Geotechnische Begleitung zur Erkundung in der deutschen AWZ der Nordsee einschließlich Laboruntersuchungen und Dokumentation (FERKL 2021) Referenznummer der Bekanntmachung: 0800Z12-1114/002/1102

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bsh.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe-online.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=389523
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=389523
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Geotechnische Begleitung zur Erkundung in der deutschen AWZ der Nordsee einschließlich Laboruntersuchungen und Dokumentation (FERKL 2021)

Referenznummer der Bekanntmachung: 0800Z12-1114/002/1102
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71520000 Bauaufsicht
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Geotechnische Begleitung zur geotechnischen Erkundung von in der Summe 86 Lokationen in der deutschen AWZ der Nordsee inklusive Dokumentation im Rahmen der Voruntersuchung nach §§ 10 I Nr. 2 WindSeeG. Die Geotechnische Begleitung umfasst die Überwachung von Bohrungen einschließlich Bohrkernentnahmen, Bohrkernansprache, Drucksondierungen und Bohrlochgeophysik sowie Überwachung von Laboruntersuchungen und Berichterstellung. Die Bohrungen sowie Drucksondierungen erfolgen bis zu 80 m unter Gewässersohle bei bis zu 50 m Wassertiefe. Auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache ist das vorgegebene Laborprogramm, welches die Klassifikations- sowie Bodenmechanische Versuche umfasst, durch den Erkunder festzulegen und mit der geotechnischen Begleitung und der Auftraggeberin abzustimmen. Die Felduntersuchungen sowie die Dokumentation sollen nach DIN EN ISO 22475-1 & DIN EN ISO 22476-1 durchgeführt werden. Die Laborversuche sollen nach den gängigen aktuellen Normen durchgeführt werden (Standard Baugrund).

Im Anschluss werden die Ergebnisse aus Erkundung und Labor durch die Geotechnische Begleitung in einem geotechnischen Datenbericht (gDF, siehe auch DoRiLi) zusammengefasst. Ferner fasst der gDF Bestandsdaten zun den FEP Flächen zusammen. Die geotechnischen Datenberichte sollen in Aufbau und Form einander gleichen. Beispiele zu bereits veröffentlichten gDFs sind in dem Datenportal Pinta (https://pinta.bsh.de/) zu finden. Die Geotechnische Begleitung verfasst die gDFs zu den FEP Flächen N-6.6, N-9.2, N-9.4 und unterstützt den Auftraggeber bei der Erstellung der gDFs zu den FEP Flächen N-9.1 und N-9.3.

Zu überwachen sind für das Jahr 2021 36 Lokationen, für das Jahr 2022 22 Lokationen und für das Jahr 2023 28 Lokationen. Diese Lokationen befinden sich in den Gebieten N6 und N9 nach dem Flächenentwicklungsplan 2020.

https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Offshore/Meeresfachplanung/Fortschreibung/_Anlagen/Downloads/FEP_2020_Flaechenentwicklungsplan_2020.html?nn=2616706

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71351200 Geologische und geophysikalische Beratung
71351210 Geophysikalische Beratung
71351220 Geologische Beratung
71351913 Geologische Exploration
71351500 Bodenuntersuchungen
71351710 Geophysikalische Untersuchungen
71332000 Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
71350000 Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen
71351000 Geologische, geophysikalische und sonstige wissenschaftliche Prospektionstätigkeiten
71319000 Gutachterische Tätigkeit
71353100 Hydrografische Untersuchungen
71600000 Technische Tests, Analysen und Beratung
71351100 Vorbereitung und Analyse von Bohrkernen
76320000 Offshore-Bohrungen
71900000 Labordienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Nordsee (Offshore) und Labor des ausführenden Auftragnehmers der Erkundungen, Sitz des Auftragnehmers

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Geotechnische Erkundung mit Labor

Gegenstände der Vertragsleistungen sind:

— Überwachung der Felduntersuchungen auf Grundlage der Vorgaben des Teils C Ziffer 2 Standard Baugrunderkundung, insbesondere Bohrungen einschließlich Bohrkernentnahmen, sowie Drucksondierungen und Bohrlochgeophysik,

— Überwachung der Bohrkernansprache und bildhafte Dokumentation der Bohrkerne.

Aufschlussverfahren:

— Überwachung von direkten Aufschlüssen (Bohrungen mit durchgehender Probenentnahme),

— Überwachung von Drucksondierungen (Cone Penetration Tests, CPT), möglichst mit Porenwasserdruckmessung:

—— kontinuierliche seismische Sondierungen ab der Gewässersohle (Seabed SCPTu),

—— diskontinuierliche Sondierung (Down-the-hole CPTu),

— Überwachung der Bohrlochgeophysik.

