Pionier-Kaserne Gera, Zum Hain 1 in 07554 Gera, Neubau eines Unterkunftsgebäudes (erste Baumaßnahme) und Neubau von 3 weiteren Unterkunftsgebäuden (zweite Baumaßnahme) Referenznummer der Bekanntmachung: 0895-20-V-EV-51
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99091
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.thueringen.de/th9/tlbv/
Abschnitt II: Gegenstand
Pionier-Kaserne Gera, Zum Hain 1 in 07554 Gera, Neubau eines Unterkunftsgebäudes (erste Baumaßnahme) und Neubau von 3 weiteren Unterkunftsgebäuden (zweite Baumaßnahme)
Für die bedarfsgerechte Unterbringung der unterkunftspflichtigen Soldatinnen und Soldaten sind in der Pionierkaserne Gera die infrastrukturellen Voraussetzungen zu schaffen. Der Bedarf an mindestens 278 Unterkünften soll durch den Neubau von vier gleichartigen Unterkunftsgebäuden mit jeweils 70 Wohneinheiten gedeckt werden. Die Unterbringung erfolgt als Belegung in Einzelzimmern mit jeweils dazugehörigem Sanitärraum. Bei Planung und Bau des ersten Unterkunftsgebäudes wird das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Unterkunftsgebäude der Bundeswehr (BNB Bw-UGebN) als Pilotprojekt für Thüringen angewendet.
Zu diesem Zweck werden die Dienstleistungen für die Planung der technischen Ausrüstung mit den Anlagengruppen Elektrotechnische und Informationstechnische Anlagen in diesem Verfahren ausgeschrieben.
Pionierkaserne Gera-Hain, Zum Hain 1, 07554 Gera, Thüringen, Deutschland, außerstädtische Lage
Die Beschaffung umfasst die Dienstleistungen für die Planung der technischen Ausrüstung mit den Anlagengruppen Elektrotechnische Anlagen (Kostengruppe 440) und Informationstechnische Anlagen (KGr 450) mit den Planungsleistungen Vor- und Entwurfsplanung (Leistungen entsprechend Teil 4 § 54 ff der HOAI, Leistungsphasen 2 und 3) mit Erarbeitung der Entscheidungsunterlage Bau (ES-Bau) Teil V sowie der Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau) für jeweils 2 separate Baumaßnahmen.
Im Anschluss ist gegebenenfalls die weitere stufenweise Beauftragung der weiteren Leistungsstufen (optionales Leistungsbild: Planungsleistungen gemäß den Leistungsphasen 5 bis 9 der HOAI) für beide Maßnahmen vorgesehen.
Bei der ersten Baumaßnahme ist die Errichtung eines Unterkunftsgebäudes (UGeb) mit 70 Wohneinheiten inklusive der Besonderen Leistungen für das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen zu planen. Der Neubau der Unterkunftsgebäude ist nach dem Unterkunftsstandard 2014 mit Einzelnasszelle je Unterkunftsstube zu planen. (Hinweis zur Information: Bei Planung und Bau des ersten Gebäudes wird das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Unterkunftsgebäude der Bundeswehr (BNB Bw-UGebN) als Pilotprojekt für Thüringen durch die Objektplanung angewendet. Der BNB-Gesamterfüllungsgrad von mindestens 65 % (Silber) ist durch die Objektplanung zu erreichen).
Auf Grundlage der Planung des vorgenannten Unterkunftsgebäudes sind bei der zweiten Baumaßnahme 3 weitere baugleiche Unterkunftsgebäude als Wiederholungsbauten zu planen. Alle vier Unterkunftsgebäude sollen als ein Ensemble gestaltet werden. Wenngleich für die 3 nachfolgenden Gebäude keine Forderungen für das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Unterkunftsgebäude der Bundeswehr besteht, ergibt sich aus der zu übertragenden Planung des ersten Unterkunftsgebäudes ein gleicher Standard für alle vier baugleichen Unterkunftsgebäude. Dies wird erreicht durch die Anwendung des Nachhaltigen Bauens dem Grunde nach bzw. der sinngemäßen Anwendung einzelner Steckbriefe des BNB Bw-UGebN.
