Planung TGA HLS für gemeinsame Kindertagesstätte Eddelak (Gemeinden Averlak, Dingen, Eddelak)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Burg (Dithmarschen)
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25712
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-burg-st-michaelisdonn.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Burg (Dithmarschen)
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25712
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-burg-st-michaelisdonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung TGA HLS für gemeinsame Kindertagesstätte Eddelak (Gemeinden Averlak, Dingen, Eddelak)
Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung der Leistungsphasen 1 bis 9 der Anlage 15.1 zur HOAI für die Anlagengruppen 1 (Abwasser, Wasser- und Gasanlagen), 2 (Wärmeversorgungsanlagen), 3 (Lufttechnische Anlagen) und 7 (nutzungsspezifische Anlagen) für den Neubau der Gemeinsamen Kindertagesstätte Eddelak (6 Gruppen, ca. 1 700 qm BGF).
25715 Eddelak
Die Gemeinden Averlak, Dingen und Eddelak beabsichtigen den Neubau einer gemeinsamen Kindertagesstätte auf einem Grundstück in Eddelak. Die Kindertagesstätte soll für 6 Gruppen ausgelegt sein. Es wird von einer Größe von ca. 1 700 qm BGF ausgegangen. Die vorläufige Kostenschätzung für die Kostengruppen 300 und 400 auf der Basis von Kostenkennwerten beläuft sich auf 3,4 Mio. EUR brutto. Gegenstand des im vorliegenden Verfahren zu vergebenen Auftrags sind Planungsleistungen für die Kindertagesstätte, und zwar für die Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1 (Abwasser, Wasser- und Gasanlagen), 2 (Wärmeversorgungsanlagen), 3 (Lufttechnische Anlagen) und 7 (nutzungsspezifische Anlagen) iSv § 53 Abs. HOAI, also kurz: HLS, der Leistungsphasen 1 bis 9. Anlage 15.1 zur HOAI.
Die weiteren Planungsleistungen (Objektplanung, Fachplanung Elektro) wurden bereits gesondert ausgeschrieben, insoweit ist der Teilnahmewettbewerb schon abgeschlossen.
Der Vertrag ist als Werkvertrag erfolgsbezogen. Die tatsächliche Vertragsdauer hängt davon ab, welche Stufen beauftragt werden sowie ggf. von der tatsächlichen Bauzeit. Die obige Angabe ist daher nur eine grobe Schätzung.
— AK 1: Qualität der Referenzen gem. EK-VI auf der Basis der Angaben zu TL1 (60 %).
— AK 2: Größe der jährlichen Umsätze (EK-V) auf der Basis der Angaben zu WL2 (20 %).
— AK 3: Größe der Beschäftigungszahl des Unternehmens (EK-VII) auf der Basis der Angaben zu TL2 (20 %).
Einzelheiten zur Bewertungsmethode ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen, Ziff. V.6).
Der Auftrag wird unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung vergeben. Die fest beauftragte Auftragsstufe 1 umfasst die Leistungen der Fachplanung für Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1-3 und 7 bis einschließlich der Genehmigungsplanung (LPH 4), die Auftragsstufe 2 die weiteren Leistungsphasen für dieses Leistungsbild.
Vorbehalten bleiben optionale Ergänzungen und Änderungen der Leistungen nach Maßgabe der diesbezüglichen vertraglichen Regelungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— PL 5: Eigenerklärung Keine Insolvenz o. Ä,
— PL 6: Eigenerklärung Keine schweren Verfehlungen,
— PL 7: Eigenerklärung Keine sanktionierten Vertragsverletzungen,
— PL 1: Unternehmensprofil/-organisation,
— PL 2: Keine Straftaten iSv § 123 StGB
— PL 3: Eigenerklärung Zahlung Steuern, Abgaben, Sozialversicherungsbeiträge,
— PL 4.1: Eigenerklärung Einhaltung Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht,
— PL 4.2: Eigenerklärung Keine Geldbuße AEntG, MiLoG.
