Neubau einer Kindertagesstätte Kita „Kinderland“ in 19370 Parchim Referenznummer der Bekanntmachung: 3121038
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Parchim
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19370
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.drk-parchim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Kindertagesstätte Kita „Kinderland“ in 19370 Parchim
Neubau einer Kindertagesstätte Kita „Kinderland“ in 19370 Parchim; Los 400_30: Lüftung und Los 400_70: Küchentechnik.
Lüftungsinstallation
Kita Kinderland
Karl-Liebknecht-Straße 27
19370 Parchim
— 1 St. Kompaktlüftungsgerät mit WRG 2 x 1 200 m3/h,
— 1 St. Zuluftgerät 5 200 m3/h,
— 1 St. Zuluftgerät 850 m3/h,
— 1 St. Dachventilator 5 200 m3/h,
— 1 St. Dachventilator 850 m3/h, alle Lüftungsgeräte mit Regelung,
— 10 St. Kleinventilatoren,
— 100 m2 Lüftungskanal, teilw. fettdicht,
— 160 m Lüftungsrohrleitung DN 100 — DN 315,
— 8 Dachdurchführungen versch. Größen,
— 14 St. Deckenluftdurchlässe,
— 8 St. Schalldämpfer,
— 10 St. Brandschutzklappen / Deckenschotts,
— 2 St. Volumenstromregler,
— 1 St. Küchenabzugshaube 4,0 x 2,8 m,
— 2 St. Küchenabzugshauben 1,6 x 1,5 m,
— 90 m2 Isolierung Lüftungskanal,
— 80 m Isolierung Lüftungsrohrleitung.
Unbekannt
Küchentechnik
Kita Kinderland
Karl-Liebknecht-Straße 27
19370 Parchim
— 1 St. Multifunktionales Gargerät 100 ltr.,
— 1 St. Elektroherd 4 Kochzonen,
— 1 St. Schnellkochkessel 100 ltr.,
— 2 St. Heißumluft- und Dämpfgeräte 18 kW / 12 kW,
— 1 St. Kombikühl- und Tiefkühlzelle 3 x 3,3 x 2,5 m mit Kältetechnik,
— 1 St. Umluftgewerbekühlschrank,
— 1 St. Umluftkühltisch,
— 1 St. Küchenmaschine mit Maschinenschrank,
— 1 St. Nassmüllkühlschrank 2 x 240 ltr.,
— 1 St. Durchschubspülmaschine mit Zu- und Ablauftisch,
— 1 St. Wandwaage, 3 St. Arbeitstischanlagen,
— 2 St. Arbeitstischanlagen mit Spüle,
— 1 St. Handwaschbecken-Ausguss-Kombination,
— 2 St. Handwaschbecken,
— 2 St. Lagerschränke,
— 8 St. Regalanlagen,
— 3 St. Wandhängeschränke,
— 1 St. Speisenausgabewagen,
— 10 St. Servierwagen, alle vorgenannten Geräte und Ausstattungen in Gewerbeausführung in Edelstahl.
Unbekannt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe Lüftungsinstallation (Aufhebung)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Herrmann-Rowedder GmbH & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23554
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: http://www.herrmann-grosskuechen.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYYDYDTV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
— § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.