Kauf und Lieferung von Netzwerktechnik, Installation und Inbetriebnahme des Gesamtsystems und Schulung von Mitarbeitern
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weilheim
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 82362
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.weilheim-schongau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf und Lieferung von Netzwerktechnik, Installation und Inbetriebnahme des Gesamtsystems und Schulung von Mitarbeitern
Kauf und Lieferung von Netzwerktechnik, Installation und Inbetriebnahme des Gesamtsystems und Schulung von Mitarbeitern. Die Leistung wird in drei Losen vergeben.
— Los 1 Access und Core Switche, Schulung von Mitarbeitern,
— Los 2 unterbrechungsfreie Stromversorgungssysteme (USV),
— Los 3 Verteilerkabel.
Kauf und Lieferung von Netzwerktechnik, Installation und Inbetriebnahme des Gesamtsystems und Schulung von Mitarbeitern
Landkreis Weilheim-Schongau
Zu Los 1:
— Rahmenvertrag für den Kauf und die Lieferung von Netzwerkinfrastruktur bestehend aus Access und Core Switchen die Schulen in Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Weilheim-Schongau,
— Schulung von Mitarbeitern,
— Installation und Inbetriebnahme des Gesamtsystems.
Zu Los 2:
— Rahmenvertrag für den Kauf und die Lieferung von unterbrechungsfreie Stromversorgungssysteme (USV) zur Versorgung der IT-Systeme der Schulen in Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Weilheim-Schongau und die Inbetriebnahme.
Zu Los 3:
— Kauf und Lieferung von Verteilerkabel für Unterverteiler und Hauptverteiler.
Der Auftraggeber behält sich die Option vor, die Rahmenvereinbarung für die Lose 1 und 2 einmal um weitere 24 Monate zu verlängern.
Los 1 Access und Core Switche, Schulung von Mitarbeitern, Los 2 unterbrechungsfreie Stromversorgungssysteme (USV), Los 3 Verteilerkabel.
Landkreis Weilheim-Schongau
Zu Los 1:
— Rahmenvertrag für den Kauf und die Lieferung von Netzwerkinfrastruktur bestehend aus Access und Core Switchen die Schulen in Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Weilheim-Schongau,
— Schulung von Mitarbeitern,
— Installation und Inbetriebnahme des Gesamtsystems.
Zu Los 2:
— Rahmenvertrag für den Kauf und die Lieferung von unterbrechungsfreie Stromversorgungssysteme (USV) zur Versorgung der IT-Systeme der Schulen in Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Weilheim-Schongau und die Inbetriebnahme.
Zu Los 3:
— Kauf und Lieferung von Verteilerkabel für Unterverteiler und Hauptverteiler.
Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Vertrag für die Lose 1 und 2 einmalig um weitere 24 Monate zu verlängern.
Die Leistung wird in 3 Lose Vegaben. Der Bieter kann für ein oder mehrere Lose ein Angebot abgeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung — siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=218584
Direkter Link zur Eigenerklärung — siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=218584
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
§ 97 Abs. 6 GWB
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden.
§ 160 GWB
(1)Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de