Erneuerung 5 BÜ in 78476 Markelfingen/Allensbach – KTB, Oberbau, Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI41517

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erneuerung 5 BÜ in 78476 Markelfingen/Allensbach – KTB, Oberbau, Ausrüstung

Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI41517
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45234140 Bau von schienengleichen Bahnübergängen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Hauptort der Ausführung:

78476 Markelfingen/Allensbach

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Erneuerung 5 BÜ in 78476 Markelfingen/Allensbach – KTB, Oberbau, Ausrüstung.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 10/01/2020
Ende: 31/12/2021
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 015-032133

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 92279733
Bezeichnung des Auftrags:

Erneuerung 5 BÜ in 78476 Markelfingen/Allensbach – KTB, Oberbau, Ausrüstung

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
07/01/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hellenthal
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch — kein Planfeststellungsbeschluss vor.

Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen.

Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Verönffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.

Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:

Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.

Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):

1. Rapp Regioplan GmbH, Konstanz,

2. BIB Kutz GmbH & Co.KG, Karlsruhe-Durlach,

3. Inros lackner SE, Freiburg,

4. Pöyry Deutschland GmbH, Köln,

5. DB Engeneering & Consulting GmbH,

6. DB Kommunikationstechnik.

Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.

Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:

Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.

Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.

Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.

Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.

Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/04/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45234140 Bau von schienengleichen Bahnübergängen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45234140 Bau von schienengleichen Bahnübergängen
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Hauptort der Ausführung:

78476 Markelfingen/Allensbach

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Erneuerung 5 BÜ in 78476 Markelfingen/Allensbach – KTB, Oberbau, Ausrüstung

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 10/01/2020
Ende: 31/12/2021
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Landsberg am Lech
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

— NT01 Begehung und Auswertung zur Planung,

— NT02 Werk- und Montageplanung,

— NT03 Querung DN110,

— NT04 Suchschachtungen,

— NT05 Umweltvorarbeiten,

— NT06 Schotterflanke abtragen,

— NT07 Randwegverbau,

— NT08 Lieferung Betonschwellen und Schienen,

— NT09 Mehraufwendungen Planungen,

— NT10 Provisorische Kabellegung,

— NT11 Leistungen KTL Bahnbauservice,

— NT13 Kabel verlegen bzw. einziehen,

— NT14 Umplanung BSH und Erweiterung Plang bis Bhf. Radolfzell,

— NT15 Arbeiten Bahnsteig Radolfzell,

— NT16 ZUs Leistungen Radolfzell und AL V,

— NT17 Querungen DN300 und DN500 NEU,

— NT18 Entsorgung MA I und MA II,

— NT19 Zusätzliche Oberbauarbeiten,

— NT21 Belastungstopfgang,

— NT22 Covid 19.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Das BMI hat mit Erlass vom 17.Juni 2020 (Az: BW I 7 – 70406/21#1) festgelegt, dass der Bund für seine Baumaßnahmen den Bauunternehmen zur Abmilderung der Corona-Auswirkungen definierte Kostenerstattungen leistet, die mit der Einhaltung verschärfter Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen (getrennte Anfahrten zur Baustelle, Anpassung der Sozialbereiche und ähnliches) zusammenhängen. Das BMVI hat die DB mit Schreiben vom 25.6.2020 gebeten, die Regelung aus dem Erlass entsprechend umzusetzen. Dieser Nachtrag beinhaltet die zusätzlichen Leistungen vom BAU AN in 2020 für unmittelbare persönliche Hygienemaßnahmen und für Hygiene unterstützende Maßnahmen. Das Bau-Soll ist unverändert.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR

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