Vergabe von Netzwerkleistungen der SIT (Erweiterung des Kernnetzes der SIT in den Rheinisch-Bergischen-Kreis)

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hemer
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58675
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sit.nrw/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Erbringung innerkommunaler IT-Dienstleistungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe von Netzwerkleistungen der SIT (Erweiterung des Kernnetzes der SIT in den Rheinisch-Bergischen-Kreis)

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32000000 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Verwaltungen im Rheinisch-Bergischen Kreis sollen auf Basis von passiver Glasfaser vernetzt und an das im Aufbau befindliche Breitbandnetz der SIT angeschlossen werden. Dazu ist eine Ringmasche von Menden nach Siegen geplant. Hierzu sollen vorhandene Netzwerkleistungen wie folgt angemietet werden:

— Wingas GmbH: Teilstrecke Hennen nach Düsseldorf,

— GasLine GmbH: Teilstrecke Düsseldorf nach Siegen,

— Telemark GmbH: Teilstrecke Menden nach Hennen,

— NetCologne GmbH: Erschließung der Standorte Burscheid, Bergisch Gladbach, Kreishaus Rheinisch-Bergischer Kreis und Rösrath.

Mit der NetCologne soll dazu ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 15 Jahren abgeschlossen werden. Mit den übrigen Providern existieren bereits Rahmenverträge, die erweitert werden sollen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Anmietung von Dark Fiber von Menden nach Hennen

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32400000 Netzwerke
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Um das Kernnetz in den Rheinisch-Bergischen-Kreis zu erweitern, ist eine Ringmasche von Menden bis Siegen geplant. Im Teilstück Menden – Hennen soll die Anmietung von der Telemark Telekommunikationsgesellschaft Mark erfolgen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Anmietung von Dark Fiber von Hennen nach Düsseldorf

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32400000 Netzwerke
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Um das Kernnetz in den Rheinisch-Bergischen-Kreis zu erweitern, ist eine Ringmasche von Menden bis Siegen geplant. Im Teilstück Hennen – Düsseldorf soll die Anmietung von der WINGAS GmbH erfolgen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Anmietung von Dark Fiber von Düsseldorf nach Siegen

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32400000 Netzwerke
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Um das Kernnetz in den Rheinisch-Bergischen-Kreis zu erweitern, ist eine Ringmasche von Menden bis Siegen geplant. Im Teilstück Düsseldorf – Siegen soll die Anmietung von der GASLine GmbH erfolgen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Anmietung von Dark Fiber von Rathaus Burscheid-Backbone SIT; Rathaus Bergisch Gladbach-Backbone SIT; Kreishaus Rheinisch-Bergischer-Kreis-Rathaus Bergisch Gladbach; Rösrath-Backbone SIT

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32400000 Netzwerke
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Um das Kernnetz in den Rheinisch-Bergischen-Kreis zu erweitern, ist eine Ringmasche von Menden bis Siegen geplant. In den Teilstücken Rathaus Burscheid zum Backbone SIT, Rathaus Bergisch Gladbach zum Backbone SIT, Kreishaus Rheinisch-Bergischer-Kreis zum Rathaus Bergisch Gladbach, Rösrath zum Backbone SIT soll eine Anmietung von der NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH erfolgen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Die identifizierten Anschlusslinien bzw. Teilstrecken sind alternativlos an den jeweiligen Infrastrukturanbieter zu vergeben. Zur Validierung dieser Aussage sind in der Vergangenheit verschiedene Verfahrensschritte durchgeführt worden: Im Jahre 2016 wurde eine Marktevaluierung angestoßen, bei der in einem öffentlichen, europaweiten Verfahren potentielle Anbieter für Angebote zur Vernetzung der Standorte des Zweckverbandes SIT angefragt wurden. Im Verfahren wurde explizit das Angebot von Dark Fiber-Leistungen abgefragt. Im Evaluierungsverfahren gab es nur wenige Rückmeldungen von Anbietern (Deutsche Telekom, Vodafone, Versatel, Telemark und DOKOM21), die sämtlich ausgeschlossen haben, Dark Fiber-Leistungen für das angefragte Vernetzungsprojekt anzubieten. Neue Chancen haben sich dadurch ergeben, dass durch den Anbieter GasLINE neue Weitverkehrs-Strecken errichtet werden. Der Anbieter stellt Dark Fiber-Infrastruktur im Rahmen eines Mietmodells zur Verfügung. In Zusammenarbeit mit den Breitbandkoordinatoren der 3 nördlichen Verbandskreise und des RBK wurde geprüft, wo ausweislich des Breitband-Katasters der Bundesnetzagentur überhaupt Glasfaserinfrastrukturen irgendeines Betreibers verfügbar sind. Weiterhin wurden Gespräche mit den Verbandsmitgliedern der SIT geführt, um die örtlich bekannten Infrastrukturen zu berücksichtigen. Auf Basis dieser Bestandsdaten wurden mögliche Partner für die Realisierung von Anschlusslinien zu den Verbandstandorten ermittelt. Die flächendeckend in der Region mit Glasfaserinfrastruktur vertretenen Firmen haben bei späteren Gesprächen erneut erklärt, an einem Dark Fiber-Angebot nicht interessiert zu sein. Die weiteren Betrachtungen haben sich so auf die verbleibenden tatsächlich verfügbaren Infrastrukturpartner in der Region reduziert, die jeweils nur in Teilbereichen vertreten sind. Aufgrund der durchgeführten Analysen und Auswertungen kann sicher festgestellt werden, dass aktuell keine weiteren für eine Anmietung tatsächlich als Dark Fibre zur Verfügung stehenden LWL-Infrastrukturen in der Region verfügbar sind, um die nun geplanten Netzwerkverbindungen alternativ zu realisieren. Die Teilstrecken sind entsprechend des konkreten Bedarfes auf Basis einer durch die SIT erstellten Gesamtnetzplanung aus einzelnen Infrastrukturkomponenten der oben aufgeführten Rahmenvertragspartner modelliert und zusammengestellt worden. Dem Auftraggeber sind keine vernünftigen Alternativen oder Ersatzlösungen für die hier betroffenen Teilstrecken bekannt. Der mangelnde Wettbewerb ist nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter. In einem weiteren Verfahren werden die Strecken öffentlich ausgeschrieben, für die ein Markt besteht. Die SIT ist deshalb der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne eine vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung zulässig ist, § 135 Absatz 3 Nummer 1 GWB. Hiermit bekundet die SIT die Absicht, jeweils einen Rahmenvertrag bzw. zusätzliche Einzelvereinbarungen mit den genannten Auftragnehmern über den oben beschriebenen Gegenstand abzuschließen, § 135 Absatz 3 Nummer 2 GWB. Die Verträge werden nicht vor Ablauf der Frist von 10 Kalendertagen geschlossen, § 135 Absatz 3 Nummer 3 GWB.

