Stadtwerke Bad Homburg vor der Höhe / Stadtwerke Büdingen – Ausschreibung Commodities Referenznummer der Bekanntmachung: 62431-20
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Homburg vor der Höhe
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-bad-homburg.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Büdingen
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 63654
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-buedingen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtwerke Bad Homburg vor der Höhe / Stadtwerke Büdingen – Ausschreibung Commodities
Die Auftraggeber beabsichtigen, zur Beschaffung ihrer Energiemengen Rahmenlieferverträge mit jeweils einem potenziellen Lieferanten pro Sparte (Erdgas und Strom) abzuschließen. Angestrebt wird der Abschluss von Rahmenlieferverträgen über die Versorgung mit Erdgas (Los 1 und Los 3) und Strom (Los 2) ab dem 1.1.2023 mit einer Laufzeit von 3 Jahren, sowie Los 4 Strom ab dem 1.1.2022 mit einer Laufzeit von 4 Jahren. Angebote sind für alle Lose möglich. Die Lose werden getrennt vergeben. Die Vergabe erfolgt losweise, eine Gesamtlosvergabe ist nicht vorgesehen.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Stadtwerke Bad Homburg vor der Höhe – Erdgas
Der Erdgasliefervertrag (Los 1) beinhaltet die Belieferung eines Restlastgangs, welcher sich aus der Differenz zwischen dem Gesamtbedarf des Portfolios abzüglich vordefinierten Standardhandelsprodukten und Back-to-Back-Kunden ergibt. Es handelt sich um ein Tranchenmodell mit einem beim Abschluss des verbindlichen Angebots zu definierenden Flexibilitätsrahmen. Die Drittmengen (Standardhandelsprodukte) sind dabei ebenso wie der Restlastgang in einem Sub-Bilanzkonto oder Unterbilanzkreis des Lieferanten zu führen. Weiterhin soll eine Eindeckung von Back-to-Back-Kunden ebenfalls in eigene Sub-Bilanzkonten oder Unterbilanzkreise ermöglicht werden. Die Lieferung erfolgt in der Qualität H-Gas im Marktgebiet THE (Trading Hub Europe). Beabsichtigt ist der Abschluss eines Rahmenliefervertrages mit einer Laufzeit vom 1.1.2023, 6.00 Uhr, bis 1.1.2026, 5.59 Uhr. Das geschätzte Gesamtabnahmevolumen (Residuallastgang zzgl. Standardhandelsprodukte) beträgt ca. 246 GWh/Jahr.
Im Falle der Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bestenauslese): Nach Auswertung der Teilnahmeanträge beabsichtigt der Auftraggeber, soweit vorhanden, höchstens 5 geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern und damit die 2. Stufe des Verfahrens einzuleiten. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Vollständigkeit der nach Abschnitt III vorzulegenden Nachweise und Erklärungen durch Bewertung der der Teilnahmeanträge der Bewerber, deren materielle Eignung positiv festgestellt werden konnte, anhand der höchsten Vergleichbarkeit der vorgelegten Referenzen mit Blick auf die hier zu vergebende Leistung.
Stadtwerke Bad Homburg v. Höhe – Strom
Der Energieliefervertrag für Strom (Los 2) beinhaltet eine Residualversorgung auf Basis der jährlichen Verbrauchsprognose abzüglich der BHKW-Eigenerzeugung in Form eines Tranchenmodells zzgl. eines beim Abschluss des verbindlichen Angebots definierten Flexibilitätsrahmens. Weiterhin erfolgt die Bilanzierung in einem Unterbilanzkreis oder vergleichbar des Lieferanten. Qualität: aus erneuerbaren Energien in der Qualität GoO oder ähnlich. Die Stadtwerke Bad Homburg vor der Höhe behalten sich vor, separate Zertifikate im Markt für die Lieferung einzudecken. Die Lieferung erfolgt in die Regelzonen TENNET und AMPRION. Angestrebt ist der Abschluss eines Rahmenliefervertrages mit einer Laufzeit vom 1.1.2023, 0.00 Uhr, bis 31.12.2025, 23.59 Uhr. Das geschätzte Gesamtabnahmevolumen beträgt ca. 16 GWh/Jahr.
Im Falle der Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bestenauslese): Nach Auswertung der Teilnahmeanträge beabsichtigt der Auftraggeber, soweit vorhanden, höchstens 5 geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern und damit die 2. Stufe des Verfahrens einzuleiten. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Vollständigkeit der nach Abschnitt III vorzulegenden Nachweise und Erklärungen durch Bewertung der der Teilnahmeanträge der Bewerber, deren materielle Eignung positiv festgestellt werden konnte, anhand der höchsten Vergleichbarkeit der vorgelegten Referenzen mit Blick auf die hier zu vergebende Leistung.
Stadtwerke Büdingen – Erdgas
Der Erdgasliefervertrag (Los 3) beinhaltet die Belieferung einer Vollversorgung auf Basis der Verbrauchsprognose. Es handelt sich um ein Tranchenmodell mit einem beim Abschluss des verbindlichen Angebots zu definierenden Flexibilitätsrahmen mit Lieferung in einem Sub-Bilanzkonto oder Unterbilanzkreis des Lieferanten. Weiterhin soll eine Eindeckung von Back-to-Back-Kunden ebenfalls in eigene Sub-Bilanzkonten oder Unterbilanzkreise ermöglicht werden. Die Lieferung erfolgt in der Qualität H-Gas im Marktgebiet THE. Beabsichtigt ist der Abschluss eines Rahmenliefervertrages mit einer Laufzeit vom 1.1.2023, 6.00 Uhr, bis 1.1.2026, 5.59 Uhr. Das geschätzte Gesamtabnahmevolumen beträgt ca. 83 GWh/Jahr.
Im Falle der Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bestenauslese): Nach Auswertung der Teilnahmeanträge beabsichtigt der Auftraggeber, soweit vorhanden, höchstens 5 geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern und damit die 2. Stufe des Verfahrens einzuleiten. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Vollständigkeit der nach Abschnitt III vorzulegenden Nachweise und Erklärungen durch Bewertung der der Teilnahmeanträge der Bewerber, deren materielle Eignung positiv festgestellt werden konnte, anhand der höchsten Vergleichbarkeit der vorgelegten Referenzen mit Blick auf die hier zu vergebende Leistung.
Stadtwerke Büdingen – Strom
Der Energieliefervertrag für Strom (Los 4) beinhaltet eine Residualversorgung (da an einzelnen Standorten geringe Eigenerzeugungsmenge in Form von Photovoltaik vorhanden) in Form eines Festpreises mit einer 100%igen Flexibilität. Es handelt sich hierbei um eine Belieferung am Ausspeisepunkt (inkl. Abwicklung Netznutzung; 8 Abnahmestellen). Die Lieferung erfolgt im Gebiet der ovag Netz GmbH. Angestrebt ist der Abschluss eines Rahmenliefervertrages mit einer Laufzeit vom 1.1.2022, 0.00 Uhr, bis 31.12.2025, 23.59 Uhr. Das geschätzte Gesamtabnahmevolumen beträgt ca. 1,4 GWh/Jahr.
Im Falle der Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bestenauslese): Nach Auswertung der Teilnahmeanträge beabsichtigt der Auftraggeber, soweit vorhanden, höchstens 5 geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern und damit die 2. Stufe des Verfahrens einzuleiten. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Vollständigkeit der nach Abschnitt III vorzulegenden Nachweise und Erklärungen durch Bewertung der der Teilnahmeanträge der Bewerber, deren materielle Eignung positiv festgestellt werden konnte, anhand der höchsten Vergleichbarkeit der vorgelegten Referenzen mit Blick auf die hier zu vergebende Leistung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB,
— Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe von Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens, kurze Beschreibung des Tätigkeitsbereichs (Arbeitsbereiche, Leistungsspektrum), Benennung des Ansprechpartners für die Bewerbung sowie der Darstellung und Erläuterung der Konzernstruktur, der Eigentums- und Beteiligungsverhältnisse und der Haftungsstruktur,
— Aktueller Nachweis über den Eintrag in das Berufs- oder Handelsregister, des Staats, in dem der Bewerber niedergelassen ist,
— Nachweis über die Anzeige gem. § 5 EnWG oder die Genehmigung nach § 3 EnWG 1998 oder Nachweis, dass der Bewerber nach Maßgabe eines der dort ausdrücklich geregelten Freistellungstatbestände (§ 5 Satz 1 2. HS EnWG bzw. § 3 Abs. 1 Satz 2 EnWG alte Fassung) von der Anzeige- bzw. Genehmigungspflicht freigestellt ist bzw. vor dem Inkrafttreten des EnWG in seiner neuen Fassung war.
— Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19. Dezember 2014 (GVBl. S. 354).
— Erklärung zum Nichtvorliegen einer Vergabesperre nach Maßgabe des Gemeinsames Runderlass über den „Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen“ in der Fassung vom 12.12.2017 oder nach § 18 Abs. 3 HVTG (in der aktuellen Fassung).
— Erklärung über den jeweiligen Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017-2019).
— Erklärung über den jeweiligen Umsatz des Unternehmens bezogen auf die abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017-2019), soweit er mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist.
— Eine aktuelle Auskunft einer Ratinggesellschaft, wie z. B. Creditreform oder einer vergleichbaren Wirtschaftsauskunft in Bezug auf Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit.
Nachweis fundierter Erfahrungen bei der Versorgung mit Strom (Los 2 und Los 4) oder Erdgas (Los 1 und Los 3) durch eine Aufstellung der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste bestehend aus mindestens 3 Referenzen), unter Angabe – je Referenz – eines Ansprechpartners/in bei dem Auftraggeber und Kommunikationsadresse, Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen, Angabe, ob Einzelbeauftragung oder Rahmenvertrag, Abnahmemengen und Auftragszeitraum.
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Eignung bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist die vorstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen vorzulegen. Ausländische Bewerber haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Soweit nicht anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige Bewerbungen von der Teilnahme am weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können.
Der Auftraggeber stellt für die Erstellung des Teilnahmeantrages ein Bewerber-Formblatt zur Verfügung.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll. Ferner hat die Bewerbergemeinschaft dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften (Bewerbergemeinschaftserklärung). Ein Muster für die Bewerbergemeinschaftserklärung kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft den Einsatz von Nachunternehmern, sind die von den Nachunternehmern zu erbringenden Leistungen nach Art und Umfang mit dem Teilnahmeantrag zu benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angabe eines zu hohen Nachunternehmeranteils weitergehende Eignungsnachweise für die Nachunternehmerebene im Wege der Aufklärung anzufordern.
Hinweis: Mehrfachbewerbungen von Unternehmen, z. B. als Einzelbewerber und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig, wenn und soweit diese zu einer vergaberechtlich unzulässigen Wettbewerbsverzerrung führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das weitere Verfahren erfolgt nach Abgabe der Angebote durch die dazu aufgeforderten geeigneten Bieter im Rahmen eines gestuften Verhandlungsverfahrens. Der Auftraggeber behält sich vor, etwaige Verhandlungen mit den Bietern in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern. Im Übrigen behält sich der Auftraggeber nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag je Los auf der Grundlage der jeweiligen ersten Angebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Ein Anspruch der Bieter auf Verhandlung besteht demnach nicht.
Soweit die interne Vergabeentscheidung nicht auf der Grundlage der Erstangebote ergeht, wird diese getroffen, sobald die Vertragsverhandlung mit dem Ergebnis eines unterschriftsreifen Vertrages abgeschlossen ist. Danach wird das Informationsschreiben gemäß § 134 Abs. 1 GWB an die nicht berücksichtigten Bieter versendet. Nach Ablauf der gesetzlichen Wartefrist erfolgt die rechtsförmliche Zuschlagserteilung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0SRYZG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/%C3%B6ffentliches-auftragswesen/vergabekammer
Gemäß §§ 155 ff. GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.