Ort: Esslingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mozartschule — Liefervertrag u. Übernahme von Dienstleistungen
Ort: Esslingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Friedrich-Schiller-Schule — Liefervertrag und Übernahme von Dienstleistungen
Ort: Esslingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 7219260
Fax: [removed]
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland