Erneuerung 5 BÜ in 78476 Markelfingen/Allensbach – KTB, Oberbau, Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI41517
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung 5 BÜ in 78476 Markelfingen/Allensbach – KTB, Oberbau, Ausrüstung
78476 Markelfingen/Allensbach
Erneuerung 5 BÜ in 78476 Markelfingen/Allensbach – KTB, Oberbau, Ausrüstung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erneuerung 5 BÜ in 78476 Markelfingen/Allensbach – KTB, Oberbau, Ausrüstung
Ort: Hellenthal
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch — kein Planfeststellungsbeschluss vor.
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Verönffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. Rapp Regioplan GmbH, Konstanz,
2. BIB Kutz GmbH & Co.KG, Karlsruhe-Durlach,
3. Inros lackner SE, Freiburg,
4. Pöyry Deutschland GmbH, Köln,
5. DB Engeneering & Consulting GmbH,
6. DB Kommunikationstechnik.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
78476 Markelfingen/Allensbach
Erneuerung 5 BÜ in 78476 Markelfingen/Allensbach – KTB, Oberbau, Ausrüstung
Ort: Landsberg am Lech
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Land: Deutschland
— NT01 Begehung und Auswertung zur Planung,
— NT02 Werk- und Montageplanung,
— NT03 Querung DN110,
— NT04 Suchschachtungen,
— NT05 Umweltvorarbeiten,
— NT06 Schotterflanke abtragen,
— NT07 Randwegverbau,
— NT08 Lieferung Betonschwellen und Schienen,
— NT09 Mehraufwendungen Planungen,
— NT10 Provisorische Kabellegung,
— NT11 Leistungen KTL Bahnbauservice,
— NT13 Kabel verlegen bzw. einziehen,
— NT14 Umplanung BSH und Erweiterung Plang bis Bhf. Radolfzell,
— NT15 Arbeiten Bahnsteig Radolfzell,
— NT16 ZUs Leistungen Radolfzell und AL V,
— NT17 Querungen DN300 und DN500 NEU,
— NT18 Entsorgung MA I und MA II,
— NT19 Zusätzliche Oberbauarbeiten,
— NT21 Belastungstopfgang,
— NT22 Covid 19.
Das BMI hat mit Erlass vom 17.Juni 2020 (Az: BW I 7 – 70406/21#1) festgelegt, dass der Bund für seine Baumaßnahmen den Bauunternehmen zur Abmilderung der Corona-Auswirkungen definierte Kostenerstattungen leistet, die mit der Einhaltung verschärfter Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen (getrennte Anfahrten zur Baustelle, Anpassung der Sozialbereiche und ähnliches) zusammenhängen. Das BMVI hat die DB mit Schreiben vom 25.6.2020 gebeten, die Regelung aus dem Erlass entsprechend umzusetzen. Dieser Nachtrag beinhaltet die zusätzlichen Leistungen vom BAU AN in 2020 für unmittelbare persönliche Hygienemaßnahmen und für Hygiene unterstützende Maßnahmen. Das Bau-Soll ist unverändert.