Beschaffung von 1 HLF 10 für die Feuerwehr der Stadt Badneuenahr-Ahrweiler
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Neuenahr-Ahrweiler
NUTS-Code: DEB12 Ahrweiler
Postleitzahl: 53474
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-neuenahr-ahrweiler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von 1 HLF 10 für die Feuerwehr der Stadt Badneuenahr-Ahrweiler
Beschaffung von einem HLF 20 für die Feuerwehr der Stadt Badneuenahr-Ahrweiler unterteilt in drei Losen (Fahrgestell, Aufbau und Beladung).
Lieferung von 1 Fahrgestell für 1 HLF 10
Stadt Badneuenahr-Ahrweiler
Lieferung von 1 Fahrgestell für 1 HLF 10.
Siehe Vergabeunterlagen.
Lieferung von 1 Aufbau für 1 HLF 10
Stadt Badneuenahr-Ahrweiler
Lieferung von 1 Aufbau für 1 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge; HLF 10.
Siehe Vergabeunterlagen.
Lieferung von Beladung für 1 HLF 10
Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler
Lieferung von Beladung für 1 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge; HLF 10.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von 1 Fahrgestell für 1 HLF 10
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von 1 Aufbau für 1 HLF 10
Ort: luckenwalde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Beladung für 1 HLF 10
Ort: Neuwied
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]