Vergabe von Netzwerkleistungen der SIT (Erweiterung des Kernnetzes der SIT in den Rheinisch-Bergischen-Kreis)
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hemer
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58675
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sit.nrw/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Netzwerkleistungen der SIT (Erweiterung des Kernnetzes der SIT in den Rheinisch-Bergischen-Kreis)
Die Verwaltungen im Rheinisch-Bergischen Kreis sollen auf Basis von passiver Glasfaser vernetzt und an das im Aufbau befindliche Breitbandnetz der SIT angeschlossen werden. Dazu ist eine Ringmasche von Menden nach Siegen geplant. Hierzu sollen vorhandene Netzwerkleistungen wie folgt angemietet werden:
— Wingas GmbH: Teilstrecke Hennen nach Düsseldorf,
— GasLine GmbH: Teilstrecke Düsseldorf nach Siegen,
— Telemark GmbH: Teilstrecke Menden nach Hennen,
— NetCologne GmbH: Erschließung der Standorte Burscheid, Bergisch Gladbach, Kreishaus Rheinisch-Bergischer Kreis und Rösrath.
Mit der NetCologne soll dazu ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 15 Jahren abgeschlossen werden. Mit den übrigen Providern existieren bereits Rahmenverträge, die erweitert werden sollen.
Anmietung von Dark Fiber von Menden nach Hennen
Um das Kernnetz in den Rheinisch-Bergischen-Kreis zu erweitern, ist eine Ringmasche von Menden bis Siegen geplant. Im Teilstück Menden – Hennen soll die Anmietung von der Telemark Telekommunikationsgesellschaft Mark erfolgen.
Anmietung von Dark Fiber von Hennen nach Düsseldorf
Um das Kernnetz in den Rheinisch-Bergischen-Kreis zu erweitern, ist eine Ringmasche von Menden bis Siegen geplant. Im Teilstück Hennen – Düsseldorf soll die Anmietung von der WINGAS GmbH erfolgen.
Anmietung von Dark Fiber von Düsseldorf nach Siegen
Um das Kernnetz in den Rheinisch-Bergischen-Kreis zu erweitern, ist eine Ringmasche von Menden bis Siegen geplant. Im Teilstück Düsseldorf – Siegen soll die Anmietung von der GASLine GmbH erfolgen.
Anmietung von Dark Fiber von Rathaus Burscheid-Backbone SIT; Rathaus Bergisch Gladbach-Backbone SIT; Kreishaus Rheinisch-Bergischer-Kreis-Rathaus Bergisch Gladbach; Rösrath-Backbone SIT
Um das Kernnetz in den Rheinisch-Bergischen-Kreis zu erweitern, ist eine Ringmasche von Menden bis Siegen geplant. In den Teilstücken Rathaus Burscheid zum Backbone SIT, Rathaus Bergisch Gladbach zum Backbone SIT, Kreishaus Rheinisch-Bergischer-Kreis zum Rathaus Bergisch Gladbach, Rösrath zum Backbone SIT soll eine Anmietung von der NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die identifizierten Anschlusslinien bzw. Teilstrecken sind alternativlos an den jeweiligen Infrastrukturanbieter zu vergeben. Zur Validierung dieser Aussage sind in der Vergangenheit verschiedene Verfahrensschritte durchgeführt worden: Im Jahre 2016 wurde eine Marktevaluierung angestoßen, bei der in einem öffentlichen, europaweiten Verfahren potentielle Anbieter für Angebote zur Vernetzung der Standorte des Zweckverbandes SIT angefragt wurden. Im Verfahren wurde explizit das Angebot von Dark Fiber-Leistungen abgefragt. Im Evaluierungsverfahren gab es nur wenige Rückmeldungen von Anbietern (Deutsche Telekom, Vodafone, Versatel, Telemark und DOKOM21), die sämtlich ausgeschlossen haben, Dark Fiber-Leistungen für das angefragte Vernetzungsprojekt anzubieten. Neue Chancen haben sich dadurch ergeben, dass durch den Anbieter GasLINE neue Weitverkehrs-Strecken errichtet werden. Der Anbieter stellt Dark Fiber-Infrastruktur im Rahmen eines Mietmodells zur Verfügung. In Zusammenarbeit mit den Breitbandkoordinatoren der 3 nördlichen Verbandskreise und des RBK wurde geprüft, wo ausweislich des Breitband-Katasters der Bundesnetzagentur überhaupt Glasfaserinfrastrukturen irgendeines Betreibers verfügbar sind. Weiterhin wurden Gespräche mit den Verbandsmitgliedern der SIT geführt, um die örtlich bekannten Infrastrukturen zu berücksichtigen. Auf Basis dieser Bestandsdaten wurden mögliche Partner für die Realisierung von Anschlusslinien zu den Verbandstandorten ermittelt. Die flächendeckend in