Laboruntersuchungen:

— Auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache legt der Erkunder das Laborprogramm fest und stimmt dieses mit der Geotechnischen Begleitung und mit dem Auftraggeber ab,

— Überwachung der Durchführung von Laboruntersuchungen.

Dokumentenüberprüfung:

— Übergabe der komplett auf Vollständigkeit, formelle, fachliche, strukturelle und inhaltliche Richtigkeit geprüften Dokumentation an den Auftraggeber zur Vorbereitung der Abnahme der Erkundungs-/Laborleistung.

Geotechnische Datenberichte zur Flächenvoruntersuchung (gDF):

— Aufstellen der geotechnischen Datenberichte zur Flächenvoruntersuchung (gDF) für die FEP Flächen N-6.6, N-9.2, N-9.4 in deutscher und englischer Sprache gemäß DoRiLi (inklusive Integration der geotechnischen Kenngrößen in eine Datenbank),

— Unterstützung des Auftraggebers (Zuarbeit) bei der Erstellung der geotechnischen Datenberichte zur Flächenvoruntersuchung (gDF) für die FEP Flächen N-9.1 und N-9.3 in deutscher und englischer Sprache gemäß DoRiLi (inklusive Auswertung der Labordaten, Anlagenerstellung und Integration der geotechnischen Kenngrößen in eine Datenbank).

Rechnungsprüfung:

— Prüfung der Abschlagsrechnungen und Abschlussrechnungen inkl. prüfen der Aufmaße des ausführenden Unternehmens für alle FEP Flächen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 14/06/2021
Ende: 01/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Zu II.2.7): Der Laufzeitbeginn ist eigentlich ab Bezuschlagung; voraussichtlich am 14.6.2021.

Der Auftraggeber behält sich vor, von § 14 Absatz 4 Nr. 9 VgV Gebrauch zu machen. Die Leistungen wiederholen sich für den Zeitraum der Jahre 2022 bis 2025 in Art und Umfang für andere Lokationen auch in anderen Gebieten der deutschen AWZ der Nordsee. Diese gleichartigen Leistungen dieses Auftrags können erneut zu denselben vereinbarten Konditionen an denselben Auftragnehmer ohne weitere Ausschreibung vergeben werden. Die Anzahl der Lokationen des Folgeauftrages orientiert sich an dem Bedarf aufgrund des WindSeeG und des Flächenentwicklungsplans.

Fertigstellung aller Leistungen: 1.12.2023

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Wirtschaftsteilnehmer sowie dessen etwaige Nachunternehmer dürfen nicht gleichzeitig als geotechnischer Erkunder in einem diese Ausschreibung betreffenden oder einem anderen vergleichbaren Auftrag des Auftraggebers tätig sein.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

a) Zuverlässigkeit im Sinne der §§ 123 ff. GWB (vgl. Artikel 57 Richtlinie 2014/24/EU):

Die Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie zur Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB sind im Formblatt „Eigenerklärung der Eignung“ zu machen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund aus den §§ 123 und 124 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB erfolgte (fakultatives Ausschlusskriterium).

b) Eintragung in einem einschlägigen Berufsregister oder Handelsregister:

Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Berufsregistern oder Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen (Ausschlusskriterium).

c) Bestimmte Berechtigung erforderlich:

Ist der Besitz einer bestimmten Berechtigung erforderlich, um die betreffende Dienstleistung im Niederlassungsstaat des Wirtschaftsteilnehmers erbringen zu können? Soweit Ja, hat diese vorzuliegen (Ausschlusskriterium).

Nachweise: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Auszüge aus entsprechenden Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

a) Jahresumsatz:

Der durchschnittliche Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers muss in den letzten 3 Geschäftsjahren mindestens betragen haben (Ausschlusskriterium):

[Betrag gelöscht] EUR

Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters,

b) Versicherungen:

Der Wirtschaftsteilnehmer hat über folgende Versicherungen mit Beginn der ersten Leistung bis zum Abschluss aller Leistungen zu verfügen (Ausschlusskriterium):

Berufshaftpflichtversicherung/Betriebshaftpflichtversicherung.

Die Deckungssummen der Versicherung müssen mindestens betragen:

— für Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR,

— für sonstige Schäden [Betrag gelöscht] EUR.

In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt und Arbeiten in der AWZ abdeckt.

Der Wirtschaftsteilnehmer hat mindestens über alle nach deutschem Recht erforderlichen Pflichtversicherungen zu verfügen, die für die auftragsgegenständlichen Leistungen und Tätigkeiten erforderlich sind sowie solche, die erforderlich wären, wenn die eingesetzten Geräte, Fahrzeuge und Maschinen unter deutscher Flagge registriert bzw. in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet bzw. betrieben würden.

Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Bestätigung des Versicherungsunternehmens, dass zu Beginn der Leistungen entsprechender Versicherungsschutz gewährt werden kann zu erbringen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

a) Erbrachte Leistungen:

In den letzten 5 Geschäftsjahren hat der Wirtschaftsteilnehmer mindestens folgende wesentlichen Dienstleistungen der genannten Art erbracht. Über jedes Kriterium sind entsprechende Referenzen aus der deutschen AWZ der Nordsee oder einem hinsichtlich der Baugrundverhältnisse vergleichbaren Seegebiet zu benennen (Ausschlusskriterium):

— Erstellung von geotechnischen Dokumenten der Nordsee: 1 Referenz,

— Überwachung bei der Durchführung seismischer CPTus (offshore): 1 Referenz,

— Überwachung bei der Durchführung kontinuierlicher CPTus (offshore): 1 Referenz,

— Überwachung bei der Durchführung von Offshore-Bohrungen mit Probenentnahme in einem Projekt-Umfang von in der Summe mindestens 100 Bohrmetern: 1 Referenz,

— Überwachung in Art des vorgesehenen Laborprogramms vergleichbare Leistungen: 1 Referenz.

Durch eine Referenz können mehrere der aufgelisteten Anforderungen zu den erbrachten Leistungen nachgewiesen werden.

Nachweis: Eigenerklärung, Überwachungskonzept; auf Nachforderung: Referenzschreiben.

b) Technische Fachkräfte:

Der Wirtschaftsteilnehmer muss für Ausführung der Leistungen über technische Fachkräfte mit folgender Mindestqualifikation mit den genannten Ausbildungsnachweisen und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung verfügen. Über jedes Kriterium sind entsprechende Referenzen zu benennen (Ausschlusskriterium):

Fachliche Führungskräfte:

Mindestens 2 Fachkräfte mit folgenden Qualifikationen, Berufserfahrungen und Sprachkompetenzen:

— abgeschlossenes Fachstudium (MSc./Diplom),

— 5 Jahre Berufserfahrung in einem Unternehmen, das geotechnische Untersuchungen im Rahmen von offshore Baugrundvorerkundungen ausführt oder überwacht,

— Prakt. Erfahrungen im Untersuchungsgebiet oder einem hinsichtlich der Baugrundverhältnisse vergleichbaren Seegebiet hinsichtlich vergleichbarer Projekte,

— Prakt. Erfahrungen im Projektmanagment in projektleitender Position im Rahmen von erfolgreich abgeschlossenen Projekten/Aufträgen zur offshore Baugrunderkundung, nachzuweisen über mindestens 2 entsprechende Referenz nicht älter als 5 Jahre,

— Deutsch oder Englisch Niveaustufe B2.

Fachkräfte:

Mindestens 16 Fachkräfte (ohne fachliche Führungskräfte) mit folgenden Qualifikationen, Berufserfahrungen und Sprachkompetenzen:

— Qualifikation:

—— 50 % des Personals: abgeschlossenes Fachstudium (Diplom/Master/Diplom-Ingenieur).

Die übrigen 50 % des Personals: abgeschlossenes Fachstudium (Bachelor) oder abgeschlossene fachspezifische Berufsausbildung:

— Berufserfahrung:

—— 50 % des Personals: 2 Jahre Berufserfahrung in Form von praktischer Erfahrung bei der Durchführung geotechnischen Erkundungen,

— Sprachqualifikationen:

—— 100 % des Personals: Englisch Niveaustufe B2,

—— 25 % des Personals: Deutsch Niveaustufe B2.

Nachweis: Eigenerklärung, Überwachungskonzept; auf Nachforderung: Referenzschreiben, Zeugnisse, Urkunden, Lebensläufe.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

— Deutsches Recht (insbesondere: Bürgerliches Gesetzbuch §§631ff., Bundesberg-Gesetz, Hohe-See-Einbringungsgesetz, Windenergie-auf-See-Gesetz, Kreislaufwirtschaftsgesetz) siehe: www.gesetze-im-internet.de

— weitere Grundlagen u. A.: DIN 18299, DIN 18301, DIN EN ISO 22475-1, DIN EN ISO 22476-1, DIN EN ISO 14688-1 und DIN EN ISO 14689-1, DIN EN ISO 19901-8, jeweils einschließlich in Bezug genommener Normen und Vorschriften,