Ansprüche an den Gebäudeentwurf:
In der Pionierkaserne Gera sind in den nächsten Jahren mehrere Baumaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rund 50 Mio. EUR geplant. Die Neubauten sollen auch die Neuausrichtung der Bundeswehr wiederspiegeln. Daher ist es erforderlich, jede Einzelbaumaßnahme mit hoher architektonischer Qualität unter Beachtung des städtebaulichen Kontextes durchzuführen. Das gestalterische Erscheinungsbild dieser Neubauten soll sich harmonisch zusammenfügen und einen signifikanten Wiedererkennungswert aufweisen.
Beide Baumaßnahmen sollen als „Wirkprojekt“ beschleunigt geplant werden. Dafür ist für die Planung und Ausführung der Unterkunftsgebäude die Möglichkeit einer Ausführung in Modulbauweise zu prüfen.
Es wurde ein Kostenrahmen von [Betrag gelöscht] EUR brutto (Kostengruppen (KGr) 200 bis 700) für die vier Unterkunftsgebäude und die Baufeldfreimachung (Abbruch Gebäude 004 und MOA) eingeschätzt.
— Befähigung zur Berufsausübung nach III.1.1),
— wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach III.1.2),
— technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach III.1.3),
— zusätzliche Angaben nach VI.3).
Die Bewerbungen werden nach den aufgeführten Auswahlkriterien bewertet. Die Rangfolge richtet sich nach den erreichten Punkten. Die Bewertung der vorgenannten Punkte erfolgt nach einem Kriterienkatalog „Bewertungsmatrix“, der an dem Bewerbungsbogen angefügt ist.
Wird die Höchstzahl der Wettbewerbsteilnehmer durch geeignete Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, wird unter diesen das Losverfahren gemäß § 75 Abs. 6 VgV angewendet, um darüber die Zahl der Bewerber auf 5 zu reduzieren.
Es ist vorgesehen, zunächst die Leistungsstufe 1 mit der Vor- und Entwurfsplanung (entsprechend den Leistungsphasen (LPH) 2 und 3 HOAI 2021) für beide Baumaßnahme zu übertragen.
Die Übertragung weiterer Leistungsstufen für beide Baumaßnahmen ab der Leistungsstufe 2 (Ausführungsplanung, LPH 5 HOAI), weiter die Leistungsstufe 3 (Vorbereiten der Vergabe und Mitwirken bei der Vergabe, LPH 6 und 7 HOAI), die Leistungsstufe 4 (Objektüberwachung und Dokumentation, LPH 8 HOAI) sowie die Leistungsstufe 5 (Objektbetreuung, LPH 9 HOAI, nur für die erste Baumaßnahme) ist vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen beabsichtigt.
Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) eine Erklärung nach § 123 und § 124 GWB über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen,
b) bei Vorliegen von Ausschlussgründen ausreichende Nachweise und Erklärungen, die die Selbstreinigung nach § 125 GWB belegen,
c) die Erklärung zur Herkunft der Beschäftigten (Staatenliste gemäß SÜG),
d) eine Erklärung zur beabsichtigten Weitervergabe von Auftragsanteilen nach § 46 Abs. 3 Nr.10 VgV,
e) Zulassung von Bewerber- und Bietergemeinschaften unter folgenden Bedingungen:
Mit den Bewerbungsunterlagen ist eine von allen Mitgliedern der Bewerber- und Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) nach §§ 705 ff BGB,
— die Nennung eines für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreters, der die Mitglieder der ARGE gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass im Falle der Beauftragung die ARGE bis zur Abwicklung des Auftrages aufrechterhalten bleibt,
— gesamtschuldnerisch haftend, mit bevollmächtigtem Vertreter, auch über die Bewerber- und Bietergemeinschaft hinaus.
a) Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) eines in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherers mit den Deckungssummen von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden. Dieser Nachweis ist als Anlage der Bewerbung beizufügen.