der Region mit Glasfaserinfrastruktur vertretenen Firmen haben bei späteren Gesprächen erneut erklärt, an einem Dark Fiber-Angebot nicht interessiert zu sein. Die weiteren Betrachtungen haben sich so auf die verbleibenden tatsächlich verfügbaren Infrastrukturpartner in der Region reduziert, die jeweils nur in Teilbereichen vertreten sind. Aufgrund der durchgeführten Analysen und Auswertungen kann sicher festgestellt werden, dass aktuell keine weiteren für eine Anmietung tatsächlich als Dark Fibre zur Verfügung stehenden LWL-Infrastrukturen in der Region verfügbar sind, um die nun geplanten Netzwerkverbindungen alternativ zu realisieren. Die Teilstrecken sind entsprechend des konkreten Bedarfes auf Basis einer durch die SIT erstellten Gesamtnetzplanung aus einzelnen Infrastrukturkomponenten der oben aufgeführten Rahmenvertragspartner modelliert und zusammengestellt worden. Dem Auftraggeber sind keine vernünftigen Alternativen oder Ersatzlösungen für die hier betroffenen Teilstrecken bekannt. Der mangelnde Wettbewerb ist nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter. In einem weiteren Verfahren werden die Strecken öffentlich ausgeschrieben, für die ein Markt besteht. Die SIT ist deshalb der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne eine vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung zulässig ist, § 135 Absatz 3 Nummer 1 GWB. Hiermit bekundet die SIT die Absicht, jeweils einen Rahmenvertrag bzw. zusätzliche Einzelvereinbarungen mit den genannten Auftragnehmern über den oben beschriebenen Gegenstand abzuschließen, § 135 Absatz 3 Nummer 2 GWB. Die Verträge werden nicht vor Ablauf der Frist von 10 Kalendertagen geschlossen, § 135 Absatz 3 Nummer 3 GWB.
Siehe weitergehende Erläuterung unter Ziff. IV.3.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Anmietung von Dark Fiber von Menden nach Hennen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüdenscheid
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58507
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Anmietung von Dark Fiber von Hennen nach Düsseldorf
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Anmietung von Dark Fiber von Düsseldorf nach Siegen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straelen
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47638
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Anmietung von Dark Fiber von Rathaus Burscheid-Backbone SIT; Rathaus Bergisch Gladbach-Backbone SIT; Kreishaus Rheinisch-Bergischer-Kreis-Rathaus Bergisch Gladbach; Rösrath-Backbone SIT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50829
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das im Abschnitt V.2.1) jeweils angegebene Datum entspricht dem Tag der Absendung dieser Bekanntmachung. Die Zuschlagserteilung und Vertragsschluss sind, abweichend von dem im Abschnitt V.2.1) angegebenen Tag, frühestens nach Ablauf der Frist gem. § 135 Abs. 3 lit. c) GWB beabsichtigt.
Ergänzung zu Ziff. IV.1.1)
— Begründung WINGAS: Die Entfernung von Hennen bis Düsseldorf von circa 96 Kilometern bedarf bereits kostenintensiver Übertragungstechnik. Jede zusätzliche Netzkopplung bedeutet zusätzliche Kosten für den Projektverlauf. Aus betrieblicher Sicht ist zudem die Vorgabe maßgeblich, die Zahl der Provider für einzelne Verbindungen des Breitbandnetzes möglichst gering zu halten. Berücksichtigt man weiter die bereits enthaltene Stellplatzmiete für das Internet-Peering in Düsseldorf ist die WINGAS technisch und wirtschaftlich einzig in der Lage die Bedingungen des Netzkonzeptes der SIT zu erfüllen,
— Begründung GasLine und NetCologne: Die GasLINE kann durch ihre vorhandene Infrastruktur einen regionalen Ring realisieren sowie 2 Standorte direkt anbinden. Mit NetCologne können die Anschlusslinien an die Kommunen (Rösrath, Bergisch-Gladbach, Kreisverwaltung RBK, Burscheid) realisiert werden,
— Begründung Telemark: Von Menden bis Hennen ist die Telemark als einziger Anbieter technisch in der Lage, Dark Fiber bereit zu stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 47147
Land: Deutschland