Siehe weitergehende Erläuterung unter Ziff. IV.3.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2017/S 040-072547

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Anmietung von Dark Fiber von Menden nach Hennen

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
29/04/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüdenscheid
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58507
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:

Anmietung von Dark Fiber von Hennen nach Düsseldorf

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
29/04/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Los-Nr.: 3
Bezeichnung des Auftrags:

Anmietung von Dark Fiber von Düsseldorf nach Siegen

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
29/04/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straelen
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47638
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Los-Nr.: 4
Bezeichnung des Auftrags:

Anmietung von Dark Fiber von Rathaus Burscheid-Backbone SIT; Rathaus Bergisch Gladbach-Backbone SIT; Kreishaus Rheinisch-Bergischer-Kreis-Rathaus Bergisch Gladbach; Rösrath-Backbone SIT

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
29/04/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50829
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Das im Abschnitt V.2.1) jeweils angegebene Datum entspricht dem Tag der Absendung dieser Bekanntmachung. Die Zuschlagserteilung und Vertragsschluss sind, abweichend von dem im Abschnitt V.2.1) angegebenen Tag, frühestens nach Ablauf der Frist gem. § 135 Abs. 3 lit. c) GWB beabsichtigt.

Ergänzung zu Ziff. IV.1.1)

— Begründung WINGAS: Die Entfernung von Hennen bis Düsseldorf von circa 96 Kilometern bedarf bereits kostenintensiver Übertragungstechnik. Jede zusätzliche Netzkopplung bedeutet zusätzliche Kosten für den Projektverlauf. Aus betrieblicher Sicht ist zudem die Vorgabe maßgeblich, die Zahl der Provider für einzelne Verbindungen des Breitbandnetzes möglichst gering zu halten. Berücksichtigt man weiter die bereits enthaltene Stellplatzmiete für das Internet-Peering in Düsseldorf ist die WINGAS technisch und wirtschaftlich einzig in der Lage die Bedingungen des Netzkonzeptes der SIT zu erfüllen,

— Begründung GasLine und NetCologne: Die GasLINE kann durch ihre vorhandene Infrastruktur einen regionalen Ring realisieren sowie 2 Standorte direkt anbinden. Mit NetCologne können die Anschlusslinien an die Kommunen (Rösrath, Bergisch-Gladbach, Kreisverwaltung RBK, Burscheid) realisiert werden,

— Begründung Telemark: Von Menden bis Hennen ist die Telemark als einziger Anbieter technisch in der Lage, Dark Fiber bereit zu stellen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 135 GWB Unwirksamkeit:

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 47147
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/04/2021

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Grevenbroich
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Gummersbach
Gütersloh
Haan
Hagen
Halle (Westf.)
Hallenberg
Haltern am See
Halver
Hamm
Hamminkeln
Harsewinkel
Hattingen
Havixbeck
Heiden
Heiligenhaus
Heimbach
Heinsberg
Hellenthal
Hemer
Hennef
Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
Herzogenrath
Hiddenhausen
Hilchenbach
Hilden
Hille
Holzwickede
Hopsten
Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Jüchen
Jülich
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Meschede
Metelen
Mettingen
Mettmann
Minden
Moers
Möhnesee
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Monheim am Rhein
Monschau
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Much
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Nachrodt-Wiblingwerde
Netphen
Nettersheim
Nettetal
Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
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Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
Nümbrecht
Oberhausen
Ochtrup
Odenthal
Oelde
Oer Erkenschwick
Oerlinghausen
Olfen
Olpe
Olsberg
Ostbevern
Overath
Paderborn
Petershagen
Plettenberg
Porta Westfalica
Preußisch Oldendorf
Pulheim
Radevormwald
Raesfeld
Rahden
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Recke
Recklinghausen
Rees
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Reken
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Rhede
Rheinbach
Rheinberg
Rheine
Rietberg
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Rosendahl
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Ruppichteroth
Rüthen
Saerbeck
Salzkotten
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Schalksmühle
Schermbeck
Schlangen
Schleiden
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Schmallenberg
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Schwalmtal
Schwelm
Schwerte
Selfkant
Selm
Senden
Sendenhorst
Siegburg
Siegen
Simmerath
Soest
Solingen
Sonsbeck
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Steinhagen
Steinheim
Stemwede
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