Open House Verfahren zur besonderen Versorgung nach § 140 a SBG V über die Versorgung mit stationsersetzenden Leistungen
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kkh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Open House Verfahren zur besonderen Versorgung nach § 140 a SBG V über die Versorgung mit stationsersetzenden Leistungen
Open House Verfahren über die Versorgung mit stationsersetzenden Leistungen.
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist die Bekanntgabe von Änderungen am Vertrag für die Versorgung mit stationsersetzenden Leistungen im Rahmen eines sogenannten Open House Verfahrens.
Durch die sichergestellte Behandlungs- und Betreuungsqualität soll das Risiko von Komplikationen und Rezidiven und die daraus resultierenden Folgekosten reduziert werden. Die Versicherten sollen von denabgestimmten Behandlungsabläufen und den dadurch erzielten Qualitätsverbesserungen profitieren. Hierdurchsoll die Patientenzufriedenheit gesteigert werden. Gegenstand des Verfahrens ist die Versorgung von operativ behandlungsbedürftigen Versicherten im Rahmeneines definierten Leistungsspektrums. Ziel ist es weiterhin, eine qualitativ hochwertige Versorgung der Versicherten mittels interdisziplinär-fachübergreifender Vernetzung der beteiligten Fachärzte zu gewährleisten. Die Vertragspartner verpflichtensich, die Versicherten qualitätsgesichert, wirksam, ausreichend, zweckmäßig und nach wirtschaftlichenGesichtspunkten zu versorgen.
Das Verfahren gilt bundesweit und regelt die besondere Versorgung (BesV) auf der Grundlage des § 140a SGBV. Die durchzuführenden operativen Eingriffe richten sich nach dem Leistungskatalog. Die KKH und die Vertragspartner streben eine Verlagerung der Leistungen aus der stationären Regelversorgung in die besondere Versorgung an.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinien (20014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein Höchstmaß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Vorinformation genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „Verhandlungsverfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden,
2) Diese Bekanntgabe dient nur zur Information über die Änderungsvereinbarung zum bekanntgemachten Open-House-Vertrag. Diese Änderungsvereinbarung ist unter https://www.kkh.de/vertragspartner/versorgungsvertraege abrufbar.
3) Interessierte Unternehmen können über die unter I.1) genannte E-Mail-Adresse die Vereinbarung anfordern. Die sonstigen Teilnahmeunterlagen können auf der Internetseite https://www.kkh.de/vertragspartner/versorgungsvertraege heruntergeladen werden. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte Unternehmen die angeforderten bzw. herunterzuladenden Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jedes Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und die geforderten Erklärungen des Vertrages dokumentiert, kann dem Open-House-Vertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
Ort: entfällt
Land: Deutschland