— Standard Baugrunderkundung - Mindestanforderungen an die Baugrunderkundung und -untersuchung für Offshore-Windenergieanlagen, Offshore-Stationen und Stromkabel, 5.2.2014, siehe: https://www.bsh.de/DE/PUBLIKATIONEN/_Anlagen/Downloads/Offshore/Standards-DE/Standard-Baugrunderkundung-Offshore-Windenergieanlagen.html

— Unterbringung der geotechnischen Überwachung an Bord während der Erkundung offshore,

— siehe auch Vertragsbedingungen und Leistungsbeschreibung.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:

Aufgrund der Corona Pandemie ist von einer Dringlichkeit bei EU-Verfahren auszugehen; Fristverkürzungen sind legitim.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/05/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch, Englisch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 20/05/2021
Ortszeit: 11:00
Ort:

Ergänzende Angabe zu IV.2.4):

Obwohl die Angebote auch auf Englisch eingereicht werden können ist es nicht möglich, die Angebotsunterlagen auch in englischer Sprache zur Verfügung zu stellen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

Im Jahr 2022.

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Zur Qualifikation einzureichende Unterlagen im Vergabeverfahren:

Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.

Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.

Nach § 42 VgV i. V. m. § 48 VgV sind inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen, insbesondere der Eigenerklärung und dem Leistungsverzeichnis, unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes aus dem Verfahren. Lediglich Eintragungen in den vom Bieter zu bearbeitenden Bereichen sind erlaubt (siehe auch Hinweise innerhalb der Dokumente).

Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber, soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde, durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.

Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.

Mit dem Angebot vorzulegen:

— Angebotsschreiben,

— Leistungsverzeichnis,

— Formular „Überwachungskonzept“,

— ausgefüllter Vertrag,

— Eigenerklärung,

— Verzeichnis anderer Unternehmen (Verzeichnis der Unterauftragnehmer),

— bei Eignungsleihe jeweils Eigenerklärung der Nachunternehmer,

— Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen,

— Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft.

Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:

— Zeugnisse und sonstige Urkunden zum Nachweis der Befähigung und Qualifikation,

— Lebensläufe (soweit erforderlich),

— Deckungsnachweis der Versicherung,

— Referenzschreiben des Referenzgebers,

— Urkalkulation,

— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte),

— Jahresabschlüsse.

Referenzen:

Soweit Referenzen gefordert werden kann jedes Kriterium mit einer eigenen Referenz nachgewiesen werden; jede Referenz kann mehrere Kriterien gleichzeitig nachweisen. Zu den Referenzen sind mindestens folgenden projektbezogenen Angaben zu machen (siehe Formular Eigenerklärung):

— Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer,

— Bezeichnung des Projekts,

— Beschreibung der Ausgeführten Leistung mit Verweis auf das/die jeweilige/n Kriterium/Kriterien,

— Datum der Fertigstellung der Leistung des Referenzprojekts,

— Auftragssumme brutto.

Fachstudium Fachliche Führungskräfte:

Studium an einer Universität oder Fachhochschule in einem Studiengang Bauingenieurwesen, Geowissenschaften, Geologie, Geophysik, Geotechnik, Vermessung oder gleichwertig in Bezug auf die berufsqualifizierenden Inhalte, welche zur Leitung von Projekten im Rahmen von Maßnahmen zur Offshore-Baugrunderkundung für OWPs befähigen. Studienabschlüsse werden in Anlehnung an die von dem DGGT e. V. aufgestellten Kriterien der Tabelle 2 der „EASV Sachverständige für Geotechnik Anforderungen an Sachkunde und Erfahrung“ (Stand 2016, https://www.dggt.de/images/PDFDokumente/Arbeitskreise/ak_2-11_empfehlung_2016.pdf) beurteilt.

Fachstudium Fachkräfte (Onshore und Offshore):

Studium an einer Universität oder Fachhochschule in einem Studiengang Bauingenieurwesen, Geowissenschaften, Geologie oder Geophysik oder gleichwertig in Bezug auf die berufsqualifizierenden Inhalte, welche zur Durchführung geotechnischer Erkundungen befähigen. Studienabschlüsse werden in Anlehnung an die von dem DGGT e. V. aufgestellten Kriterien der Tabelle 2 der „EASV Sachverständige für Geotechnik Anforderungen an Sachkunde und Erfahrung“ (Stand 2016, https://www.dggt.de/images/PDFDokumente/Arbeitskreise/ak_2-11_empfehlung_2016.pdf) beurteilt.

Datenschutz:

Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z. B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen.

Es wird ebenfalls darauf Hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln.

Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden.

Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i. V. m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).

Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH.

Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie — Justitiariat Z11 – Bernhard-Nocht-Str. 78, 20359 Hamburg, Fax.: +49 40 9190 5001

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/04/2021