Hinweis: Der Bewerber kann die Kontaktstelle über das Vorliegen eines aktuellen Nachweises für die Berufshaftpflichtversicherung im Bereich des Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr informieren, indem er im Bewerbungsbogen die Maßnahme, die Auftragsnummer und wenn möglich die den Vertrag begleitende Organisationseinheit des TLBV benennt (Möglichkeit nach § 50 Abs. 3 VgV). Die Abdeckung der geforderten Mindestdeckungssummen durch die angegebene Berufshaftpflichtversicherung muss über alle vorliegenden Aufträge gewährleistet sein. Dazu hat sich der Bewerber zu erklären.
Oder
Alternativ: Vorlage einer verbindlichen und unbedingten Erklärung des Versicherers zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung, worin sich der Versicherer bereit erklärt, bei Auftragserteilung die Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abzuschließen.
b) Angaben zum Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV mit einem geforderten Mindestjahresumsatz von [Betrag gelöscht] EUR.
a) Nachweis der aktuellen Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) eines in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherers mit den Deckungssummen von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden. Dieser Nachweis ist als Anlage der Bewerbung beizufügen oder gemäß Hinweis unter III.1.2) a) zu erklären.
Alternativ: Vorlage einer verbindlichen und unbedingten Erklärung des Versicherers zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung, worin sich der Versicherer bereit erklärt, bei Auftragserteilung die Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abzuschließen
b) Angaben zum Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV mit einem geforderten Mindestjahresumsatz von [Betrag gelöscht] EUR.
Der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft hat zum Nachweis seiner oder ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) die nachfolgenden Anforderungen durch seine oder ihre unternehmensbezogenen Angaben und ggf. Nachweise zu erbringen.
a) Angaben zu erbrachten vergleichbaren Leistungen:
Die Leistungserbringung muss nicht die Bauherrenleistungen beinhalten.
Die geforderten vergleichbaren Leistungen, Referenz 1 und 2, sind in allen Definitionen jeweils vollständig und komplett im Zeitraum vom 1.1.2015 bis 31.12.2020 nachzuweisen.
A1) Referenz 1: Planung der technischen Ausrüstung für Starkstromanlagen
Definition 1
Eine Planung für die technische Ausrüstung mit Starkstromanlagen mit den Leistungen Vorplanung, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung für den Neubau einer Gästeunterkunft mit mindestens 70 Übernachtungsmöglichkeiten, eines Unterkunftsgebäudes (für z. B. Polizei, militärische Liegenschaft) mit mindestens 70 Übernachtungsmöglichkeiten oder eines Wohnheims mit mindestens 70 Übernachtungsmöglichkeiten oder gleichartig mit Sicherheitsbeleuchtungsanlagen und Detaillierter Beleuchtungsberechnung
Oder
Definition 2
Eine Planung für die technische Ausrüstung mit Starkstromanlagen mit den Leistungen Vorplanung, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung für den Neubau einer Gästeunterkunft, eines Unterkunftsgebäudes, eines Wohnheims, einer Gemeinschaftsunterkunft oder Jugendherberge oder gleichartig mit
Sicherheitsbeleuchtungsanlagen und Detaillierter Beleuchtungsberechnung
Oder
Definition 3 Mindestdefinition
Eine Planung für die technische Ausrüstung mit Starkstromanlagen mit den Leistungen Vorplanung, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung für den Neubau einer Gästeunterkunft, eines Unterkunftsgebäudes, eines Wohnheims, einer Gemeinschaftsunterkunft oder Jugendherberge oder gleichartig.
