ABS/NBS KA-BA Pfa 1.2 Rohbauarbeiten Tunnel Rastatt
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.db.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.db.de
Abschnitt II: Gegenstand
ABS/NBS KA-BA Pfa 1.2 Rohbauarbeiten Tunnel Rastatt
ABS/NBS KA-BA Pfa 1.2 Rohbauarbeiten Tunnel Rastatt
Rastatt
Im Bereich von Ötigheim und Rastatt wird der Bau eines ca. 6 km langen Tunnel- und Trogbauwerkes in bergmännischer und offener Bauweise erstellt.
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
PfA1.2 / Ka-Ba/Rohbauarabeiten Tunnel Rastatt
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S.2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertag nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf dieser Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Rohbauarbeiten Tunnel Rastatt
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Land: Deutschland
MKA 691 Herstellen Standfläche und Umsetzen Monitoringcontainer
Die Änderung des Standortes der Container des Monitorings erfolgt im Zuge der Bauabwicklung aus pragmatischen Gründen veränderlicher Flächennutzungen/-beanspruchungen. Die erforderliche Änderung des Standortes der Container des Monitorings hat keinen Einfluss auf Art oder Umfang der Leistungserbringung.