— EK-I. Wirksame Gründung:
— EK-II. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
— EK-III. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Einzelheiten sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen (Dokument Bewerbungsbedingungen, Abschnitt V.5), geregelt und zu beachten.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— WL 2: Gesamtumsatz (jährlich, letzte 3 Jahre),
— WL 1: Haftpflichtversicherung (3 Mio. EUR Personen- / 1 Mio. EUR Sach- / [Betrag gelöscht] EUR sonstige Schäden),
— EK-IV. Haftpflichtversicherung,
— EK-V. Größenordnung Gesamtumsätze.
Einzelheiten sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen (Dokument Bewerbungsbedingungen, Abschnitt V.5), geregelt und zu beachten.
EK-IV (WL1): Falls der bestehende Versicherungsschutz nicht für Personenschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR, für Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR, für Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Versicherungsfall beträgt, ist schon mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers einzureichen, im Auftragsfall die Deckungssummen auf die genannten Beträge zu erhöhen.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— TL 2: Angaben der Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte (Jahresdurchschnitt, je für 3 Jahre)
— TL 1 Referenzliste (3 Jahre) über vergleichbare Leistungen. Vergleichbarkeit gem. Kriterium EK-VI.
EK-VI: Berufliche Erfahrung / Referenzen vergleichbarer Leistungen. Vergleichbar sind Planungsleistungen der Fachplanung technische Ausrüstung HLS für öffentliche Gebäude (insbesondere Kindertagesstätten Schulen oder Gebäude von vergleichbarer Komplexität). Ausreichend ist, wenn die Erfahrungen durch mehrere in der Bewerbung kooperierende Unternehmen (v. a. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft) kumulativ nachgewiesen werden.
EK-VII. Personalstärke.
Einzelheiten sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen (Dokument Bewerbungsbedingungen, Abschnitt V.5), geregelt und zu beachten.
Bauvorlagenberechtigung nach § 65 Landesbauordnung Schleswig-Holstein in Verbindung mit dem Architekten- und Ingenieurkammergesetz Schleswig-Holstein.
Verpflichtung, den unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten (ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an Bundesfreiwilligendiensten) wenigstens ein Mindeststundenentgelt von [Betrag gelöscht] EUR (brutto) zu zahlen, § 4 Abs. 1 VGSH. Einräumung von Kontroll- und Sanktionsrechten. Einzelheiten vgl. Vertragsbedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu IV.2.1: Die Leistungen wurden ursprünglich als Los 2 der genannten Bekanntmachung ausgeschrieben. Nach Teilaufhebung des Verfahrens erfolgt nun eine gesonderte Neuvergabe.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 2 und 5 GWB, § 14 Abs. 3 VgV, § 17 VgV geführt.
Es sind zunächst elektronisch über die eVergabe-Plattform Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen/Nachweise zur Eignung beizufügen sind (vgl. oben III.1 sowie die öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen). In den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen sind auch Einzelheiten zum Teilnahmewettbewerb beschrieben.
Mit den Vergabeunterlagen stellt der Auftraggeber unter derselben Internetadresse auch Formulare für den Teilnahmeantrag bereit, deren Verwendung erforderlich ist, soweit keine nachgewiesene Zertifizierung (AVPQ) oder eine EEE vorgelegt wird.
Für die elektronische Einreichung des Teilnahmeantrags ist die Registrierung im B_I eVergabeSystem erforderlich. Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
https://www.bi-medien.de/bi-medien/produkte/de-bimedien-produkte.bi
Kommunikation:
Für die Kommunikation ist zu beachten, dass normale E-Mails den Anforderungen von § 11 Abs. 2 VgV an Vertraulichkeit und Sicherheit nicht genügen.
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur Bewerbung in elektronischer Form als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter dem B_I code D443084108 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Bewerbung -.Die im Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der Eignung und ggf. der Auswahlkriterien ausgewählten Teilnehmer werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs gesondert elektronisch zur Angebotsabgabe aufgefordert. Auch Angebote sind elektronisch über die B_I eVergabe abzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.