A2) Referenz 2: Planung der technischen Ausrüstung für Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
Definition 1
Eine Planung für die technische Ausrüstung mit Fernmelde- und informationstechnischen Anlagen mit den Leistungen Vorplanung, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung für den Neubau einer Gästeunterkunft mit mindestens 70 Übernachtungsmöglichkeiten, eines Unterkunftsgebäudes (für z. B. Polizei, militärische Liegenschaft) mit mindestens 70 Übernachtungsmöglichkeiten oder eines Wohnheims mit mindestens 70 Übernachtungsmöglichkeiten oder gleichartig mit Strukturierter Datenverkabelung und
Einem elektronischen Schließsystem mit Chipkarte oder Transponder und
Anlagen zur Brandfrüherkennung in Unterkunftsräumen und den dazugehörigen Flucht und Rettungswegen
Oder
Definition 2
Eine Planung für die technische Ausrüstung mit Fernmelde- und informationstechnischen Anlagen mit den Leistungen Vorplanung, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung für den Neubau einer Gästeunterkunft, eines Unterkunftsgebäudes, eines Wohnheims, einer Gemeinschaftsunterkunft oder Jugendherberge oder gleichartig mit Strukturierter Datenverkabelung und
Einem elektronischen Schließsystem mit Chipkarte oder Transponder und
Anlagen zur Brandfrüherkennung in Unterkunftsräumen und den dazugehörigen Flucht und Rettungswegen
Oder
Definition 3 Mindestdefinition
Eine Planung für die technische Ausrüstung mit Fernmelde- und informationstechnischen Anlagen für die Leistungen Vorplanung, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung für den Neubau einer Gästeunterkunft, eines Unterkunftsgebäudes, eines Wohnheims, einer Gemeinschaftsunterkunft oder Jugendherberge oder gleichartig mit Strukturierter Datenverkabelung und
Anlagen zur Brandfrüherkennung in Unterkunftsräumen und den dazugehörigen Flucht und Rettungswegen.
b) Angaben zur Personalstruktur
B1) Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl der Beschäftigten und der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV;
B2) Angaben zu den Fachkräften der Fachrichtung, welche die Dienstleistungen Planungen der Technischen Gebäudeausrüstung für Starkstrom und Informationstechnische Anlagen tatsächlich erbringen werden, gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 2 VgV;
B3) Angabe der Jahre an Berufserfahrung der vorgesehenen Führungskraft (der Projektleiterin oder des Projektleiters) in der Fachrichtung Elektrotechnik oder Technische Ausrüstung oder vergleichbare Fachrichtung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 u. 6 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 2 VgV;
B4) Angabe der Jahre an Berufserfahrung der vorgesehenen stellvertretenden Führungskraft (stellv. Projektleiter oder stellv. Projektleiterin) in der Fachrichtung Elektrotechnik oder technische Ausrüstung oder vergleichbare Fachrichtung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 u. 6 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 2 VgV;
B5) Angaben zu einer Fachkraft für Brandmeldeanlagen gemäß § 46 Abs. 3 Nrn. 2 und 6 VgV mit Angabe der Qualifikation und der Zertifizierung.
c) Sonstiges Bewertungskriterium
C1) Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität.
a) Angaben zu erbrachten vergleichbaren Leistungen:
Die Leistungserbringung muss nicht die Bauherrenleistungen beinhalten.
Die geforderten vergleichbaren Leistungen, Referenz 1 und 2 in den Definitionen 3, sind jeweils vollständig und komplett im Zeitraum vom 1.1.2015 bis 31.12.2020 nachzuweisen.
A1) Referenz 1: Planung der technischen Ausrüstung für Starkstromanlagen
Definition 3 Mindestdefinition
Eine Planung für die technische Ausrüstung mit Starkstromanlagen mit den Leistungen Vorplanung, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung für den Neubau einer Gästeunterkunft, eines Unterkunftsgebäudes, eines Wohnheims, einer Gemeinschaftsunterkunft oder Jugendherberge oder gleichartig.
A2) Referenz 2: Planung der technischen Ausrüstung für Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
Definition 3 Mindestdefinition
Eine Planung für die technische Ausrüstung mit Fernmelde- und informationstechnischen Anlagen für die Leistungen Vorplanung, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung für den Neubau einer Gästeunterkunft, eines Unterkunftsgebäudes, eines Wohnheims, einer Gemeinschaftsunterkunft oder Jugendherberge mit Strukturierter Datenverkabelung und
Anlagen zur Brandfrüherkennung in Unterkunftsräumen und den dazugehörigen Flucht und Rettungswegen.
b) Angaben zur Personalstruktur;
B1) Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl der Beschäftigten und der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV;
B2) Angaben zu den Fachkräften der Fachrichtung, welche die Dienstleistungen Planungen der Technischen Gebäudeausrüstung für Starkstrom und Informationstechnische Anlagen tatsächlich erbringen werden, gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 2 VgV;
B3) Angabe der Jahre an Berufserfahrung der vorgesehenen Führungskraft (der Projektleiterin oder des Projektleiters) in der Fachrichtung Elektrotechnik oder Technische Ausrüstung oder vergleichbare Fachrichtung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 u. 6 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 2 VgV;
B5) Angaben zu einer Fachkraft für Brandmeldeanlagen gemäß § 46 Abs. 3 Nrn. 2 und 6 VgV mit Angabe der Qualifikation und der Zertifizierung.
