Unterhaltsreinigung und Winterdienst, opt. Grundreinigung; GS/Ganztagsschule Zoberberg – einschl. Sporthallen sowie am Gym Philanthropinum einschl. Außenstellen, Zweifeldhalle Referenznummer der Bekanntmachung: 98/2021 De-Ro
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dessau-Roßlau
NUTS-Code: DEE01 Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06844
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dessau-rosslau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung und Winterdienst, opt. Grundreinigung; GS/Ganztagsschule Zoberberg – einschl. Sporthallen sowie am Gym Philanthropinum einschl. Außenstellen, Zweifeldhalle
Unterhaltsreinigung und Winterdienst, Grundreinigung optional, in der Grundschule „Zoberberg“ und „Ganztagsschule Zoberberg Dessau – Gemeinschaftsschule“ einschl. 2 Sporthallen sowie am Gymnasium „Philanthropinum“ einschließlich der Außenstellen Askanische Straße 30, Sport- und Kurshaus und Zweifeldsporthalle.
Verschiedene Schule der Stadt Dessau-Roßlau
Unterhaltsreinigung in 3 Schulgebäuden, 2 Schulsporthallen, 1 Zweifeldsporthalle und den Außenstellen sowie die Ausführung des Winterdienstes:
— Umfang der Unterhaltsreinigung ca. 15 841 m2,
— Fußbodenfläche, Glasinnenfläche ca. 785 m2 (Aufmaß einseitig),
— und Winterdienst ca. 873 m2.
Mit Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr für insgesamt 3 Jahre
Siehe Pkt. II.2.7) mit Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr für insgesamt 3 Jahre
— Ergänzung zur Punkt I.3 Kommunikation: Vorhalten eines ständigen deutschsprachigen Ansprechpartners,
— Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.eVergabe.de.
Teilnahmeanträge und Angebote können abgegeben werden:
— elektronisch in Textform,
— elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel,
— elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel,
— Zulassung mehrerer Hauptangebote: nein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Formblätter „Eigenerklärung zur Eignung“ und „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ sind erhältlich unter www.dessau-rosslau.de – Ausschreibungen nach VOB, VOL und VgV.
Weitere Nachweise nach § 122 GWB/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für Nachunternehmer:
— Bewerbererklärung gem. RdErl. MW21.11.2008 - 41 - 3257/03.
Erklärungen nach LVG LSA sind mit dem Angebot vorzulegen (auch für Nachunternehmer, soweit zutreffend):
— Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§12 LVG LSA),
— Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§13 Abs. 2 und 4 LVG LSA),
— Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 LVG LSA),
— Erklärung zur Handwerksrolleneintragung.
Weitere Nachweise nach § 122 GWB/Angaben/Unterlagen (auch für Nachunternehmer) sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
— Zertifikat oder Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 248,
— Erweitertes Führungszeugnis gem. § 30 Abs. 1 BZRG (Bundeszentralregistergesetz) für das zum Einsatz kommende Personal.
Zu beachten: Seit dem 1.1.2013 gilt das Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz – LVG LSA) vom 19.11.2012, veröffentlicht GVBl. LSA Nr. 23/2012 vom 30.11.2012
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden auf Grundlage der Vergabeverordnung (VgV) nachgefordert.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Formblätter „Eigenerklärung zur Eignung“ und „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ sind erhältlich unter www.dessau-rosslau.de – Ausschreibungen nach VOB, VOL und VgV
Weitere Nachweise nach § 122 GWB/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot der Vergabestelle vorzulegen, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für Nachunternehmer:
— Nachweis der Haftpflichtversicherung zu Personen- und Sachschäden,
— Nachweis der Umweltverträglichkeit der Produkte,
— Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes für die Unterhaltsreinigung/Winterdienst,
— Qualifizierungsnachweise der eingesetzten Arbeitskräfte,
— mindestens 2 Referenzen, Änderung der Anzahl der Fbl. 124 geforderten Referenzen.
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden auf Grundlage der Vergabeverordnung (VgV) nachgefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabe-Nr. 98/2021 De-Ro
Nach § 9 Abs. 3 VgV müssen Vorinfo, Auftragsbekanntmachung und Vergabeunterlagen jedem Interessierten ohne Registrierung zugänglich sein. Eine freiwillige Registrierung ist jedoch zulässig. Sie bietet Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert werden. Unternehmen ohne Registrierung müssen sich selbständig informieren (Holschuld).
Voraussichtlicher Tag der Absendung der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb:
— Tag: 28.4.2021,
— Ende für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzlichen Auskünften für die Angebotsabgabe: 27.5.2021.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 3455140
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de
Nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dessau-Roßlau
Postleitzahl: 06813
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]