Lieferung & Montage medien- und informationstechnischer Geräte zur Ausstattung digitaler Klassenzimmern gem. Richtlinien „Bayern Digital II“, „Sonderbudget Lehrerdienstgeräte“ und „DigitalPakt“
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bruckmühl
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83052
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bruckmuehl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung & Montage medien- und informationstechnischer Geräte zur Ausstattung digitaler Klassenzimmern gem. Richtlinien „Bayern Digital II“, „Sonderbudget Lehrerdienstgeräte“ und „DigitalPakt“
Ausgeschrieben werden Aufträge zur Lieferung und Montage zur medien- und informationstechnischer Geräte, wie z. B. Dokumentenkameras, interaktive Displays inkl. (mobilen) Höhenverstellungen, Arbeitsplatzrechner, Laptops als Lehrerdienstgeräte auf Basis der Förderrichtlinien (a) „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus – digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR)“ und (b) „Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Corona-bedingten Beschaffung von Lehrerdienstgeräten – Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD)“ in der aktuellen Fassung sowie Tablets gemäß der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus – Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer“ (BDII/Digitalbudget) für nachfolgende Schulen:
— Justus-von-Liebig-Grundschule, Hans-Scheibmaier-Straße 2, 83052 Bruckmühl,
— Justus-von-Liebig-Mittelschule Heufeld, Hans-Scheibmaier-Straße 2, 83052 Bruckmühl,
— Holnstainer-Grundschule Bruckmühl, Rathausstraße 1, 83052 Bruckmühl,
— Schulhaus Götting, Schulstraße 1, 83052 Bruckmühl.
Lieferung und Vorkonfiguration inkl. Inbetriebnahme von Tablets für die Justus-von-Liebig Grundschule und Mittelschule in Brückmühl
83052 Bruckmühl
Justus-von-Liebig-Grundschule und -Mittelschule:
— 120 x Tablets,
— 120 x Schutzhüllen inkl. Tastatur,
— 52 x Stifte,
— 120 x MDM-Lizenzen und -Integration.
Lieferung von Notebooks für die Holnstainer Grundschule und die Grundschule Götting in Bruckmühl
83052 Bruckmühl
Holnstainer Grundschule und Schulhaus Götting:
— 71 x Notebooks,
— 3 x externe DVD-Laufwerke/-Brenner,
— 15 x Tragetaschen.
Lieferung von Notebooks für die Justus-von-Liebig Grundschule und Mittelschule in Brückmühl
83052 Bruckmühl
Justus-von-Liebig-Grundschule und -Mittelschule:
— 10 x Notebooks.
Lieferung von Arbeitsplatzcomputern und Monitoren für die Holnstainer Grundschule und die Grundschule Götting in Bruckmühl
83052 Bruckmühl
Holnstainer Grundschule und Schulhaus Götting:
— 29 x Arbeitsplatzcomputer,
— 29 x Monitore.
Lieferung von Arbeitsplatzcomputern, Small Form Factor Rechnern und Monitoren für die Justus-von-Liebig Grundschule und Mittelschule in Brückmühl
83052 Bruckmühl
Justus-von-Liebig-Grundschule und -Mittelschule:
— 53 x Arbeitsplatzcomputer,
— 28 x Small Form Factor Rechner,
— 81 x Monitore.
Lieferung von interaktiven Displays, (mobilen) Tafelsystemen, Tafelflügeln und Dokumentenkameras für die Holnstainer Grundschule und die Grundschule Götting in Bruckmühl
83052 Bruckmühl
Holnstainer Grundschule und Schulhaus Götting:
— 22 x interaktive Displays 86“,
— 22 x (mobile) Höhenverstellungen für 86“ Displays,
— 1 x Pylonen-Klapptafel-System,
— 19 x Tafelflügelsets für 86“ Displays,
— 7 x interaktive Displays 75“,
— 7 x (mobile) Höhenverstellungen für 75“ Displays,
— 1 x Tafelflügelsets für 75“ Displays,
— 27 x Dokumentenkameras,
— 1 x 5-Jahres-Schul-Lizenz für die interaktive Display-Software.
Lieferung von interaktiven Displays, Tafelsystemen, Tafelflügeln und Dokumentenkameras für die Justus-von-Liebig Grundschule und Mittelschule in Brückmühl
83052 Bruckmühl
Justus-von-Liebig Grundschule und Mittelschule:
— 38 x interaktive Displays 86“,
— 38 x (mobile) Höhenverstellungen für 86“ Displays,
— 28 x Tafelflügelsets für 86“ Displays,
— 4 x interaktive Displays 75“,
— 4 x (mobile) Höhenverstellungen für 75“ Displays,
— 1 x Tafelflügelsets für 75“ Displays,
— 46 x Dokumentenkameras,
— 1 x 5-Jahres-Schul-Lizenz für die interaktive Display-Software.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Link zur „L 124_Eigenerklärung_zur_Eignung_0121“ – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/sol-b.html (BRUMUE_1EZ03/Ausstattung_digitaler_Klassenzimmer/Maßnahme-ID:81989)
Link zur „L 124_Eigenerklärung_zur_Eignung_0121“ – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/sol-b.html (BRUMUE_1EZ03/Ausstattung_digitaler_Klassenzimmer/Maßnahme-ID:81989)
Link zur „L 124_Eigenerklärung_zur_Eignung_0121“ – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/sol-b.html (BRUMUE_1EZ03/Ausstattung_digitaler_Klassenzimmer/Maßnahme-ID:81989)
Förderkonformität der anzubietenden Leistung; Einhaltung der Mindestanforderungen gem. Leistungsverzeichnis „i_Leistungsverzeichnis_Brueckmuehl“ und Complience List „ii_ComplianceList_Bruckmühl“; siehe URL:
Siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/sol-b.html (BRUMUE_1EZ03/Ausstattung_digitaler_Klassenzimmer/Maßnahme-ID:81989)
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus Bruckmühl, Rathausplatz 4, 83052 Bruckmühl, Deutschland
Angebotsöffnung elektronisch (elektronisches Verfahren), s. o.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/