Berufsstand Ingenieur / Ingenieurin für Elektrotechnik oder Technische Ausrüstung oder vergleichbare Fachrichtung oder gleichwertige Qualifizierung entsprechend § 75 Abs. 2 VgV.
a) Unteraufträge bzw. beabsichtigte Weitergabe von Auftragsanteilen für die unter II.2.4 und II.2.11 genannten Leistungen sind zugelassen.
b) Aufgrund der vorgesehen Planung und Ausführung in einem militärisch sensiblen Bereich der Landesverteidigung hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft mit der Bewerbung schriftlich zu erklären, dass sie im Auftragsfalle keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den nachfolgend benannten Ländern (Staatenliste nach Sicherheitsüberprüfungsgesetz) mit besonderen Sicherheitsrisiken mit der Planung oder Überwachung der Ausführung beschäftigt und auch keinen Einblick in die Planungsunterlagen gewährt:
1. Afghanistan (Islamische Republik Afghanistan),
2. Algerien (Demokratische Volksrepublik Algerien),
3. Armenien (Republik Armenien),
4. Aserbeidschan (Republik Aserbeidschan),
5. China (Volksrepublik China)
— ab 1.7.1997 einschl. Sonderverwaltungsregion (SVR) Hongkong,
— ab 20.12.1999 einschl. Sonderverwaltungsregion (SVR) Macau.
6. Georgien,
7. Irak (Republik Irak),
8. Iran (Islamische Republik Iran),
9. Kasachstan (Republik Kasachstan),
10. Kirgisistan (Kirgisische Republik),
11. Korea (Demokratische Volksrepublik Korea),
12. Kuba (Republik Kuba),
13. Laos (Demokratische Volksrepublik Laos),
14. Libanon (Libanesische Republik),
15. Libyen,
16. Moldau (Republik Moldau),
17. Pakistan (Islamische Republik Pakistan),
18. Russische Föderation,
19. Sudan (Republik Sudan),
20 Syrien (Arabische Republik Syrien),
21. Tadschikistan (Republik Tadschikistan),
22. Turkmenistan,
23. Ukraine,
24. Usbekistan (Republik Usbekistan),
25. Vietnam (Sozialistische Republik Vietnam),
26. Weißrussland (Republik Weißrussland).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Mehrfachbeteiligung einzelner Mitglieder von Bewerbergemeinschaften an mehreren Bewerbergemeinschaften bzw. Mehrfachbeteiligungen einzelner Planer sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bewerbergemeinschaften bzw. aller betroffenen Bewerber.
b) Die geforderten unternehmensbezogenen Bedingungen und Kriterien gem. III.1.1) bis III.1.3) sind in einem Bewerbungsformular (Bewerbungsbogen) beschrieben und zusammengefasst, der als Teilnahmeunterlage veröffentlicht ist.
c) Die Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen und evtl. erforderliche Anlagen) sind vom Bewerber über den in Abschnitt I.3) „Kommunikation“ benannten elektronischen Zugang abzurufen. Die Bereitstellung in Papierform, per Fax oder E-Mail erfolgt nicht. Es ist nur die elektronische Abgabe der Bewerbungsunterlagen über den unter Abschnitt I.3) „Kommunikation“ benannten Zugang zugelassen. Werden die Bewerbungsunterlagen auf anderem Wege als dem unter Abschnitt I.3) „Kommunikation“ benannten Zugang eingereicht, erfolgt der Ausschluss des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft vom Vergabeverfahren.
