Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme von PSA Referenznummer der Bekanntmachung: Ord 9690 OV2021 VgV
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10965
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme von PSA
Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme von Parkscheinautomaten.
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin OT Friedrichshain
Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme von PSA.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Folgende Eigenerklärungen / Nachweise sind mit dem Angebot bzw. auf Verlangen vorzulegen:
— Gewerbezentralregisterauszug (wenn möglich),
— Angabe der PQ-Nummer oder ULV (wenn vorhanden),
— Nachweis Tresor-Zertifizierung Sicherheitsklasse P3 nach VdS Prüfrichtlinie 3546 oder
Nachweis gleichwertige Zertifizierung,
— Nachweis Zertifizierung nach EN60068-2-52 oder Nachweis gleichwertige Zertifizierung,
— Nachweis Zertifizierung nach IEC 62262 (früher EN50102) oder Nachweis gleichwertige Zertifizierung,
— detaillierte Angaben zu Schutzmaßnahmen PSA gemäß Punkt 1.4. l der Leistungsbeschreibung,
— Lizenz- oder Nutzungsvertrag Datenfernübertragung / Managementsoftware,
— detaillierte Angaben zum angebotenen PSA,
— Muster Abrechnungsbeleg zum Kassettenwechsel,
— Musterparkschein Ticket und Beschreibung der Papiereigenschaften des Tickets,
— Angaben zur Nachrüstung Parkscheinautomaten gemäß Nr. 1.19. der Leistungsbeschreibung,
— Angaben zu den verwendeten Akkus,
— Angaben zur Leistungsaufnahme Solar Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen Beitragspflichtig ist
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers,
— Betriebshaftpflichtversicherung,
— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug,
— Referenzliste,
— Gesellschafterliste,
— Verknüpfung / Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
— Angaben über technische Leitung,
— Kalkulation.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen:
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB), kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland