Markt Neukirchen b. Hl. Blut – Neubau/Sanierung Kläranlage – IBW Referenznummer der Bekanntmachung: 351/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neukirchen beim Heiligen Blut
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93453
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neukirchen.bayern
Abschnitt II: Gegenstand
Markt Neukirchen b. Hl. Blut – Neubau/Sanierung Kläranlage – IBW
Der Markt Neukirchen b. Hl. Blut beabsichtigt die Sanierung oder Erneuerung der Abwasseranlage Neukirchen b. Hl. Blut.
Beauftragt werden folgende Grundleistungen:
— Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 Abs. 1 HOAI) gemäß Teil 3 Abschnitt 1, Leistungsphasen 3-9 (§ 34 Abs. 3 HOAI i. V. m. Anl. 10.1),
— Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 41 Nr. 2 HOAI) gemäß Teil 3 Abschnitt 3, Leistungsphasen 3-9 (§ 43 Abs. 1 HOAI i. V .m. Anl.12.1),
— Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung (§ 53 HOAI) gemäß Teil 4 Abschnitt 2, Leistungsphasen 2-9 (§ 55 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anl. 15 Nr. 15.1).
Die Leistungsphase 4 wird nur beauftragt, soweit diese anfällt.
Beauftragt werden folgende Besondere Leistungen:
— Fördermittelbeantragung und -abrechnung,
— Örtliche Bauüberwachung (LB Ingenieurbauwerke),
— Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (alle Leistungsbilder).
Mit den Leistungen ist im Anschluss an das Verfahren zu beginnen.
Die Inbetriebnahme der Anlage ist bis Ende 2023 geplant.
93453 Neukirchen b. Hl. Blut Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Der Markt Neukirchen b. Hl. Blut beabsichtigt die Sanierung oder Erneuerung der Abwasseranlage Neukirchen b. Hl. Blut.
Durch die Alterung der Kläranlagensubstanz, die steigende Belastung durch das Abwasser und das Auslaufen der wasserrechtlichen Erlaubnis ist es erforderlich, die Kläranlage Neukirchen b. Hl. Blut in einen rechtskonformen Zustand zu versetzen. Daher wurde vorab ein Ingenieurbüro beauftragt, in einer Studie bzw. Bedarfsplanung Lösungsmöglichkeiten für die Kläranlage Neukirchen b. Hl. Blut zu untersuchen und zu beschreiben, jeweils unter Berücksichtigung der Übernahme des Abwassers der Kläranlage Rittsteig. Weiter liegt ein betontechnologisches Gutachten vor. Die Unterlagen werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt.
Die Kläranlage Neukirchen b. Hl. Blut, 93453 Neukirchen b. Hl. Blut, wurde seinerzeit nach den Vorgaben des Arbeitsblattes ATV-A 226 als Belebungsanlage mit gemeinsamer Schlammstabilisierung für eine Reinigungsleistung von 4.000 EW60 bemessen. Sie wurde erstmals 1981 als Schreiberanlage erstellt. Die Bauwerke der Kläranlage Neukirchen b. Hl. Blut befinden sich in einem baulichen Zustand, der einer Sanierung bzw. Ertüchtigung bedarf. Hierzu wurde ein Fachgutachten erstellt, zusammengefasst wird dies ebenfalls in der Studie dargestellt.
Die Kläranlage Rittsteig wurde 1986 erstellt. An die Kläranlage sind ca. 414 Einwohner angeschlossen. Die Ausbaugröße der Kläranlage beträgt 575 EW60. Es ist angedacht, die Kläranlage Rittsteig aufzulösen und die Abwässer in der Kläranlage Neukirchen b. Hl. Blut zu reinigen.
Im Rahmen der genannten Studie wurden verschiedene Varianten untersucht; welche Lösung realisiert wird, ist noch nicht entschieden. Die Investitionskosten liegen je nach Variante zwischen ca. 4 – 5,2 Mio. EUR netto.
Beauftragt werden folgende Grundleistungen:
— Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 Abs. 1 HOAI) gemäß Teil 3 Abschnitt 1, Leistungsphasen 3-9 (§ 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10.1),
— Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 41 Nr. 2 HOAI) gemäß Teil 3 Abschnitt 3, Leistungsphasen 3-9 (§ 43 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anl.12.1),
— Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung (§ 53 HOAI) gemäß Teil 4 Abschnitt 2, Leistungsphasen 2-9 (§ 55 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anl. 15 Nr. 15.1).
Die Leistungsphase 4 wird nur beauftragt, soweit diese anfällt.
Beauftragt werden folgende Besondere Leistungen:
— Fördermittelbeantragung und -abrechnung,
— Örtliche Bauüberwachung (LB Ingenieurbauwerke),
— Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (alle Leistungsbilder).
Mit den Leistungen ist im Anschluss an das Verfahren zu beginnen.
Die Inbetriebnahme der Anlage ist bis Ende 2023 geplant.
Stufenweise Beauftragung:
Leistungsbild Ingenieurbauwerke:
Stufe 1: Lph. 3 u. 4
Stufe 2: Lph. 5-9
Leistungsbild Gebäude und Innenräume:
Stufe 1: Lph. 3 u. 4
Stufe 2: Lph. 5-9
Leistungsbild Technische Ausrüstung:
Stufe 1: Lph. 2-4
Stufe 2: Lph. 5-9
In der oben genannten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten. Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist 31.12.2023.
Mit den Teilnahmeunterlagen werden u. a. auch ein Abwassermessprogramm, ein Instandsetzungskonzept sowie eine Studie zur Sanierung und Erneuerung der Abwasseranlage zur Verfügung gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Markt Neukirchen b. Hl. Blut – Neubau / Sanierung Kläranlage – IBW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weiden i. d. OPf.
NUTS-Code: DE233 Weiden i. d. Opf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 92637
Land: Deutschland
Gebäude, Ingenieurbauwerk teilweise und Örtliche Bauüberwachung (ca. 35 %)
Elektrotechnik (ca. 15 %)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYRYXE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/02871/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.