d) Der Bewerbungsbogen (und die ggf. geforderten Anlagen) ist vollständig ausgefüllt und mit mindestens einer Unterzeichnung in Textform, aus der der Name des Unterzeichnenden und das bewerbende Büro hervorgehen, zu versehen. Die Unterzeichnung in Textform hat unter der im Bewerbungsbogen vorgesehenen Stelle auf Seite 9 zu erfolgen. Wird der Bewerbungsbogen nicht oder nicht an der vorgesehenen Stelle auf Seite 9 des Bewerbungsbogens unterzeichnet, wird der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft vom Verfahren ausgeschlossen. Änderungen des Bewerbers an den Teilnahme- und Vergabeunterlagen, die nicht für das Vergabeverfahren vorgegeben sind, sind gemäß § 53 Abs. 7 VgV unzulässig und führen zum Ausschluss des Bewerbers.
e) Der Bewerbungsbogen ist komplett im Ganzen, vollständig ausgefüllt und mit den geforderten und den ggf. erläuternden Anlagen elektronisch zurückzusenden. Fehlende geforderte unternehmensbezogene Angaben, Erklärungen und Nachweise können durch Nachforderung ergänzt werden.
Bewerber, in deren Bewerbungen unternehmensbezogene Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) fehlen oder unvollständig sind, werden von der Kontaktstelle elektronisch über den in der Bekanntmachung, Abschnitt I.3) „Kommunikation“ benannten Zugang aufgefordert, die fehlenden oder unvollständigen Unterlagen innerhalb von sechs Kalendertagen auf elektronischem Wege nachzuliefern. Sollten die von der Kontaktstelle nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der genannten Frist elektronisch eingereicht sein, werden die betreffenden Bewerbungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
f) Eine selbständige Ergänzung der elektronisch eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungsunterlage) mit evtl. vorhandenen unternehmensbezogenen Unterlagen durch die Vergabestelle ohne Hinweis des Bewerbers zum evtl. Vorhandensein von Nachweisen des Bewerbers im Bereich der Vergabestelle kann nicht erfolgen.
g) Eine selbständige Korrektur von Angaben des Bewerbers im elektronisch eingegangenen Teilnahmeantrag (Bewerbungsunterlage) durch die Vergabestelle kann nicht erfolgen.
h) Alle geforderten Angaben, Nachweise, Urkunden, Referenzen, Erklärungen, Unterlagen sind in deutscher Sprache bzw. in deutschsprachiger beglaubigter Übersetzung einzureichen. Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen, die dieser Forderung nicht entsprechen, werden im Verfahren nicht gewertet.
i) Nach Auswertung der Bewerbungen werden die nicht ausgewählten Bewerber mittels elektronischer Information über die Nichtaufnahme in den Kreis der Teilnehmer informiert (Absage an abgelehnte Bewerber). Nach Ablauf einer Wartefrist von 10 Kalendertagen werden die ausgewählten Bewerber (Teilnehmer) elektronisch zur Teilnahme am Verfahren (Zusage und Aufforderung zur Angebotsabgabe) aufgefordert. Über die dann eingegangenen und gewerteten Erstangebote wird weiter verhandelt. Nach Abgabe der finalen wertbaren, nicht mehr verhandelbaren Angebote werden die verbliebenen Teilnehmer (Bieter) zu einem evtl. digital übertragenen Vorstellungsgespräch elektronisch eingeladen. Im Anschluss an die Vorstellung und nach Auswertung der finalen Angebote werden die Teilnehmer über ihren erreichten Stand (Wichtung und Wertung anhand der Zuschlagskriterien) und den vorgesehenen Auftragnehmer (wirtschaftlichster Bieter) gemäß § 134 GWB unterrichtet. Nach Ablauf der Wartefrist von 10 Kalendertagen erfolgt der Zuschlag an den vorgesehenen Auftragnehmer.
j) Alle Bezeichnungen im Text der Bekanntmachung umfassen gleichermaßen die weibliche, diverse und männliche Form der Geschlechtsbezeichnung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Für den Fall der Nichtabhilfe einer Rüge durch die ausschreibende Stelle kann der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der entsprechenden Mitteilung der ausschreibenden Stelle einen Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer stellen (§ 160 GWB).
Der Antrag ist zu richten an die Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
Postleitzahl: 99091
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]0