Kulturhaus Rüdersdorf — Sanierung und brandschutztechnische Ertüchtigung (Vergabe Leistungen der Objekt- und Fachplanung) Referenznummer der Bekanntmachung: 866/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rüdersdorf bei Berlin
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15562
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ruedersdorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kulturhaus Rüdersdorf — Sanierung und brandschutztechnische Ertüchtigung (Vergabe Leistungen der Objekt- und Fachplanung)
Das Kulturhaus Martin Andersen Nexö wurde Ende der 1950er Jahre errichtet. Die Inneneinrichtung des Kulturhauses mit fester und mobiler Ausstattung sowie die bauzeitliche Bühnentechnik ist zu großen Teilen im Original erhalten. Das denkmalgeschützte Gebäude bedarf der brandschutztechnischen Gebäudeertüchtigung sowie der umfassenden Modernisierung und Instandsetzung. Die Baumaßnahmen zur brandschutztechnischen Ertüchtigung des Gebäudes sind im Einklang mit den Anforderungen des Denkmalschutzes umzusetzen. Darüber hinaus möchte die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin neue Nutzungen / Funktionen des Tagungsbetriebs im Kulturhaus ansiedeln.
Grundlage des Vergabeverfahrens und der zu vergebenden Planungsleistungen ist die in enger Kooperation und Abstimmung mit dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM) erarbeitete bauhistorisch-restauratorische Bestandsaufnahme. Das Sanierungskonzept zur Bauwerkserhaltung / Modernisierung und Instandsetzung ist im Zuge der brandschutztechnischen Ertüchtigung umzusetzen.
Die für die denkmalgerechte Instandsetzung des Kulturhauses erforderlichen Planungsleistungen in Verbindung mit der für die Gewährleistung des Spielbetriebs notwendigen brandschutztechnischen Ertüchtigung des Bauwerks wurden im Verhandlungsverfahren nach Teilnahmewettbewerb an ein Team aus Objekt- und Fachplanern vergeben.
Das Vorhaben wird mit Mitteln des Bundes, des Landes und der Gemeinde Rüdersdorf im Bund-Länder-Programm Aktive Stadtzentren (ASZ) finanziert. Darüber hinaus hat die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin die Aufnahme in das Denkmalpflegeprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler“ beantragt. Der Ausführungszeitraum erstreckt sich über mehrere Jahre. Das Bauvorhaben steht unter kommunalem Finanzierungsvorbehalt.
Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin
Hans-Striegelski-Straße 5
15662 Rüdersdorf bei Berlin
Die Bauherrin beauftragt Planungsleistungen mit folgenden Leistungsbildern:
(1) Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI, LP 1-9,
(2) Brandschutzplanung gemäß AHO Heft 17 LP 2-9 (anteilig),
(3) Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 HOAI, LP 1-6,
(4) Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 53 ff. HOAI (Anlagengruppen 1-8), LP 1-9,
(5) Besondere Leistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leistungen der Objekt- und Fachplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10625
Land: Deutschland
Fachplanung Tragwerksplanung nach § 51 (HOAI)
Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 53 (HOAI)
Brandschutzplanung gem. AHO Heft 17
Restauratorische Untersuchungen
Schadstoffanalysen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y63REPL.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bewerbers / Bieters bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird.
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.